Hallo liebes Forum,
heute kam ein Schreiben, dass mein BHW D maxx von 2006 zugeteilt werden kann.
Bausparsumme 15000
Bewertungszahl 35,45
Guthaben 8174
Darlehensanspruch 6826
Verzinsung waren nur 1%
Darlehenszins waren 1.99%
Meine Fragen:
Ich würde das Darlehen in Anspruch nehmen um eine Sondertilgung bei einem teureren Baukredit zu leisten. Das Guthaben bräuchte ich aber zur Ablösung eines Abrufkredites (Privatkredit). Ist das so möglich? Eine wohnwirtschaftliche Verwendung kann ich dann nur für den Darlehensanteil nachweisen, nicht für den Guthabenanteil.
Sollte es nicht möglich sein, werde ich wohl aufs Darlehen verzichten. Dann aber bekomme ich doch eine höhere Verzinsung des Guthabens, oder?
das Guthaben ist generell frei bei den Bausparkassen. d.h. Sie können damit machen was Sie wollen.
Das Bauspardarlehen muss aber wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dies bestätigt Ihnen der Vermittler vor Ort. Normalerweise wird immer das Feld Modernisierung angekreuzt. Nachweise müssen von ihrer Seite aus nicht erbracht werden.
das kenne ich aber auch anders. Bei meinem letzten Bausparvertrag, damals noch bei der HUK, habe ich mit dem Berater alles besprochen, Darlehen und Guthaben ausgezahlt bekommen und mich an den Ausbau meines Spitzbodens begeben. Alles in Eigenarbeit.
Nach etwa einem Jahr bekam ich ein Schreiben von der HUK, es lägen noch keine Nachweise für die wohnwirtschaftliche Verwendung vor. Ich müsse die Zulagen zurückzahlen, wenn ich keine Nachweise einreiche. Also habe ich mühsam alle noch vorhandenen Baumarktrechnungen herausgesucht, Eigenbelege erstellt, Fotos von vorher/ nachher beigepackt und alles eingesandt. Das wurd dann zum Glück akzeptiert.
Also, nur der Berater macht sein Kreuzchen, ist leider nicht immer so.