Meine Lebensgefährtin hat zwei Bausparverträge bei der Wüstenrot für zwei verschiedene Objekte, sie stammen aus den Jahren 2011 und 2008.
Im 2011er steht: Eine Ablösung des Zwischendarlehens ist nicht vor Ablauf des 8. Jahres möglich. Somit könnte man 2019 in einer Summe ablösen, z.B. durch einen Normalkredit.
Im 2008 steht dies leider nicht, sondern:
Die Rückzahlung des Zwischendarlehens erfolgt durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen nach Zuteilung.
Gibt es für den zweiten Fall eine Entscheidung die mir eine Ablösung vor 2022 ohne Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
Bankkaufmann
Erfahrener Benutzer
20.05.2013
6.928
1
Bankkaufmann
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.05.2013
Ort
71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
Beiträge
6.928
Danke
519
1
AW: Ablösung des Zwischendarlehens
@Harras
Generell gilt das was im Darlehensvertrag steht. Bei Wüstenrot gibt es Produkte dass Sie nach 8 Jahren umschulden können. Der Bausparvertrag sollte dann aber auch entsprechend zugeteilt sein.
Der Zweite Fall für 2008 ist einfach.
Nach dem BGB 489 können Sie das Darlehen ab dem Zeitpunkt der Vollauszahlung ( in 2008 ) nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Montaten kündigen.
Beispiel: Auszahlung war am 01.10.2008.
Dann können Sie zum 01.10.2018 das Darlehen kündigen zum Termin 01.04.2019. Also nicht erst 2022.
Bei dem zweiten Vertrag - das ist ein vor bzw. zischenfinanzierter, wohl aufgefüllter Bausparvertrag - die Zuteilung erfragen, ebenso ob diese evtl. durch Optionsänderungen (was ich nicht glaube, da aufgefüllt) schneller zur Zuteilung gebracht werden kann.