Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

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  1. Avatar von Max Mustermann
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    Standard Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    einige von Euch werden sich vielleicht noch an meine Posts vor einigen Monaten erinnern.

    Auch da habe ich mich unter anderem für die Baufinanzierung interessiert, bin jedoch schnell zu dem Ergebnis gekommen, dass ich dieses Thema für gewisse Zeit ad acta legen sollte.

    Nun, um ehrlich zu sein, lässt mich der Gedanke jedoch nicht los und ich verfolge das Ziel in 3-4 Jahren ein Eigenheim zu erwerben.

    Für mich kommt derzeit nur ein Kauf in Frage, also selbst bauen werde ich nicht.

    In 3-4 Jahren dürfte ich ca. 30.000 - 40.000 EUR angespart haben.

    Meine Frage ist aber, wie bereite ich mich schon jetzt am besten auf so einen Kauf vor???
    Wie sichere ich mir schon heute den besten Zinssatz???
    Gibt es Lektüren, die Sie mir empfehlen können???

    Auf Ihre professionellen Hilfestellungen und Ratschläge, sowie Informationen und Meinungen freue ich mich sehr.

    Schönes Wochenende vorab wünsche ich

  2. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Hm, ich frage nach einem Nachteil. Es wird ein Nachteil genannt, welcher auch gleich wieder als Vorteil gewandelt wird...

    Muss mich Matthew anschließen, als er in irgendeinem Beitrag mal erwähnte dass ihm das Forum immer suspekter wird. Echt, ohne Worte.

  3. Avatar von Finanz-Profi
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Zitat Zitat von Ravemaster84
    Hm, ich frage nach einem Nachteil. Es wird ein Nachteil genannt, welcher auch gleich wieder als Vorteil gewandelt wird...

    Muss mich Matthew anschließen, als er in irgendeinem Beitrag mal erwähnte dass ihm das Forum immer suspekter wird. Echt, ohne Worte.
    Leute hier geht es um den Wunsch eines EGH!!!

    Entweder ihr habe etwas sinnvolles mitzuteilen oder ihr lasst es einfach!

    Es ist klar das hier hilfe her muss. Herr Hillermann hat ein sehr gutes Modell und auch unseres ist sehr gut zu verwenden.

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Ja aber Herr Leibling
    uns alle interessiert wie die 9-11% zustande kommen
    Eher schreiben Sie von einer Einzahlung über 20 Jahre mit einer Einzahlung von EUR 24.000 und einem Beitrittsgeld von EUR 2.400.
    Wird am Anfang die EUR 2.400 von den EUR 24.000 abgezogen?
    Wie kommt die Rendite überhaupt für den Kunden zustande?
    Warum muss man überhaupt Beitrittsgeld zahlen?
    Wie ist das unter jederzeitiger Verfügbarkeit zu verstehen?

  5. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Zitat Zitat von Finanz-Profi
    Entweder ihr habe etwas sinnvolles mitzuteilen oder ihr lasst es einfach!
    Richtig. Also einfach aufhören Urteile gegen Versicherungen zu posten oder seine eigene tolle Geldanlage anzupreisen.

  6. Avatar von Finanz-Profi
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Ja aber Herr Leibling
    uns alle interessiert wie die 9-11% zustande kommen
    Eher schreiben Sie von einer Einzahlung über 20 Jahre mit einer Einzahlung von EUR 24.000 und einem Beitrittsgeld von EUR 2.400.
    Wird am Anfang die EUR 2.400 von den EUR 24.000 abgezogen?
    Wie kommt die Rendite überhaupt für den Kunden zustande?
    Warum muss man überhaupt Beitrittsgeld zahlen?
    Wie ist das unter jederzeitiger Verfügbarkeit zu verstehen?
    1. nein das Geld wird nicht von der Zeichnungssumme abgezogen.
    2. Einzahlungsdauer muss nicht 20 Jahre betragen (frei wählbar)
    3. 10 % (z.b. in dem Fall 2.400,- € ist genossenschaftsgesetz)
    4. "jederzeit" Verfügbar haben Sie gesagt, nicht ich
    5. Das Anlagemodell dieser Genossenschaft erkläre ich gerne jedem in einem Persönlichen Gespräch! Fakt wenn eine Gesellschaft 17 - 18 % Erwirtschaftet, ist doch deren Recht 1 - 2 % für eigene Ausgaben intern zu verwenden, 11,5 % Rendite auszuschütten und den Rest als Rücklage in der Gesellschaft zu lassen, oder? Um damit weitere Projekt zu finanzieren oder zu bezahlen im Interesse der Genossen.

