Flexibilität: Hier möchte ich v.a. auf das Thema Wohneigentum eingehen. Selbstgenutzes Wohneigentum zählt ja laut Definition auch zur Altersvorsorge. Möchte ich mein Guthaben aus einem Riestervertrag zur Bildung von Wohneigentum verwenden, ist dies ab 2014 problemlos und jederzeit möglich. Wie sieht es bei Rürup aus?
Einmal Rürup gewählt, immer Rürup gewählt, alternativlos.
Habe ich bei Rürup die Möglichkeit, 30% des Guthabens bei Rentenbeginn zu kapitalisieren, nein.
Habe ich die Möglichkeit, bei Rürup durch Kündigung wenigstens an meinen Eigenbeitrag heran zu kommen, nein.
Habe ich die Möglichkeit, den Anbieter aufgrund gesetzlicher Regelungen zu wechseln. Nein. Dies ist ,beim falschen Anbieter abgeschlossen, Willkür der Gesellschaft.