Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
Hallo liebe Forenmitglieder,
einige von Euch werden sich vielleicht noch an meine Posts vor einigen Monaten erinnern.
Auch da habe ich mich unter anderem für die Baufinanzierung interessiert, bin jedoch schnell zu dem Ergebnis gekommen, dass ich dieses Thema für gewisse Zeit ad acta legen sollte.
Nun, um ehrlich zu sein, lässt mich der Gedanke jedoch nicht los und ich verfolge das Ziel in 3-4 Jahren ein Eigenheim zu erwerben.
Für mich kommt derzeit nur ein Kauf in Frage, also selbst bauen werde ich nicht.
In 3-4 Jahren dürfte ich ca. 30.000 - 40.000 EUR angespart haben.
Meine Frage ist aber, wie bereite ich mich schon jetzt am besten auf so einen Kauf vor???
Wie sichere ich mir schon heute den besten Zinssatz???
Gibt es Lektüren, die Sie mir empfehlen können???
Auf Ihre professionellen Hilfestellungen und Ratschläge, sowie Informationen und Meinungen freue ich mich sehr.
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
Ja aber Herr Leibling
uns alle interessiert wie die 9-11% zustande kommen
Eher schreiben Sie von einer Einzahlung über 20 Jahre mit einer Einzahlung von EUR 24.000 und einem Beitrittsgeld von EUR 2.400.
Wird am Anfang die EUR 2.400 von den EUR 24.000 abgezogen?
Wie kommt die Rendite überhaupt für den Kunden zustande?
Warum muss man überhaupt Beitrittsgeld zahlen?
Wie ist das unter jederzeitiger Verfügbarkeit zu verstehen?
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
Zitat von Bankkaufmann
Ja aber Herr Leibling
uns alle interessiert wie die 9-11% zustande kommen
Eher schreiben Sie von einer Einzahlung über 20 Jahre mit einer Einzahlung von EUR 24.000 und einem Beitrittsgeld von EUR 2.400.
Wird am Anfang die EUR 2.400 von den EUR 24.000 abgezogen?
Wie kommt die Rendite überhaupt für den Kunden zustande?
Warum muss man überhaupt Beitrittsgeld zahlen?
Wie ist das unter jederzeitiger Verfügbarkeit zu verstehen?
1. nein das Geld wird nicht von der Zeichnungssumme abgezogen.
2. Einzahlungsdauer muss nicht 20 Jahre betragen (frei wählbar)
3. 10 % (z.b. in dem Fall 2.400,- € ist genossenschaftsgesetz)
4. "jederzeit" Verfügbar haben Sie gesagt, nicht ich
5. Das Anlagemodell dieser Genossenschaft erkläre ich gerne jedem in einem Persönlichen Gespräch! Fakt wenn eine Gesellschaft 17 - 18 % Erwirtschaftet, ist doch deren Recht 1 - 2 % für eigene Ausgaben intern zu verwenden, 11,5 % Rendite auszuschütten und den Rest als Rücklage in der Gesellschaft zu lassen, oder? Um damit weitere Projekt zu finanzieren oder zu bezahlen im Interesse der Genossen.
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
Zitat von Ravemaster84
Richtig. Also einfach aufhören Urteile gegen Versicherungen zu posten oder seine eigene tolle Geldanlage anzupreisen.
Ich habe vorhin lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt, ist doch jedem selbst überlassen wo sie Geld anlegen! Es geht bei Banken um die Darstellung von Eigenkapital, um letztlich eine normale Bankenfinzanzierung hin zu bekommen. gemäß Basel II und III.
Wenn ich diese EK über eine Genossenschaft darstellen kann, ist doch alle in Butter. Und war alles was ich aufzeigen wollte.
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
Zitat von C. Andreas
Wenn der Tarif einer Bausparkasse erstmal abgeschlossen ist, dann sind die Zinsen fest bis zur Auflösung des Vertrages
Ich dachte bei meiner Frage auch an noch nicht abgeschlossene Bausparverträge, andererseits wird der Zinssatz fürs Guthaben dann vermutlich auch gegen 0 gehen.
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
@Finanz-Profi
Herr Leibling unter der Homepage GenoGen eG. - Genossenschaft für Generationen ist nicht der Jahresbericht zu sehen sondern nur ein zweiseitiger Bericht.
Und in diesem Bericht steht..."Rumpfgeschäftsjahr 2012.."
Bedeutet dies etwa das es die Genossenschaft erst seit 2012 gibt?
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
@Finanz-Profi: Der TE benötigt das Geld doch in 4 Jahren wieder zurück um ein Haus zu bauen, jetzt schreiben Sie von einer Anlagedauer von mindestens 6 Jahren und das Einstiegsgeld gäbe es erst nach mehreren Jahrzenten???
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
Laut Genossenschaftsregister ist die Gründung Juni 2012.
Das deckt sich mit dem Jahresbericht wo von einem Rumpfgeschäftsjahr 2012 die Sprache ist.
Planung, Durchführung, das interessiert doch niemanden.
Knallharte Fakten wie nachhaltig die versprochene Rendite ist und woher diese kommt.
Veröffentlichung Jahresbilanz mit Anlagespiegel, Gewinn-Verlustrechnung, so in etwa...
Herr Leibling, heutzutage hat keiner mehr was zu verschenken. Und 10% Rendite schon gar nicht.
Auch andere Immofirmen sind regelrecht weggeplatzt (IVG).
AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?
@Finanz-Profi
WOHER wissen Sie das mit den 600 Millionen? WOHER!!!
Ich zitiere den Jahresbericht:" 2012 haben wir einen Immobilienwert von EUR 480.000 geschaffen..."
Und weiter..." EUR 820.000 Wert Immobilie bis April 2013..."