Hallo,
ich habe vor einiger Zeit zusammen mit meinem Bruder ein Erbe angetreten und im nachhinein rausgefunden, dass noch Geld (grob 50 - 100 k€) im europäischem Ausland angelegt sind. Darum habe ich es bisher auch noch nicht als Erbe angegeben.
Das Geld scheint dort schon länger zu liegen, ich weiß weder woher es kommt, noch warum es da ist, gehe aber davon aus, dass es legal erwirtschaftet ist.
Nun ist es so, dass der Erblasser aufgrund von schwerer Krankheit vor seinem Tod erst Harz 4 und dann Rente bekommen hat. Dabei hat er am Existensminimum gelebt, um nicht an das Geld, welches wohl für uns bestimmt war ran zu müssen.
Nun meine Fragen dazu:
- Ab 12500€ wird eine Auslandsüberweisung an die Bundesbank gemeldet. Doch wie überwacht das Finanzamt solchen Zahlungsverkehr? Muss ich da mit irgendwelchen Nachforschungen rechnen?
- Bin ich richtig informiert, dass das Jobcenter 3 Jahre Geld zurückfordern kann (so denn ein Anspruch bestehen sollte, das weiß ich eben nicht)?
Vielen Dank für eure Hilfe!