Arbeitslosigkeit - Arbeitgeber-Anteil für PKV selber bezahlen?
Hallo zusammen,
ich werde am 1. Dezember als Arbeitnehmer arbeitslos und muss von der PKV in die GKV wechseln, da ich noch nicht fünf Jahre am Stück in der PKV war und erst 30 bin.
Da ich ohnehin meinen Arbeitnehmer-Anteil der PKV für das komplette Jahr bezahlt habe, will ich im Dezember noch in der PKV bleiben und den Arbeitgeber-Anteil selber bezahlen. Ist dies möglich und wenn ja, was muss ich dem Arbeitsamt und der PKV mitteilen? Bin ich dann evtl. doppelt über GKV und PKV versichert?
Ab Januar, sofern ich dann noch keinen neuen Job habe, will ich dann in der GKV sein und evtl. bei der PKV eine Zusatzversicherung abschließen, um ähnliche Leistungen wie in der PKV zu haben. Ist dies möglich und habe ich die Zusatzleistungen der PKV von Anfang an oder gibt es "Wartezeiten" bzw. keine oder nur beschränkte Leistungen (z.B. bei Zahnersatz erst nach einigen Jahren 100% Leistung)? Wenn ich die Leistungen im Fall der Fälle ohnehin nicht oder nur beschränkt in Anspruch nehmen kann, kann ich mir die Zusatz-PKV auch sparen...
Vielen Dank für die Hilfe und
einen schönen Sonntagabend
AW: Arbeitslosigkeit - Arbeitgeber-Anteil für PKV selber bezahlen?
soweit mir bekannt ist eine Frist zum Übergang nicht möglich. D.h. Sie verlieren durch das nicht vollständige Beitragsjahr den Anspruch aus der BRE. Das ist es wohl was Sie zu dieser Überlegung bringt. Schauen Sie bitte noch mal in die Bedingungen ob es da nicht auch eine Klausel gibt, die eine anteilige BRE angibt, wenn aus der PKV eine GKV wird wegen Arbeitgeberwechsel z.B. Das ist ja von Ihnen nicht zu vertreten.
Erstmal eine Info bezüglich der Zusatzabsicherung wäre dann der nächste Schritt , ggf. auch beim selben Anbieter - dann wird es vielleicht sogar günstiger und hier würden auch die Wartezeiten wegfallen. Allerdings hier erstmal Leistungsvergleich! Bei einem anderen Anbieter durchlaufen Sie die Gesundheitsprüfung, aber in den meisten Fällen wird auf Wartezeit in ihrer Konstellation verzichtet.
AW: Arbeitslosigkeit - Arbeitgeber-Anteil für PKV selber bezahlen?
Danke für die Antwort!
Eine Nachfrage dazu:
Es ist also nicht möglich, dass ich für den Dezember den Arbeitgeber-Anteil zur PKV selber entrichte und dann erst ab dem 1. Januar - sofern ich dann nicht schon wieder einen neuen Job habe - eine Zusatzversicherung bei (derselben) PKV abschließe?!
Falls ja, verstehe ich das nicht...der PKV kann es letztendlich egal sein, von wem Sie das Geld bekommt oder etwa nicht?!
AW: Arbeitslosigkeit - Arbeitgeber-Anteil für PKV selber bezahlen?
Das hat rechtliche Gründe. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie automatisch in die GKV bei Arbeitslosigkeit wechseln wenn sie die Fünfjahresfrist nicht überschritten haben. Der PKV wäre es sicher lieber wenn sie weiter Beiträge an diese entrichten.
Ähnliches passiert auch bei Selbständigen , die sich PKV versichert haben. Wechseln diese in ein Angestelltenverhältniss müssen sie ihre PKV aufgeben, bzw. für 2 Jahre ruhen lassen, bis sie, wenn das Einkommen passt wieder PKV versichert sein können . Und auch Angestellte, die unter die Einkommensgrenze rutschen sind automatisch wieder pflichtversichert in der GKV. (Ausnahmen gibt es)
Was Sie machen können ist einen kleinen Beitrag zur PKV leisten um sich Gesundheitszustand und co für eine eventuelle Rückkehr zu sichern bzw. den Wechsel in Ergänzungen zur GKV