Dispo Sterbeversicherung

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  1. Avatar von gibsnich
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    Standard Dispo Sterbeversicherung

    Das habe ich noch nie gehört:

    Eine Bekannte bekommt eine kleine Rente.

    Um evtl. kurzzeitig überziehen zu können, hat ihr der Bankmensch 500 EUR eingeräumt.

    Jetzt wurden ihr knapp 35 EUR vom Konto abgebucht.

    Bei Nachfrage in der Bank ergab sich, dass dieser Betrag jährlich abgebucht wird.

    (Berichtigte) Begründung (festhalten):

    Falls sie irgendwann sterben sollte, müssen die Erben nicht für ihren Dispo aufkommen.

    Bin ich nicht ganz auf der Höhe oder wird hier jemand über den Tisch gezogen?

    Auf Antworten bin ich sehr gespannt!!

  2. Avatar von Lottali07
    Lottali07 ist offline

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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Das habe ich auch noch nie gehört. Darf ich mal Fragen um welche Bank es sich handelt? Das hört sich schwer nach Abzocke an .

  3. Avatar von gibsnich
    gibsnich ist offline
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Zitat Zitat von Lottali07
    Das habe ich auch noch nie gehört. Darf ich mal Fragen um welche Bank es sich handelt? Das hört sich schwer nach Abzocke an .
    V+R Volks- und Raiffeisenbank

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Hey,

    es gibt einige Banken die eine Dispo Versicherung anbieten. Meist werden diese aber nicht intensiv beworben.

    Die Versicherung deckt das "Ableben" des Kontoinhabers ab. Bei manchen sind auch Krankheit, Arbeitslosigkeit usw. mitversichert.

    In der Top 10 der unnötigsten Versicherungen, ist diese ziemlich weit oben.

    Auf die schnelle ein Link von der Sparkasse Düsseldorf: https://www.kreissparkasse-duesseldo...rung/

    LG esco

  5. Avatar von Dahut
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Prust. Was lassen sich die Banken denn noch alles einfallen, um uns abzuzocken? Da kann man ja dann nur hoffen, nicht am Monatsanfang zu sterben, wenn das Konto ausgeglichen ist bzw. muss immer dafür sorgen, dass das Konto auch schön überzogen ist, falls man mal sterben sollte.

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Zitat Zitat von Dahut
    Prust. Was lassen sich die Banken denn noch alles einfallen, um uns abzuzocken? Da kann man ja dann nur hoffen, nicht am Monatsanfang zu sterben, wenn das Konto ausgeglichen ist bzw. muss immer dafür sorgen, dass das Konto auch schön überzogen ist, falls man mal sterben sollte.
    Wenn du das Konto absichtlich ins Minus machst z.b. weil du weißt, dass du bald stirbst, ist das Betrug. Die Versicherung wird in dem Fall keinen Cent zahlen

  7. Avatar von Dahut
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Und wenn ich denen verschwiegen habe, dass ich genau wusste, dass ich irgendwann einmal sterben werde, dann müssen sie bestimmt auch nicht zahlen. ;-)

  8. Avatar von gibsnich
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Ich habe meiner Bekannten erstmal empfohlen sich eine Kopie der
    Vereinbarung zeigen zu lassen.

    Diese Sache läuft wohl schon seit über 10 Jahren.

    Ihr Mann (gerade verstorben) hat alles finanzielle erledigt.

    Sollte nichts Schriftliches vorliegen - was dann?

  9. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Zitat Zitat von gibsnich
    Sollte nichts Schriftliches vorliegen - was dann?
    Gar nichts. Verträge müssen laut deutschem Gesetz nicht in Schriftform vorliegen. Vor 10 Jahren wurden auch Dispos telefonisch eingerichtet.

    Rechtlich gesehen hat sie da keine Chance und selbst wenn, sie würde das Geld ohnehin nur für 2 Jahre zurück bekommen @Verjährung.

    Da hilft wohl nur Kulanz von der Bank.

    LG esco

  10. Avatar von gibsnich
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Das ist ja sehr "aussichtsreich".

    Wichtig zu wissen, damit man dort nicht auf den Tisch haut und
    auch noch Unrecht hat.

    Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüsse

  11. Avatar von Betroffener
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Hallo,

    da hier ein paar Sachen rechtlich etwas oberflächlich betrachtet wurden, möchte ich auch noch kurz meinen "Senf" dazugeben :

    Verträge müssen laut deutschem Gesetz nicht in Schriftform vorliegen.
    Das ist so leider nicht ganz korrekt. Die Privatautonomie hat im Hinblick auf die Formfreiheit dort ihre Grenzen, wo eine besondere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Beispiele seien hier nur der Grundstückskaufvertrag (§ 311 b Abs. 1 BGB) oder aber auch der Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 BGB) genannt.

    Vor 10 Jahren wurden auch Dispos telefonisch eingerichtet.
    Das mag sein

    Rechtlich gesehen hat sie da keine Chance und selbst wenn, sie würde das Geld ohnehin nur für 2 Jahre zurück bekommen @Verjährung.
    Hier muss ich vehement widersprechen: es kommt hinsichtlich der Verjährung entscheidend auf die Anspruchsgrundlage sowie auf die Umstände an.

    Ohne den Fall genau bewerten zu wollen (und zu können/dürfen), käme hier womöglich ein Anspruch aus § 826 BGB in Betracht.

    Verfolgt man dies weiter, tritt die regelmäßige Verjährung drei Jahre nach Kenntnis oder Kennenmüssen von Schaden und Schädiger ein (§§ 194, 195). Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres, in dem diese Kenntnis erlangt wurde oder hätte erlangt werden müssen (§ 199 BGB). Bei Unkenntnis über Schaden und Schädiger verjährt der Anspruch nach 10 Jahren nach Schadenseintritt (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) bzw. 30 Jahre nach der Handlung die zum Schaden führe (§ 199 Abs. 2, 3 Nr. 2 BGB).

    So ganz einfach bzw. schwarz/weiß ist es dann doch nicht immer.

    Ich persönlich würde zur Bank gehen, evtl. vorliegende schriftliche Verträge/Abreden an- und das Geld zurückfordern und dabei notfalls an die Ethik appellieren. Alles möglichst schriftlich (Fax) und mit Nachdruck unter Fristsetzung.

    Schönen Abend noch!

  12. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Zitat Zitat von Betroffener
    Hallo,

    da hier ein paar Sachen rechtlich etwas oberflächlich betrachtet wurden, möchte ich auch noch kurz meinen "Senf" dazugeben :

    Das ist so leider nicht ganz korrekt. Die Privatautonomie hat im Hinblick auf die Formfreiheit dort ihre Grenzen, wo eine besondere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Beispiele seien hier nur der Grundstückskaufvertrag (§ 311 b Abs. 1 BGB) oder aber auch der Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 BGB) genannt.

    Das mag sein

    Hier muss ich vehement widersprechen: es kommt hinsichtlich der Verjährung entscheidend auf die Anspruchsgrundlage sowie auf die Umstände an.

    Ohne den Fall genau bewerten zu wollen (und zu können/dürfen), käme hier womöglich ein Anspruch aus § 826 BGB in Betracht.

    Verfolgt man dies weiter, tritt die regelmäßige Verjährung drei Jahre nach Kenntnis oder Kennenmüssen von Schaden und Schädiger ein (§§ 194, 195). Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres, in dem diese Kenntnis erlangt wurde oder hätte erlangt werden müssen (§ 199 BGB). Bei Unkenntnis über Schaden und Schädiger verjährt der Anspruch nach 10 Jahren nach Schadenseintritt (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) bzw. 30 Jahre nach der Handlung die zum Schaden führe (§ 199 Abs. 2, 3 Nr. 2 BGB).

    So ganz einfach bzw. schwarz/weiß ist es dann doch nicht immer.

    Ich persönlich würde zur Bank gehen, evtl. vorliegende schriftliche Verträge/Abreden an- und das Geld zurückfordern und dabei notfalls an die Ethik appellieren. Alles möglichst schriftlich (Fax) und mit Nachdruck unter Fristsetzung.

    Schönen Abend noch!
    Und jetzt? Jetzt hast du es komplizierter gemacht als Nötig und trotzdem wird er nur auf Kulanz etwas zurück bekommen. Was hat so eine mini Versicherung den mit einem Grundstückskaufvertrag (der meist sogar vom Notar abgesegnet werden muss) zu tun? Auch andere genannte Beispiele beziehen sich nicht auf die "mini Versicherung".