  7. Avatar von Finanz-Profi
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Zitat Zitat von Ravemaster84
    Richtig. Also einfach aufhören Urteile gegen Versicherungen zu posten oder seine eigene tolle Geldanlage anzupreisen.
    Ich habe vorhin lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt, ist doch jedem selbst überlassen wo sie Geld anlegen! Es geht bei Banken um die Darstellung von Eigenkapital, um letztlich eine normale Bankenfinzanzierung hin zu bekommen. gemäß Basel II und III.

    Wenn ich diese EK über eine Genossenschaft darstellen kann, ist doch alle in Butter. Und war alles was ich aufzeigen wollte.

    @ Ravemaster ausserdem hatten Sie gefragt


    soooo jetzt bitte wieder zu eigentlichen Thema

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Welche Wohnungsbaugenossenschaft die schon viele Jahre am Markt ist macht nachhaltig 17-18% Gewinn pro Jahr?

  9. Avatar von Finanz-Profi
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    steht jetzt in meiner Signatur

    viele spass beim Lesen da ist auch der Geschäftsbericht öffentlich.

  10. Avatar von gerp
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Wenn der Tarif einer Bausparkasse erstmal abgeschlossen ist, dann sind die Zinsen fest bis zur Auflösung des Vertrages
    Ich dachte bei meiner Frage auch an noch nicht abgeschlossene Bausparverträge, andererseits wird der Zinssatz fürs Guthaben dann vermutlich auch gegen 0 gehen.

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    @Finanz-Profi
    Herr Leibling unter der Homepage GenoGen eG. - Genossenschaft für Generationen ist nicht der Jahresbericht zu sehen sondern nur ein zweiseitiger Bericht.
    Und in diesem Bericht steht..."Rumpfgeschäftsjahr 2012.."
    Bedeutet dies etwa das es die Genossenschaft erst seit 2012 gibt?

  12. Avatar von Finanz-Profi
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    nein bedeutet es nicht

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Wo kann man sich über die Zahlen in der Vergangenheit der Genogen informieren?
    Wie lange gibt es diese Genossenschaft schon?

  14. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    nein bedeutet es nicht
    Belügt ihr eure Opfer,entschuldigung,Anleger genauso dreist und schamlos?Infos zur GenoGen und deren Gründung:
    GenoGen eG - Genossenschaft für Generationen - [Firmenauskunft*] Genossenschaftsregister 208 Bonitätsauskunft Handelsregister Bewertung

  15. Avatar von Finanz-Profi
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Alles gut!

    Die Planung und durchführung hat sehr sehr viel früher begenonnen! ich weiss nicht was das mit Lügen zu tun hat.

  16. Avatar von Torian
    Torian ist offline

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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    @Finanz-Profi: Der TE benötigt das Geld doch in 4 Jahren wieder zurück um ein Haus zu bauen, jetzt schreiben Sie von einer Anlagedauer von mindestens 6 Jahren und das Einstiegsgeld gäbe es erst nach mehreren Jahrzenten???

  17. Avatar von Finanz-Profi
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Der Grundgedanke sind 3 - 4 Jahre oder viel mehr das Ziel!

    Mit einer Genossenschaftsfinanzierung ist die Mindesteinlage anzurechnen.

    Wir haben hier über Möglichkeiten gesprochen und nicht darüber, wie Lange ein Unternehmen am Markt ist, oder ähnliches!

    Ich weiß das wir ein Volumen von jährlich über 600 Mio € bewegen. Und da muss ich mir nicht anhören das wir lügen würden. Also lassen wir das!

  18. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Laut Genossenschaftsregister ist die Gründung Juni 2012.
    Das deckt sich mit dem Jahresbericht wo von einem Rumpfgeschäftsjahr 2012 die Sprache ist.
    Planung, Durchführung, das interessiert doch niemanden.
    Knallharte Fakten wie nachhaltig die versprochene Rendite ist und woher diese kommt.
    Veröffentlichung Jahresbilanz mit Anlagespiegel, Gewinn-Verlustrechnung, so in etwa...

    Herr Leibling, heutzutage hat keiner mehr was zu verschenken. Und 10% Rendite schon gar nicht.
    Auch andere Immofirmen sind regelrecht weggeplatzt (IVG).

    Danke an Pryor für den Auszug aus dem Register.

  19. Avatar von sapine
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Mir erscheint das Konzept auch eher merkwürdig!

  20. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    @Finanz-Profi
    WOHER wissen Sie das mit den 600 Millionen? WOHER!!!

    Ich zitiere den Jahresbericht:" 2012 haben wir einen Immobilienwert von EUR 480.000 geschaffen..."
    Und weiter..." EUR 820.000 Wert Immobilie bis April 2013..."

    Und nun EUR 600 Millionen?

  21. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wunsch nach einem EGH - wer kann Hilfestellung geben?

    Mutmaßlich lebt unser Finanzschrauber in der Vergangenheit und verwechselt € mit italienischen Lira.

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