Welche Kriterien führen zu einem Verweis aus der Krankenkasse?
Wenn ich zu einer privaten Krankenkasse wechseln möchte, werde ich ja sicher vorher einen Fragebogen ausfüllen müssen, worin ich Angaben zu Vorerkrankungen und Behandlungen machen muss. Es kann ja immer mal passieren, dass man ohne Absicht die ein oder andere Sache vergisst anzugeben. Sollte durch irgendeinen Zufall dann am Ende doch bekannt werden, dass es da bestimmte Dinge gab, die für die Kasse wichtig gewesen wären, hat sie dann das Recht, das Mitglied der Kasse zu verweisen? Welche anderen Kriterien können noch dazu führen, dass man die Kasse dann verlassen muss?
AW: Welche Kriterien führen zu einem Verweis aus der Krankenkasse?
Bei Falschauskunft hat die Kasse die Möglichkeit zu kündigen, auch ohne, dass sie dann Beiträge an den Versicherten zurückzahlen muss.
Sie hat auch die Möglichkeit einen Zuschlag zu verlangen, ggf. eben auch ab Beginn.
Die Fragebögen sind in der Regel aber sehr genau gefasst, so dass die Gefahr eher gering ist diese Falsch auszufüllen. Sicher gehen kann man, wenn man nichts zu verbergen hat indem man den Zahnarzt den Zahnärztlichen Befund ausfüllen lässt und den Hausarzt die anderen Fragen. Allerdings muss man als Patient aufpassen, dass der Arzt da nichts reinschreibt was man nie hatte (passiert leider häufig) oder auch mal Verdacht auf .... nicht erwähnt, wenn sich dieser Verdacht nicht bestätigt hat.