Wie / wann wird die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt?
Hallo zusammen,
ich hab vor Kurzem (bereits in anderem Thema erwähnt) eine Eigntumswohnung gekauft.
Meine jetzige steht zum Verkauf, Beurkundungstermin ist Ende Dezember, Eigentumsübergang und Kaufpreisfälligkeit im Januar 2014.
Nun ist noch eine recht hohe Grundschuld offen, Restlaufzeit (insgesamt 10 Jahre Zinsbindung) etwa 5,5 Jahre.
Mit dem Verkaufserlös wird natürlich die alte Grundschuld abgelöst.
Die VVE habe ich bereits angefragt. Stand 30.09.13 freiblebend 14000 €.
Wann und wie ist diese zur Zahlung fällig? Tritt das finanzierende Institut direkt an mich ran und fordert mich zur Zahlung der Entschädigung auf oder wird das zusammen mit der Restschuld beim Käufer eingefordert?
Bevor die Frage nach dem Widerrufsjoker aufkommt: ich habe das bereits durch die Verbraucherzentrale prüfen lassen. Laut deren Prüfung ist die Widerrufsbelehrung anfechtbar.
Genrell bin ich bereit, eine VVE zu bezahlen. Die Bank ist iren Verpflichtungen auch nachgekommen. Aber ich erhoffe mir, dass ich hier Verhandlungsspielraum habe. Die Chancen rechne ich mir natürlich hoher aus, wenn diese direkt bei mir eingefordert wird.
Falls es interessiert: eine VVE von 30-50% der angebotenen Summe halte ich für angebracht.
AW: Wie / wann wird die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt?
Sie als Darlehensnehmer sind in der Verpflichtung, Ihr Darlehen zurück zu zahlen. Sie und/oder das Notariat werden über die insgesamt zu zahlende Summe informiert (Darlehensvaluta zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung). Ihr Käufer hat damit nichts zu tun.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich des aufgrund der Zinsfestschreibung bei der Bank entstandenen Schadens. Der Widerruf des Darlehensvertrages kann Ihnen helfen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Wenn Sie widerrufen, ist die Darlehensvaluta relativ kurzfristig an die Bank zurück zu zahlen. Meines Wissens nach ist ein Widerruf aber auch für bereits zurück geführte Darlehen möglich. Das sollten Sie mit der VZ oder einem Fachanwalt (Bank- und Kapitalmarktrecht) klären. Es sollte Ihnen aber bewusst sein, dass Sie sich mit einer solchen Aktion bei Ihrer Bank heftig unbeliebt machen. Es ist hoffentlich nicht Ihre Hausbank.
30 bis 50 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung ist ja mal eine große Spanne. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann auf Basis der Rechtsprechung exakt ermittelt werden. Und das sollte Sie auch. Hier helfen VZ oder Sachverständige weiter. Kostenloses E-Book zur Vorfälligkeitsentschädigung: https://bit.ly/E-Book-Vorfälligkeitsentschädigung
AW: Wie / wann wird die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt?
Hallo Herr Pütz,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die 30-50% Spanne ergibt sich daraus, dass ich der Bank die VVE ja nicht generell abspreche. Ich finde sie nur etwas hoch und das wäre der Satz, den ich meinerseits der Bank anbieten würde.
Ich werde einen Anwalt kontaktieren.
Ich hatte gehofft, dass die Gesamtsumme nicht dem Notar mitgeteilt wird, sondern die Bank direkt auf mich zukommt.
AW: Wie / wann wird die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt?
Ich will nicht freiwillig verzichten. Ich habe nur ein schlechtes Gewissen.
Die Gesamtsumme darf ruhig dem Notar mitgeteilt werden.
Mein Gedankengang zielte darauf, dass ich die VVE selbst bezahle und nicht vom Käufer eingefordert wird.
Das Ganze liegt jetzt bei einem Anwalt, der darauf spezialisiert ist.
AW: Wie / wann wird die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt?
@ Mayana,
auch ich wünsche Dit viel Erfolg.
Das mit dem schlechten Gewissen solltest Du aus Deinem Gedächtnis streichen. Haben die Banken denn ein schlechtes Gewissen ihren Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen?
Das wird sogar intern geschult wie der Banker das Maximum an Kosten, Gebühren und externen Vermittlungsprovisionen aus dem Kunden herausholt.
Wegen der Nachricht an den Notar: Die Bank teilt dem Notar mit, wie hoch die Zahlung sein muss um die Pfandfreigabe erteilen zu können. Wenn Du vorher mit Deiner Bank absprichst die VE selbst zu zahlen und die Bank darauf eingeht, wird die Bank die Pfandfreigabe erteilen ohne dass die VE eingerechnet wird.