Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

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  1. Avatar von Timey
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    Standard Basis- vs. Riester- vs. Private Rente

    Hallo Community,

    mich würde interessieren, ab welchem (brutto Jahres-) Einkommen ihr einem Angestellten zu einer Basis Rente raten würdet. Welche Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsarten gilt es darüber hinaus gegeneinander abzuwägen?

    Des Weiteren interessiert mich, ob ihr als weitere Säule, neben Basis- ODER Riester Rente, auf eine private Rente ohne steuerliche Vorteile in der Einzahlungsphase setzen würdet.

    Ich freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen und danke für eure Mühe!

  2. Avatar von AV-Planer
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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Private Rente

    Ab welchem Einkommen sich eine Basisrente empfiehlt kann man seriöserweise so nicht beantworten. Einerseits gibt es neben der steuerlichen Komponente die Beiträge betreffend noch andere wichtige Kriterien, wie Verfügbarkeit, Beleihungsmöglichkeit, Vererbbarkeit etc., die oft von Kunden als wichtiger betrachtet werden. Außerdem sollte auch die steuerliche Betrachtung während der Rentenphase berücksichtigt werden.

    Eine Betrachtung, die lediglich auf die Steuerersparnis während der Ansparphase abzielt, wäre zu kurz gesprungen.

  3. Avatar von Timey
    Timey ist offline
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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Hallo AV-Planer,

    zunächst einmal danke für Ihre schnelle Rückmeldung.

    Aus rein finanziellen Gesichtspunkten müsste sich doch in etwa ein Grenzeinkommen definieren lassen, ab welchem zu einer der beiden Varianten tendiert werden kann. Die steuerliche Betrachtung während der Rentenphase spielt hier natürlich mit rein.

    Sehr gerne würde ich auch die Unterschiede die anderen angesprochenen Punkte betreffend erfahren. Diese hätte ich den Vor- und Nachteilen der einzelnen Versicherungsvarianten zugerechnet.

    Ein Ansatz könnte meines Erachtens sein einen Betrag X in Basis- oder Riester Rente zu investieren, um einen möglichst hohen finanziellen Vorteil zu erlangen und einen weiteren Betrag Y mit der Absicht hoher Flexibilität für eine private Rente aufzuwenden.

  4. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    na ja, es kommt ja auch darauf an wie die Lebensumstände sind

    Bei Riester gibt es Zulage und ggf. noch Steuervorteil - Zulage für einen Single oder ist da auch eine Frau und ein paar Kinder?


    Besteuerung im Alter ? Mit 25 oder 30 bereits zu wissen was tatsächlich dann an Rente gezahlt wird und wie hoch dann der Steuersatz ist - Wer kann Hellsehen?

    Bei beiden staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ist eine Vererbbarkeit oder eine Verfügbarkeit vor Renteneintritt nicht gegeben. Bei Basis gibt es die Möglichkeit eine Hinterbliebenenversorgung einzubauen - Kinder bekämen dann eine Waisenrente.

    Riester ist bei den monatlichen Sparbeiträgen flexibler - bei Basis ist es leider so, dass man zwar Einmalzahlungen leisten kann , den monatlichen Sparbeitrag aber meist nicht anpassen kann - weil die Tarife sich dauernd ändern(Garantiezins etc. )

    Also das Ganze ist wirklich sehr individuell und kann immer nur den Istzustand betrachten. Ob diese Berechnung dann in einiger Zeit noch stimmt ?

    Sie haben die Möglichkeit sich von einigen Anbietern einfach mal anhand ihrer persönlichen Einkommens und Lebenssituation eine Analyse mit beiden Varianten ausrechnen zu lassen. Die meisten bieten auch eine Berechnung der Altersrente unter Berücksichtigung von Inflation an.

    Ein Mix aus staatlich gefördert, privat und ggf. auch noch Betongold ist auf jeden Fall schon mal die richtige Richtung!

  5. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Nun, die Förderung der Beiträge ist beim Riester bis 2025 in jedem Fall höher als bei der Basisrente. Durch die förderunschädliche Teilkapitalisierungsmöglichkeit von 30%, hat er außerdem eine etwas größere Flexibilität.
    In der Beratung und Diskussion mit meinen (angestellten) Kunden, stellt sich fast immer heraus, dass ihnen die Flexibilität einer RV Schicht 3 wichtiger ist, als der Steuervorteil der Beiträge der Basisrente. Diese kommt also fast immer erst zum Tragen wenn die anderen Wege weitgehend ausgeschöpft sind.

  6. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Nun, die Förderung der Beiträge ist beim Riester bis 2025 in jedem Fall höher als bei der Basisrente.
    Das wage ich leise zu bezweifeln,wenn wir von der Annahme ausgehen,dass für Spitzenverdiener der absolute Förderbetrag im Vordergrund stehen dürfte und nicht die Förderquote in Relation zum Beitrag.

  7. Avatar von finance
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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Gut, wenn man's sich leisten kann, könnte man erst riestern und für den Rest der zur Verfügung stehenden mtl. Sparsumme noch rürupen.

    Tipps zur Altersvorsorge - Ist rrupen besser als riestern? - Geld - Sddeutsche.de

  8. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das wage ich leise zu bezweifeln,wenn wir von der Annahme ausgehen,dass für Spitzenverdiener der absolute Förderbetrag im Vordergrund stehen dürfte und nicht die Förderquote in Relation zum Beitrag.
    Den Einwand verstehe ich ehrlich gesagt nicht. bis zum Betrag von 2.100,-- ist die steuerliche Förderung der Riesterbeiträge in jedem Fall höher, als die der Basisrente, zumindest bis 2025.
    Oder stehe ich jetzt irgendwo auf dem Schlauch?

