Ich meine die Ablöse ist deutlich zu hoch. Zinsgutschrift okay, aber was ist mit der Restkreditversicherung? Muss die nicht anteilig auch abgezogen werden?
Bitte um Hilfe. Ich erwäge eine Anwalt zu Rate zu ziehen.
die Restschuldversicherung hast du nicht bei Bank abgeschlossen sondern beim Versicherungsunternehmen. Das heißt bei einer Kündigung der RSV solltest du im Normalfall noch einmal einen Betrag von der RSV zurück erhalten.
Denke Du musst die Restschuldversicherung dennoch zahlen, aber fragst am Besten bei der Bank. Aktuell wird das selbe Thema besprochen, aber im Zusammenhang mit der Santander Bank "Ärger mit der Santander!".
Immer beim Kreditunternehmen direkt Fragen - Kostet nichts und ich kenne die SWK als sehr nette Bank.