Bankaktien shorten - Mit Hebelzertifikaten möglich, mit CFDs nicht möglich - Warum ?
Nachdem im Verlauf der vergangenen Tage die Bankenaufsichtsbehörden zahlreicher Länder Verbote für ungedeckte Leerverkäufe einer umfassenden Auswahl von Finanztiteln bekanntgegeben haben, läßt sich folgende interessante Feststellung machen.
Optionsscheine und Knock-Out Produkte großer Emittenten wie beispielsweise Deutsche Bank, Commerzbank, ABN Amro, BNP Paribas, etc. auf besagte Finanztitel lassen sich nach wie vor handeln.
Was heißt dies ?
Wir haben nachgehakt und bei den Emittenten nachgefragt. Der Punkt ist der, dass es sich im Rahmen des Hedgings von eben diesen Put Optionsscheinen und Shortzertifikaten um gedeckte Leerverkäufe handelt. Die großen Bankhäuser haben in der Regel Zugriff auf einen Pool an Aktien, vor allem über die bankeigenen Fonds, so dass sie die über das Hedging der Derivate leerverkauften Positionen tatsächlich liefern können. Wichtig ist, dass die Banken insgesamt nicht short auf besagte Aktien sind.
Ganz anders sieht es bei den meist aus dem angelsächsischen Bereich stammenden CFD Market Makern aus. Im Folgenden die Kopie einer Mitteilung, die der größte CFD Market Maker am deutschen Markt, der ebenfalls seinen Sitz in London hat, am 22.09.08 an seine Kunden verschickt hat.
Sehr geehrte ............ Kundin, sehr geehrter ............ Kunde,
nach den Aufsichtsbehörden in den USA und England hat auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Leerverkauf von Finanzaktien zum Schutze des Finanzmarktes vorübergehend untersagt.
Aufgrund der Weisungen der Gesetzgeber und Regulierungsbehörden hat .............. daher die Regeln für das Eingehen von Short-Positionen anpassen müssen.
Neben 68 US-amerikanischen und 35 britischen Aktien ist damit auch der Aufbau von Short-Positionen auf folgende deutsche Werte nicht mehr möglich:
AAREAL BANK
ALLIANZ
AMB GENERALI HOLDING
COMMERZBANK
DEUTSCHE BANK
DEUTSCHE BÖRSE
DEUTSCHE POSTBANK
HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG
HYPO REAL ESTATE HOLDING
MLP
MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT
Das Verbot für die deutschen Aktien gilt vom 20.09.2008 bis voraussichtlich 31.12.2008.
Hiervon nicht betroffen sind Aufträge, die zur Reduzierung oder Glattstellung einer Long-Position aufgegeben werden; diese werden ausschließlich in diesem Fall akzeptiert. Aufträge, die eine Short-Position eröffnen würden, werden dabei ebenfalls abgewiesen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Traden.
Mit freundlichen Grüßen,
............
Shortpositionen via CFDs auf besagte Bankaktien sind also nicht mehr möglich. Das wiederum läßt den Rückschluß zu, dass CFD Market Maker Leerverkäufe, die im Rahmen des Hedgings erforderlich waren, ungedeckt getätigt haben. Würde es sich um gedeckte Shorts handeln, gäbe es nicht die Meldung, dass CFD Shorts auf Bankaktien nicht mehr möglich seien.
CFDs sind ein beliebtes gehebeltes, allerdings nicht unerhebliches spekulatives Tradinginstrument im Retailmarkt. Und zwar nicht nur in Australien, Großbritannien, nein auch hier in Deutschland. Der Großteil des CFD-Handels läuft über OTC, ein kleiner Teil über DMA. OTC (Over-the-counter) bedeutet, dass der Market Maker die Orders nicht hedgen muß. Insofern wundern Sie sich nicht, wenn Sie nach dem Ausführen Ihrer CFD Order keine entsprechende Bewegung im Orderbuch des zugrundeliegenden Underlyings sehen. In diesem Fall hat der Market Maker Ihre Order einfach in sein hausinternes Buch geschrieben.
Wie dem auch sei. Sie sehen, Aktien aus dem Bankensektor können nach wie vor leerverkauft werden. Die Verbote richten sich bisher ausschließlich an Shortseller, die es sich bisher einfach gemacht hatten und ungedeckte Leerverkäufe getätigt hatten; also insbesondere Hedgefunds.
Herzliche Grüße,
Ihr Harald Weygand - Head of Trading bei GodmodeTrader.de