Gebühren für Riester wenn man seine Beiträge erhöht?
Moin,
ich bin bereits gut versorgt auch mit Riester und Co., nur hätte ich gerne eine Antwort auf eine Frage.
Und zwar werden die Abschluss- und Provisionsgebühren bei Riester nun mal hauptsächlich auf die ersten 5 Jahre verteilt. Danach gibt es meines Wissens nach nur geringere Vertragsverwaltungsgebühren.
Hätte man rechnerisch einen Vorteil wenn man in den ersten 5 Jahren nur seine 5 Euro im Monat eingezahlt hätte und erst ab dem 6. Jahr seine 4% oder mehr einzahlt oder sogar die rechnerische Differenz durch eine Sonderzahlung ausgleicht? ( Auch wenn man in den 5. Jahren zuvor auf den größten Teil seiner Förderung verzichtet hätte? )
Oder wird bei der rapiden Erhöhung der Einzahlungssumme auch nach 6. Jahren das so abgerechnet als ob man die Summe innerhalb der ersten 5. Jahre gezahlt hätte? Sprich fallen bei der rapiden Erhöhung der Riesterbeiträge dann die selben Kosten an als wenn man diese direkt monatlich bezahlt hätte? ( Oder hat man tatsächlich Vorteile wenn man sich die 5. Jahre ruhig verhält und das Geld anderweitig anspart und dieses im 6. Jahr auf einmal in den Vertrag einzahlt? )
AW: Gebühren für Riester wenn man seine Beiträge erhöht?
Hätte ich nur in meinem Vertrag geschaut, so hätte ich die Antwort nur für meinen Vertrag erhalten und keine allgemeine Aussage. Desweiteren steht dort nur drin, dass sich die Kosten auf 5 Jahre verteilen. Deswegen ja auch die explizite Frage, was wäre wenn man das nach 6 Jahren erhöht? Wie ihr schon sagtet, kommt auf den Vertrag an und "Ja" und "Nein"...
Man kann halt nicht alles zwischen schwarz und weiß einordnen, vieles ist halt auch grau. Aber wie bereits gesagt, meine Frage wurde geklärt. Ihr kennt euch halt bei den Finanzgeschichten besser aus als ich und das darf gerne so bleiben.
Und wer sich gegen was versichert ist ja nun jedem selbst überlassen. Ich könnte morgen einen Herzstillstand bekommen und sterben, da bringt mir die teuerste Versicherung der Welt auch nichts mehr.
BU sei ihm nicht wichtig.
So sieht das aus, ob andere Menschen diese Entscheidung anders treffen, müssen diese selbst wissen.
@CRS
Erläutere mir doch mal wann eine Versicherung eine Versicherung anbietet?
Meine Antwort:
Eine Versicherung bietet eine Versicherung an wenn in Summe die Beiträge der Versicherungsnehmer die Summe der Leistungsfälle übersteigt. Würden die Leistungsfälle die Beitragssummen übersteigen so würden sie die Beiträge erhöhen oder die Versicherung nicht mehr anbieten.
AW: Gebühren für Riester wenn man seine Beiträge erhöht?
Zitat von Suxxess
[..] Desweiteren steht dort nur drin, dass sich die Kosten auf 5 Jahre verteilen. [..]
Wortwörtlich aus dem Angebot:
Auf Erhöhungen des Regelbeitrages einschließlich dynamischer Erhöhungen werden ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 4,0 % erhoben, die über fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. Von geleisteten Zuzahlungen [..] werden bei Eingang einmalig 4,0 % Abschluss- und Vertriebskosten einbehalten.
Zitat von Suxxess
[..] Ich könnte morgen einen Herzstillstand bekommen und sterben, [..]
Bin gespannt was die angehende Witwe dazu sagt, wenn keine RLV vorhanden ist.
AW: Gebühren für Riester wenn man seine Beiträge erhöht?
Zitat von crs
Bin gespannt was die angehende Witwe dazu sagt, wenn keine RLV vorhanden ist.
Ich bin erst 29, wenn es später akut wird, dann werde ich mich sicherlich nochmal beraten lassen. Also keine Sorge beratungsresistent bin ich nicht, nur zum aktuellen Zeitpunkt sehe ich keinen Anlass etwas an meinen Versicherungen und meiner Sparform zu ändern. Aber damit ist nicht ausgeschlossen, dass sich dies in Zukunft ändern könnte.
Desweiteren zahlt die Riester und die BaV auch etwas wenn ich von heute auf morgen tot umfallen sollte. Für eine Baumbestattung & ein neues Auto sollte es reichen... . Und falls man BU wird, in Südkorea oder in Malaysia kann man sich viel billiger pflegen lassen.
AW: Gebühren für Riester wenn man seine Beiträge erhöht?
Erläutere mir doch mal wann eine Versicherung eine Versicherung anbietet?
Meine Antwort:
Eine Versicherung bietet eine Versicherung an wenn in Summe die Beiträge der Versicherungsnehmer die Summe der Leistungsfälle übersteigt. Würden die Leistungsfälle die Beitragssummen übersteigen so würden sie die Beiträge erhöhen oder die Versicherung nicht mehr anbieten.
Wenn du von den Beitragseinnahmen auch die Kosten für Verwaltung etc. abziehst wird ein fast richtiger Schuh draus.Allerdings würde das bedeuten,dass viele Unternehmen schon lange nicht mehr im Kfz- oder Wohngebäudegeschäft tätig sein dürften.
Hier liegen die Schaden- und Kostenquoten vieler Versicherer im tiefroten Bereich.
Da die Versicherer dieses Geschäft aber als wichtig erachten,um Folgegeschäft zeichnen zu können,hinkt deine Gleichung.