Versicherungswechsel mit KFZ + Zweitwagen auf Frau

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  1. Avatar von nexus
    nexus ist offline
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    Standard Versicherungswechsel mit KFZ + Zweitwagen auf Frau

    Hallo,

    ich möchte mit meinem Wagen in eine andere Versicherung wechseln. Das Auto meiner Frau läuft auf meine Versicherung als Zeitwagen. Ich bin in SF 25, der Wagen meiner Frau läuft auf SF 12.

    Nun ist mir unklar, ob ich auch nur mit meinem Fahrzeug in eine andere Versicherung wechseln kann, oder ob der Wagen meiner Frau mitwechseln 'muss' bzw. welche Konsequenzen es hat, wenn ich alleine wechsle.

    Weitere Unklarheit besteht bei mir bzgl. der "Rabatte" die unsere Versicherung uns gewährt hat, dadurch dass wir auch die Hausratversicherung bei denen abgeschlossen haben. Können die Rabatte auf die Hausrat storniert werden, wenn wir mit den Fahrzeugen wechseln? Die Hausratversicherung können wir erst in 2 Jahren kündigen.

    Momentan sind wir bei der Württembergischen, die Tarife sind sehr hoch. Wechseln wollen wir in die DBVK.

    Danke vorab für Input

  2. Avatar von crs
    crs ist offline

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    Standard AW: Versicherungswechsel mit KFZ + Zweitwagen auf Frau

    Gesellschaft ist grundsätzlich frei wählbar, allerdings stufen die Gesellschaften den Zweitwagen i.d.R. günstiger ein, wenn das Erstfahrzeug ebenfalls dort versichert ist.

    Rabatte werden mit hoher Wahrscheinlichkeit verfallen.

  3. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Versicherungswechsel mit KFZ + Zweitwagen auf Frau

    Nun ist mir unklar, ob ich auch nur mit meinem Fahrzeug in eine andere Versicherung wechseln kann, oder ob der Wagen meiner Frau mitwechseln 'muss' bzw. welche Konsequenzen es hat, wenn ich alleine wechsle.
    Natürlich kann auch nur mit einem Wagen gewechselt werden.Wenn allerdings jedes Auto bei einem anderen Versicherer geparkt wird,dürfte es schwer werden,von einer Zweitwagenregelung zu profitieren.Macht Sinn,oder?
    Können die Rabatte auf die Hausrat storniert werden, wenn wir mit den Fahrzeugen wechseln?
    Ja,sie können.Sogar ohne,dass sie mit ihren Autos untreu werden.Auf gewährte Rabatte besteht kein Rechtsanspruch.Klarheit dürfte eine Anfrage bei ihrem Versicherer bringen.Mir ist schleierhaft,warum man(n) in einem Forum schnellere und/oder verbindlichere Auskunft erwartet.
    Wechseln wollen wir in die DBVK.
    DBV?DEVK?Worauf legen Sie Wert?Preis?Leistung?Beides?

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