Hallo Community,
Ich benötige einige Informationen zum Thema "fondsgebundene Rentenversicherung kündigen".
Vorgeschichte: Anfang 2007 haben die Eltern meiner Freundin für ihre Tochter aus gutem Glauben eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Bei der Durchsicht der Unterlagen haben wir festgestellt, dass der Beginn der Auszahlung sowie der Auszahlungsbetrag nicht wirklich das ist, was einem im Rentenalter weiterhelfen könnte. Um nicht weiter Geld zu verbrennen, wollen wir nun die Reißleine ziehen und den Vertrag kündigen. Uns wurde bereits in einem anderen Forum bestätigt, dass eine Kündigung nicht der optimalste Weg ist. Ich bitte euch dennoch unsere Entscheidung zu akzeptieren und uns entsprechend zu beraten.
Laut dem AGB-Auszug (siehe weiter unten) scheint bei der fondsgebundenen Rentenversicherung eine Kündigung prinzipiell möglich zu sein. Da wir allerdings nicht vom Fach sind, haben wir dazu ein paar Fagen.
Auszug aus den AGBs
Dazu habe ich in unseren Unterlagen die folgende (aktuelle) Wertermittelung gefunden:§15.1: Vor Rentenbeginn können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum nächsten Monatsersten kündigen.
§15.2: In diesem Fall erstatten wir Ihnen den Rückkaufswert gemäß §176 Versicherungsvertragsgesetz. Dieser wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet, wobei ein als angemessen angesehener Abzug erfolgt. Der Abzug beträgt im ersten Jahr 10% des Zeitwerts. Er verringert sich anschließend jährlich um einen gleichen
Prozentsatz (linear) bis auf 2% des Zeitwerts im letzten Jahr vor Erreichen des 60. Lebensjahres. Bei einer Kündigung nach Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgt kein Abzug.
§15.3: Zusätzlich zahlen wir das Fondsvermögen vermindert um einen Abzug in Prozent des Fondsvermögens. Der Abzug beträgt im ersten Jahr 10% des Zeitwerts. Er verringert sich anschließend jährlich um einen gleichen Prozentsatz (linear) bis auf 2% des Zeitwerts im letzten Jahr vor Erreichen des 60. Lebensjahres. Bei einer Kündigung nach Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgt kein Abzug.
$15.4: Allerdings sind wir gesetzlich verpflichtet, alle gesetzlichen Zulagen und etwaige steuerliche Förderungen einzubehalten und an die zuständige staatliche Stelle abzuführen. Soweit die Versicherungsleistung zur Rückzahlung nicht ausreicht, erhalten Sie einen Rückforderungsbescheid von der zuständigen staatlichen Stelle.
§15.5: Den Bewertungsstichtag für Ihre Fondsanteile entnehmen Sie bitte dem Anhang.
§15.6: Bitte beachten Sie, dass Sie bei Kündigung regelmäßig erhebliche finanzielle Nachteile haben. Wir raten deshalb von einer Kündigung ab. Sprechen Sie vorher mit uns.
Die Summen sind jetzt cirka 1 Jahr nach dem dieses Schreiben erstellt wurde sicherlich gestiegen, aber was sagt uns das jetzt? Wenn wir kündigen, dann bekommen wir den Rückkaufwert (Stand 12/12) 1429,53 Euro zurück? Sind in diesem Rückkaufwert bereits die gesetzlichen Zulagen und etwaigen steuerlichen Förderungen abgerechne oder kommt das noch hinzu und welche finanziellen Nachteile könnten laut §15.6 auf meine Freundin zu kommen?Fondsvermögen zum 31.12.2012:
Lingohr-Systematic-LBB-Invest, Rücknahmepreis: 88,09 Euro
Anzahl der Fondsanteile: 8,8217 Anteile
Fondsvermögen: 777,11 Euro
Das gesamte Fondsvermögen beträgt zum 31.12.2012: 777,11 Euro
Gebildetes Kapital und Rückkaufwert:
Das zusätzlich zum Fondsvermögen gebildete Kapital beträgt zum 31.12.2012: 786,49 Euro
Das gesamte bisher gebildete Kapital beträgt zum 31.12.2012: 1563,60 Euro
Der Rückkaufwert beträgt zum 31.12.2012: 1429,53 Euro
Bitte beachten Sie, dass wir bei Kündigung des Vertrags gesetzlich verplichtet sind, alle gesetzlichen Zulagen und etwaigen steuerlichen Förderungen einzubehalten und an die zuständige staatliche Stelle abzuführen. Soweit der Rückkaufswert der Rückzahlung nicht ausreicht, wird die zuständige staatliche Stelle den restlichen Betrag vo Ihnen einfordern.
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
W.