Riestervertrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
Hallo miteinander!
Wir (5-köpfige Familie) haben uns vor drei Jahren ein Haus gekauft und das mit einem klassischen Hypothekendarlehen finanziert (ca 4% Zinsen). Nun habe ich gelesen, dass man dank des neuen "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes" auch neue Riesterverträge nutzen kann, um dort regelmäßig Geld zu entnehmen und zur Sondertilgung zu benutzen.
Bei unserem Darlehen dürfen wir 10% pro Jahr sondertilgen, und jetzt klingt es verlockend, die Riesterförderung einzustreichen und dann regelmäßig das Geld in die Tilgung zu stecken.
Hat sich jemand damit schon beschäftigt? Lohnt sich das?
AW: Riestervetrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
Es ist richtig, dass es jetzt auch Direkttilgungsdarlehen gibt die Riesterförderfähig sind. Kein Bausparprodukt sondern Direkttilgungsdarlehen. Die jährliche Förderung von Riester wird dann auf dem Darlehenskonto gutgeschrieben und "dient" quasi als sofortige Verrechnung der Darlehensschuld.
Ein Direkttilgungsdarlehen mit Riesterförderung ist also etwas feines.
AW: Riestervetrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
Ja, aber das ist in dieser Form jetzt gar nicht mehr möglich, denn das Darlehen muss ein zertifiziertes Darlehen sein und das wird das alte Darlehen nicht sein, insofern geht die Rechnung die HeinBloed (wer da böses denkt) nicht auf.
AW: Riestervetrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
Genau, das bestehende Darlehen ist ein "klassisches" nicht-zertifiziertes Darlehen. Meine Frage ist daher, ob es sich lohnt, ein neuen Riester-Vertrag abzuschließen, von dem ich dann regelmäßig Geld zur Tilgung entnehme, was ja laut der Neuregelung durch das "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz" möglich sein sollte. Oder steh ich hier irgendwie auf dem Schlauch?
AW: Riestervetrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
wohl eher ja, denn die Entnahme gilt nur für ein Darlehen was auch zertifiziert ist, also ein Riesterdarlehen ist und eben als solches auch von Anfang an deklariert und gezeichnet wurde.
AW: Riestervetrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
Danke für Eure Antworten! Ich würde dennoch gerne noch mal nachhaken.
Ich zitiere von der Seite des Finanzministeriums (die ich leider nicht verlinken darf)
"Ab dem 1. Januar 2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Hierzu werden u. a. die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten erweitert. So kann das Altersvorsorgevermögen dann jederzeit für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung der Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens entnommen werden. Dies war bisher nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig."
Da steht doch nichts davon, dass das Darlehen zertifiziert sein muss. Ich verstehe das so, dass der Riestervertrag und das Darlehen unabhängig voneinander sein können.
AW: Riestervetrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
Hallo,
ab 2014 können sie jederzeit aus jedem Riestervertrag Kapital für die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen.
Zu beachten ist jedoch das "Wohnförderkonto" und die damit einhergehende Reduzierung ihrer Altersrente.
Weiter ist eine förderunschädliche Übertragung der Immobilie z.B. auf die Kinder oder ein Verkauf der Immobilie mit Nachteilen verbunden.
Nehmen sie das "Wohnförderkonto" in jungen Jahren in Anspruch, so kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre spätere Rente haben.
Dahingehend erst informieren und dann entscheiden.
AW: Riestervetrag abschließen um bestehenden Kredit zu tilgen?
Nach meinem Kenntnisstand kann entweder das gesamte Guthaben oder ein Teilbetrag entnommen werden. Bei Teilentnahme müssen mindestens 3.000€ im Vertrag verbleiben.
Die Mindestentnahmehöhe soll grundsätzlich 3.000€ betragen.
Einschränkungen bzgl. der Häufigkeit von Entnahmen sind mir nicht bekannt.
Natürlich alles nur im Rahmen einer Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums.
Die genanten Summen beziehen sich auf die Entschuldung. Weitere Entnahmemöglichkeiten bieten sich bei alters-/behindertengerechten Umbauten. Hier gelten aber andere Summenbegrenzungen.
Die neuen Regeln gelten ab 2014 (auch für Altverträge).