Zitat von
Sven82
Hallo,
ich habe 2009 meinen Führerschein gemacht und wurde direkt einen Tag nach der Erteilung geblitzt, was einen Nachschulung nach sich zog. Im Anschluss bin ich fast bis zum Ende der vierjahrigen Probezeit Punktefrei gefahren.
Kurz vor ablauf der Probezeit hatte ich zwei Punktedelikte und musste deshalb für 3 Monate meinen Führerschein abgeben.
In 3 Tagen erhalte ich ihn wieder und würde nun gern wissen:
- gelte ich danach als Fahranfänger bei Versicherungen und beim Autoverleih?
- muss ich beim Abschluss einer Autoversicherung bei der Frage nach dem Führerschein Erstellungsdatum den ersten Führerschein von 2009 oder den neuen von 2013 angeben?