    Was den § 826 BGB angeht... Erst mal verjährt dieser auch nach 5 Jahren und zweitens, wie hättest du das den nachweisen wollen? (Aussage gegen Aussage). Vor allem geht es hier über 10 Jahre gerechnet um 350 Euro... Da stimmt Kosten/Nutzen deiner angedachten Aktion einfach nicht.

    Generell magst du ja recht haben aber in diesem Fall hier, trifft da nichts zu.

    LG esco

  13. Avatar von Betroffener
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    Zitat Zitat von Escorpio
    Und jetzt? Jetzt hast du es komplizierter gemacht als Nötig und trotzdem wird er nur auf Kulanz etwas zurück bekommen.
    Ich sehe das anders: ich wollte hier pauschale Aussagen ausräumen, die ihn vielleicht entmutigen würden, nicht doch etwaige Ansprüche zu verfolgen. Warum soll er nicht mit ein klein wenig Aufwand Geld zurückbekommen? Ob Kulanz oder nicht, kann doch dahingestellt werden. Sicher wird eine Klage wirtschaftlich betrachtet Unsinn sein.

    Zitat Zitat von Escorpio
    Was hat so eine mini Versicherung den mit einem Grundstückskaufvertrag (der meist sogar vom Notar abgesegnet werden muss) zu tun? Auch andere genannte Beispiele beziehen sich nicht auf die "mini Versicherung".
    Deine pauschale Aussage, es sei alles verjährt ist objektiv völlig falsch. Das wollte ich einfach aufzeigen. Im Übrigen finde ich keinen Widerspruch in meinem Beispiel. Das Beurkundungserfordernis ist ein von mir genanntes, gesetzlich vorgeschriebenes Formerfordernis.


    Zitat Zitat von Escorpio
    Was den § 826 BGB angeht... Erst mal verjährt dieser auch nach 5 Jahren
    So ist es eben nicht!

    Zitat Zitat von Escorpio
    und zweitens, wie hättest du das den nachweisen wollen? (Aussage gegen Aussage). Vor allem geht es hier über 10 Jahre gerechnet um 350 Euro... Da stimmt Kosten/Nutzen deiner angedachten Aktion einfach nicht.
    Der Nachweis mag schwer sein. Hierbei kommt es aber auf die (unbekannten) einzelnen Umstände an. Zugegeben, der § 826 BGB war nur ein Beispiel um deine pauschale Aussage zu widerlegen. Aber: es kostet doch kein/kaum Geld, nur etwas Aufwand/Zeit die Bank zu bitten, ihren Standpunkt zu überdenken. Zumindest wird man doch die Aufhebung der Vereinbarung erreichen können.

    Zitat Zitat von Escorpio
    Generell magst du ja recht haben aber in diesem Fall hier, trifft da nichts zu.
    Naja, darüber kann man sicher trefflich streiten und das sehe ich naturgemäß gänzlich anders.

  14. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Mal unabhängig von allem und um es kurz zu machen.

    Ohne Beweise kann ich niemand nach § 826 BGB "Beschuldigen". Da kann sich das Blatt ganz schnell wenden und wir sind bei "Übler nachrede".

  15. Avatar von Betroffener
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    Standard AW: Dispo Sterbeversicherung

    Zitat Zitat von Escorpio
    Ohne Beweise kann ich niemand nach § 826 BGB "Beschuldigen". Da kann sich das Blatt ganz schnell wenden und wir sind bei "Übler nachrede".
    Das ist einfach nicht korrekt. Niemand "beschuldigt" jemanden, indem er einen zivilrechtlichen Anspruch geltend macht. Im Übrigen diente der § 826 BGB nur als Beispiel, dass die obigen Aussagen zu Verjährung, etc. einfach objektiv falsch waren/sind!

    Nach deiner Logik würde sich jeder (Anwalt), der einen Anspruch aus dem Deliktsrecht geltend macht, der Gefahr eines Ermittlungsverfahrens wegen Übler Nachrede aussetzen.

    Im Übrigen sind dir die Tatbestandsvoraussetzungen der üblen Nachrede nach § 186 StGB offensichtlich unbekannt.

    Sei's drum.

    Beste Grüße

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