ich habe mal eine Frage, wo ich bisher nirgends Antwort bekommen konnte.
2006 habe ich eine Altersvorsorge abgeschlossen. Es handelt sich um eine Betriebsrente mit Entgeldumwandlung.
Damals wurde der Vertrag so geschlossen das die Rente mit 65 Jahren beginnt. Ich hatte mir damals nichts dabei gedacht, das dieser Umstand problematisch werden könnte.
Nun sind wir schon bei der Rente mit 67 und wer weiss was sich noch alles ändert. Ich habe von einem anderen Bankberater erfahren das wenn die Betriebsrente ab 65 gezahlt wird, ich aber noch weiter arbeiten muss bis zur gesetzlichen Rente, das Einkommen aus der Betriebsrente als "zusätzliches Einkommen" versteuert werden muss.
Auf Nachfrage bei der Vertragsbank bekam ich die Antwort: Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages sei aus "steuerlichen Gründen" nicht möglich. Eine Verkürzung wäre aber kein Problem. Nur eine Verlängerung ginge nicht.
Ist das wirklich so??? Was bedeutet das konkret?
1) muss man auf eine Zusatzrente als Rentner irgendwelche Steuern zahlen??
2) sind die Abgaben auf "zusätzliches Einkommen" massiv?? Oder was bedeutet das konkret?
3) Es gäbe ja noch das Wahlrecht die Rente auf einen Schlag ausbezahlen zu lassen. Was wäre wenn das zu einem Zeitpunkt passiert, wenn ich noch arbeiten muss??