Steigt Versicherung des Zweitwagens auch bei Unfall mit dem Erstfahrzeug?

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  1. Avatar von MaxB
    MaxB

    Standard Steigt Versicherung des Zweitwagens auch bei Unfall mit dem Erstfahrzeug?

    Mein Sohn fährt den Zweitwagen, der aber bei derVersicherung auf meine Frau angemeldet ist. Als er uns neulich mal wieder besucht hat, ist er aber mit unserem Auto gefahren und hat damit prompt einen Unfall gebaut. Wir haben alles der Versicherung gemeldet und werden natürlich auch in den Prozenten für das nächste Jahr steigen. Da unser Sohn aber ja eigentlich auch der Fahrer des Zweitwagens ist, fragen wir uns jetzt, ob der Beitrag dafür dann auch steigen wird. Als Fahrer ist er bei beiden Verträgen eingetragen. Oder richtet sich das nicht nach dem Fahrer, sondern nur nach dem jeweiligen Unfallfahrzeug und dessen Vertrag?

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Steigt Versicherung des Zweitwagens auch bei Unfall mit dem Erstfahrzeug?

    Hallo MaxB,

    die Schadenfreiheitsklasse gilt für einen bestimmten Versicherungsvertrag mit seiner Versicherungsnehmerin. Ihre Frau wird also nur für diese Vertragsnummer zurück gestuft. Das hat keine Auswirkung auf andere Verträge, wie hier den Zweitwagen.

    Es gibt ein paar private Haftpflichtversicherungen die den Schaden der durch die höheren Beiträge in den nächsten 5 Jahren entsteht, übernehmen würden.
    Falls Ihr Sohn zufällig bei der BGV oder der Interrisk eine private Haftpflichtversicherung hat, könnten Sie diese Ansprüche bei ihm geltend machen.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau

  3. Avatar von Ronald88
    Ronald88 ist offline

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    Standard AW: Steigt Versicherung des Zweitwagens auch bei Unfall mit dem Erstfahrzeug?

    Das hängt doch sicherlich von den Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherung ab, oder? Ich habe kein Auto und kenn mich damit nicht aus, würde das aber vermuten.

  4. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Steigt Versicherung des Zweitwagens auch bei Unfall mit dem Erstfahrzeug?

    Es gibt ein paar private Haftpflichtversicherungen die den Schaden der durch die höheren Beiträge in den nächsten 5 Jahren entsteht, übernehmen würden.
    Falls Ihr Sohn zufällig bei der BGV oder der Interrisk eine private Haftpflichtversicherung hat, könnten Sie diese Ansprüche bei ihm geltend machen.
    Das ist grundsätzlich nicht falsch.Der Sohn sollte dann aber auch zufällig den entsprechenden Tarif gewählt haben!

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