Ich will das Haus meiner Freundin kaufen und ihr im Kaufvertrag Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen. Hintergrund: sie hat ein Hypothekendarlehen mit hohem Zinssatz. Ich kaufe zum Preis von Restschuld plus Vorfälligkeitszinsen plus andere Kosten. Insgesamt zahle ich dann die gegenwärtig geringen Zinsen statt sie die 5,6% mit 8 Jahren verbleibende Bindung.
Frage: kann die Bank die vorzeitige Rückzahlung wg. Verkaufs verweigern wenn meine Freundin das Wohnrecht erhält - etwa wegen Verdachts auf eine Scheintransaktion?
Die bisher abzulösende Bank A kriegt doch nur etwas von dem Kauf durch Sie mit der Bank B mit.
Von dem Wohnrecht kriegt sie gar nichts mit.
Sie können auch "nach" Eigentumsumschreibung auf Sie beim Notar einen neuen Vertrag aufsetzen lassen mit dem notariellen Wohnrecht.
Sollte das Wohnrecht gleich im Kaufvertrag von Ihrer Freundin auf Sie drin stehen hätte das ein kleines "Gschmäckle..."
Was ist denn ein Scheinverkauf? Wenn verkauft wird wird verkauft, da spielt es keine Rolle an wem.
Wohnrecht kann auch gleich mit eingetragen werden bei bzw. mit Kauf. Das Wohnrecht in Abteilung 2 muss aber der einzutragenden Grundschuld in Abteilung 3 rücken.
@Mussumer,
wieso sollte die Bank die vorzeitige Rückzahlung verweigern? Das ist doch bei den Banken immer nur eine Frage des Geldes (Vorfälligkeitsentschädigung).
Lass doch den alten Darlehensvertrag überprüfen. Mit etwas Glück ist dieser sogar widerrufbar. Die VZ hat festgestellt, dass ca. 2/3 aller Finanzierungsverträge unzureichende Widerrufsbelehrungen aufweisen.
Auch der WDR hat kürzlich noch darüber berichtet. Solltest Du einen Vertrag hab der widerrufbar ist, kannst Du Dir die Vorfälligkeitsentschädigung sparen.
Einen Link über das Thema kann ich Dir bei Bedarf gerne zusenden.
Ja, wenn nicht geschehen kann man den Vertrag überprüfen lassen.
Sie können den DV oder eine Kopie davon aber auch gerne mir zusenden.
Dann prüft man hier kurz ob die Widerruferklärung dabei ist.