Hallo,
habe folgende Frage. Was ist der Unterschied zwischen Ermäßigung und Auflösung eines Bausparvertrages?
Ich habe bei der Bausparkasse um die Auflösung des Bausparvertrages gebeten und um die Auszahlung des Guthabens an die Hausbank, die die Baufinanzierung übernommen hatte. Da das Haus verkauft werden muss und die BSV eh abgetreten waren. Nun hat die Bank im Nachhinein mir einen Antrag auf Ermäßigung der Bausparvertrags zugeschickt. Nun würde ich gerne wissen, ist da ein großer Unterschied zwischen Ermäßigung, mit Zuteilung des BSV und der Auflösung? Bringt das der Bank eine schneller Zugriff auf das Guthaben, oder erhalten sie damit einen Teil der Bearbeitungsgebühr zurück? Der neue zuständige Sachbearbeiter meiner Hausbank ist nun 2 Wochen in Urlaub, daher weis ich nicht, wie ich vorgehen soll. Die Hausbank weis auch nicht, dass ich mit Widerruf des Einzugverfahrens gleichzeitig die Auflösung beantragt habe. Vielleicht ist es in dem Fall unerheblich.
Variante a)
Ermässigung von EUR 100.000 auf EUR 50.000.
Durch das bestehende Bausparguthaben von EUR 15.000 hat man das Mindestsparguthaben von 30% erreicht. Der Bausparvertrag erlangt die Zuteilung
Variante b)
Auflösung
Bausparsumme von EUR 100.000 wird mit EUR 15.000 Bausparguthaben aufgelöst.
Wenn hier sofortiger Geldbedarf da ist, dann kann sein dass die Bausparkasse 1% des Bausparguthabens als Kündigungsabzug einbehält.
Über Variante c) wurde auch gesprochen?
Unproportionale Teilung der Bausparsumme in
EUR 50.000,00 mit EUR 15.000 Bausparguthaben
EUR 50.000,00 mit 0 EUR Guthaben
Der Vertrag mit dem 0 EUR Guthaben behält die alte Bausparnummer.
Der Vertrag mit dem EUR 15.000 Guthaben erhält durch die unproportionale Teilung eine neue Bausparnummer. Unwichtig, da dieser Teil ja aufgelöst wird.
Der Clou hierbei ist aber, dass Sie die alte Bausparnummer mit EUR 50.000 Bausparsumme behalten mit 0 EUR Guthaben. Doch hier haben Sie die Abschlussgebühr ja bezahlt und bleibt erhalten.
Gut ist, dass bestehende Zahlungen von Arbeitgebern für vermögenswirksame Leistungen nicht geändert werden müssen. Denn für den Arbeitgeber ändert sich ja überhaupt nichts.
Es wurde über Variante C nicht gesprochen, da nicht relevant. Im speziellen geht es darum, dass die Bank eine Ermäßigung von 90.000 auf 8.000 vorhat (Guthaben liegt bei ca. 8.000 €) und den BSV von 10.000 auf 5.000 € ermäßigen möchte (Guthaben ca. 4.600 €). Wäre also für mich wohl die Variante A die Beste, da dann die Bank am schnellsten zum Geld kommt und kein Abschlag fällig wird. Bei Variante B, gilt ja die 3-Monatige Kündigungsfrist, also ob dann noch ein Abschlag anfällt weiss ich nicht. Vll. sollte ich noch am Montag kurz mit der Bausparkasse telefonieren, da das Schreiben erst seit Freitag dort vorliegt. Vll. kann ich die Kündigung widerrufen und eine Ermäßigung mit Zuteilung wie von der Bank geplant einreichen.