Als Prokurist bist du quasi für alle wesentlichen Geschäftsvorfälle bevollmächtigt. Ich würde das nicht als stellvertretenden Geschäftsführer betiteln, aber es kommt sehr nache dran. Prokura wird nur dem aufgetragen, der sehr vertrauenswürdig ist. Der stellvertrende Geschäftsführer kann eigentlich auch ohne Prokura die Geschäfte leiten. Die Prokura bevollmächtigt dagegen einen eigentlich "normalen" Mitarbeiter. Hier stehts genau: Vollmacht durch Prokura