Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach einer Fortbildung binden?

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  1. Avatar von Jeanni
    Jeanni

    Standard Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach einer Fortbildung binden?

    Bei uns im Betrieb gibt es jetzt ein neues Fortbildungsprogramm, das den Mitarbeitern teilweise frei angeboten wird, teilweise müssen wir aber bestimmte Fortbildungen auch machen.
    Wie ich jetzt erfahren habe, ist mit einigen Fortbildungen, die über einen längeren Zeitraum gehen, auch eine Bindung an den Betrieb verbunden.
    Es handelt sich dabei allerdings um eine der Fortbildungen, die wir Mitarbeiter machen müssen.
    Sie erstreckt sich über mehr als ein Jahr. Nach Abschluss dieser Maßnahme sind wir dann verpflichtet, noch mindestens zwei Jahre im Betrieb zu bleiben.
    Hat dieses Vorgehen des Arbeitgebers eine rechtliche Grundlage?

    LG Jeanni

  2. Avatar von Lottali07
    Lottali07 ist offline

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    Standard AW: Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach einer Fortbildung binden?

    Hallo Jeanni,

    das gleiche habe ich auch schon erlebt. Ich habe eine 6-monatige Weiterbildung gemacht, mein ehemaliger Chef übernahm die Kosten und ich musste mich ein weiteres Jahr nach der Fortbildung an den Betrieb binden. Meine damalige Kollegin hat innerhalb dieses Zeitraums gekündigt und musste einen anteiligen Betrag für die Weiterbildungskosten zahlen. Rechtens ist das schon, allerdings war diese Fortbildung bei mir freiwillig. Ich weiß nicht inwiefern das mit einer verpflichtenden Fortbildung rechtens ist.

  3. Avatar von trey
    trey ist offline

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    Standard AW: Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach einer Fortbildung binden?

    Steht da nichts in deinem Arbeitsvertrag?

    Aus meiner eigenen Erfahrung kenne ich das so, dass der AN dann anteilig die Fortbildungskosten erstatten muss. Das stand aber auch so im Vertrag.

  4. Avatar von Malivin
    Malivin ist offline

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    Standard AW: Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach einer Fortbildung binden?

    Ich finde das absolut legitim. Schließlich investiert der AG ja in den AN und will etwas von der Fortbildung haben. Wenn der AN gleich nach der vom AG bezahlten Fortbildung verschwindet, wäre das in meinen Augen reine Undankbarkeit.
    Wenn man aber die Kosten teils übernimmt und kündigt, ist das allerdings schon in Ordnung.

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