Steuererlkärung als Student

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  1. Avatar von Svix
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    Standard Steuererlkärung als Student

    Hallo,
    ich bin jetzt seit einem Jahr Student und habe erst jetzt erfahren, dass ich, um später Ausgaben abzusetzen, jährlich schon eine Steuererklärung abgeben muss, obwohl ich noch keine Einnahmen habe.

    Allerdings bin ich da jetzt komplett auf Verlorenem Posten.
    Ich habe mir Online das Formular angeguckt und echt nichts verstanden.
    Vor allem irritiert mich, da ich ja keine Einnahmen habe was ich da überhaupt angeben muss bzw. was die von mir wollen.

  2. Avatar von Ronald88
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Wieso sollst du eine Steuererklärung machen, wenn du keine Einnahmen hast?

  3. Avatar von Svix
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Weil ich später sonst meine Ausgaben nicht absetzen kann.

  4. Avatar von Svix
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Dann geh ich wohl ins MLP Steuerseminar.

  5. Avatar von Dahut
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Du kannst grundsätzlich nur was absetzen, wenn du auch was verdient hast. Die Steuererklärung wird ja rückwirkend für's vergangene Jahr gemacht. Da reduziert sich die zu zahlende Steuer durch das, was man absetzen kann. Berechnet wird der Verdienst des gesamten Jahres (auch Kapitalerträge), da gehen dann die Freibeträge runter, vom Rest muss man Steuern zahlen.
    Wenn du also nichts verdient hast, kannst und musst du keine Steuererklärung abgeben. Hattest du allerdings Kapitalerträge, auf die du Kapitalertragssteuer gezahlt hast, kann es sich evtl. doch lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, weil du dann zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück bekommst.
    Ausgaben kannst du nur in dem Jahr absetzen, in dem sie auch angefallen sind. Also kannst du sie nicht jetzt schon mal angeben, um sie in späteren Jahren abzusetzen.

  6. Avatar von Martha
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Du kannst die Kosten für Dein Studium als Werbungskosten von Deinen zu zahlenden Steuern absetzen, weil es Dich sozusagen auf den späteren Beruf vorbereitet. Du musst aber dafür Einnahmen aus einem Nebenjob haben, wobei es ein Nebenjob sein muss und kein Minijob, da beim Minijob der Arbeitgeber die Steuern für Dich abführen würde...

    Zur Steuerpflicht:
    Es gibt einen Grundfreibetrag von 8.130 Euro aus Deinen Einkünften, ab diesem Betrag musst Du eine Steuererklärung machen!

    Such mal bei Google nach "Steuererklärung für Studenten kann sich lohnen", das hilft Dir sicher weiter.

    P.s.: Die Steuererklärung sieht schlimmer aus als sie ist, man muss nur wenig ausfüllen, das meiste sind Sonderfälle, daher füllt es auch mehrere Din-A4 Seiten...

  7. Avatar von Svix
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Da hab ich aber aus mehreren Quellen Anderes gehört.


    > Sie zahlen noch keine Steuern? Optimal:
    > Desto höher kann ihre Rückerstattung zum Berufseinstieg sein. Gerade bei
    > Ihnen als Student bzw. Berufseinsteiger gibt es aufgrund neuer Urteile
    > des Bundesfinanzhofes einige gravierende Änderungen, die Sie sofort für
    > sich nutzen können. Sie haben die Chance die Kosten Ihres Studiums für
    > die Gesamtdauer nach Einstieg ins Berufsleben steuerlich abzusetzen; denn
    > hier ist mehr möglich als man denkt!
    >

  8. Avatar von Dahut
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Gute Werbung von einem Kreditvermittler?
    Möglich wäre natürlich, einen Kredit zu bekommen für das Studium, den man erst nach dem Abschluss abzahlen muss, so dass dann die Zinsen dafür von der Steuer abgesetzt werden können. Aber da sind mit Sicherheit die Rahmenkonditionen des Kredits richtig schlecht.

    Die Formulierung des Texts sieht mir verdammt nach der Art von Werbung aus, die einen eigentlich nur abzocken will.

  9. Avatar von Svix
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    oh mann...
    Hier gehts es darum Studiumkosten als Werbungskosten abzusetzen und nichts Anderes.

  10. Avatar von winfoer
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Hier schreiben einfach zu viele Leute die keine Ahnung vom Thema haben.

  11. Avatar von Baldur74
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Hi,

    nach §9 Abs. 6 EInkommenensteuergesetz stellen Ausgaben für das Erststudium keine Werbungskosten dar, wenn es nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

    Ist es Zweitstudium.... Einfach Mantelbogen und Anlage N ausfüllen und das ganze an das Finanzamt schicken.
    Der Verlust kann dann in die Jahre mit Verdienst vorgetragen werden.

    Welche Kosten eingetragen werden können =>> Google :-)

  12. Avatar von Svix
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Neuerdings kann man aber auch Einspruch einlegen, wenn die das Erststudium nicht als Werbungskosten anerkennen.

    Nun meine letzte Frage, kann ich auch handschriftliche Dokumente, also eine Kostenauflistung, meiner Steuererklärung hinzufügen?

  13. Avatar von Baldur74
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Das darfst Du nicht nur, solltest Du auch.

    Am besten mit Excel oder Word als Anlage zur Steuererklärung.

    Fahrtkosten z.B. kann man häufig (z.B. bei Autofahrten) nur aufschlüsseln

    Viele Sachverhalte lassen sich nur mit einer Anlage zur Steuererklärung darstellen.

  14. Avatar von Svix
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Ja von Excel und Word habe ich auch gehört, aber wie sieht es mit wirklich handschriftlich, also z.B mit Kuli auf einem leeren Blatt Papier geschrieben aus. Wird das auch anerkannt?

  15. Avatar von Baldur74
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Ausgedruckt wirkt es professioneller. Handschriftlich geht natürlich auch.

  16. Avatar von Meisterlampe23
    Meisterlampe23 ist offline

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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Zitat Zitat von Baldur74
    Ausgedruckt wirkt es professioneller. Handschriftlich geht natürlich auch.
    Bei Unternehmen, sollte es wenn nicht Digital wenigstens gedruckt sein.
    Da wir hier aber über eine privat Person sprechen reicht es Handschriftlich, aber gut Leserlich (!) und vorallem Korrekt aufgeschrieben / berechnet.
    Und zur Not zum Amt.
    Lg
    Meisterlampe

  17. Avatar von Kattie
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Hast du dich schonmal beim Finanzamt informiert?

  18. Avatar von Fiebr
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Also wenn du keine Einnahmen hast, kannst du auch keine Steuererklärung abgeben - du hast ja keine Steuern einbezahlt - Als Student kast du ja Bafög beantragen und wo möglich Kindergeld, natürlich kommt es darauf an wie alt man ist

    Thema Steuern hat der Benutzer Dahut sehr schön erklärt

    VG

  19. Avatar von winfoer
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    Standard AW: Steuererlkärung als Student

    Ich zitiere mich mal selbst:

    Zitat Zitat von winfoer
    Hier schreiben einfach zu viele Leute die keine Ahnung vom Thema haben.
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