  9. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Oder stehe ich jetzt irgendwo auf dem Schlauch?
    Nicht unbedingt.Ich habe mich auf den absoluten,förderfähigen Beitrag bezogen.Und der kann,trotz begrenzter prozentualer Förderung auf aktuell 76%,absolut höher ausfallen als bei Riester,da für Basisrenten keine Deckelung auf 2100€ vorgesehen ist.
    76% von z.B. 10000€ sind absolut mehr als 100% von 2100€.

  10. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Also bis zu einem Betrag von 2100 Euro ist die Riesterrente definitiv einer Basisrente/Rüruprente vorzuziehen. Dies ergibt sich schon allein aus den Zulagen und der 100%igen steuerlichen Abzugsmöglichkeit. Da gibt es kein wenn und aber.
    Weiter ist Riester wesentlich flexibler, so dass hier auch wieder zu Riester geraten werden kann.

    Jeder der für Riester in Frage kommt, ist mit Riester (gegenüber Rürup)besser bedient.

    Rürup ist wie "gesetzliche" Rente. Und wer zahlt schon gern freiwillig in die Gesetzliche" ein.

    Auch das Argument der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge greift meist zu kurz, denn durch die exorbitatenten Kosten und der nachgelagerten Versteuerung ist ein Nutzen zweifelhaft.

    fvf-makler

  11. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Rürup ist wie "gesetzliche" Rente. Und wer zahlt schon gern freiwillig in die Gesetzliche" ein.
    Mir war noch gar nicht bekannt,dass ich mit meinen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch Beiträge für eine private BU-Versicherung steuerlich in Abzug bringen kann.Dieses Wissen haben sie,fürchte ich,exklusiv.
    Da gibt es kein wenn und aber.
    Das wenn und auch das aber nennt sich BU-Versicherung.Die Kombination kann sich durchaus rechnen,und ich halte es für einen Versicherungsmakler für ziemlich verwegen,die ultima ratio für sich zu beanspruchen.
    denn durch die exorbitatenten Kosten und der nachgelagerten Versteuerung ist ein Nutzen zweifelhaft.
    Was genau verstehen sie unter "exorbitant"?Die Kostenstrukturen von Direktversicherern können sie damit nicht wohl kaum neinen.

  12. Avatar von fvf-makler
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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Sehr geehrter Herr Pryor,

    ich werde alle Fragen bzgl. des Themas des Fragestellers beantworten und natürlich auch ihre Kritik berücksichtigen. Doch erst mal zur Fragestellung. Timey fragte im Bereich "Altersvorsorge" nach steueroptimierten Möglichkeiten der Altersvorsorge. Ich konnte selbst nach mehrmaligen Lesen nicht feststellen, dass gleichzeitig der Wunsch nach einer BU bestand. Dahingehend hätte ein Hinweis in Richtung Fragesteller, dass über eine Rüruprente auch dies steueroptimiert abgesichert werden kann, gereicht.

    Ob es Sinn macht, ist allerdings eine weitere Frage. Timey ist Angestellter, somit hat er Anspruch auf BAV. Und hier kann er "ohne" zusätzlichen Sparvertrag eine selbständige BU abschliessen, die weitere Vorteile gegenüber einer BU im Rürupmantel hat, und zwar folgende:

    -100%ige steuerliche Absetzbarkeit,bemerkbar sofort bei jeder Gehaltsabrechnung, vorteilhafter heute und in den nächsten 12 Jahren, danach Gleichstellung (nur steuerliche Betrachtung)
    -100%ige Ersparnis der SV-Abgaben
    -keine Vermischung von Kapitalbildung und Absicherung

    -Herr Pryor, mich würde mal interessieren, was sie empfehlen, wenn jemand seine Altersvorsorgebeiträge nicht mehr bezahlen kann/will, aber die notwendige BU-Absicherung (im Rürupmantel abgeschlossen) aufrecht erhalten möchte?

    -Herr Pryor, eine private BU-Absicherung kann natürlich über Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. "Dieses Wissen haben sie,fürchte ich,exklusiv".
    Ich bin jedoch so ehrlich, dass bei 99% aller Fälle dieser Steuervorteil nicht zum tragen kommt. Dies kann aber auch bei einer Rüruprente passieren, da Steuerersparnisse immer eine Steuerzahlung voraussetzen.
    -Herr Pryor, natürlich ist eine Rürup-Rente vergleichbar der Gesetzlichen, behaupte sogar noch schlechter (u. a. nicht vererbbar, übertragbar, kapitalisierbar). Die Gesetzliche bietet zumindest eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, es gibt eine Witwen und Waisenrente. All das muss ich mir durch Rürup mit Zusatzoptionen und entsprechenden Beiträgen erkaufen.

    Bzgl. Direktversicherer muss ich auch widersprechen. Im Vergleich mit anderen Anlageformen ( z.B. Fondssparplänen) schneiden auch Direktversicherer im Bereich Rürup nicht unbedingt besser ab (ein Vergleich kann nicht angestellt werden, solange die notwendige Transparenz bei Versicherungslösungen fehlt).

    Timey, lassen sie sich nicht durch schöngerechnete Angebote blenden. Eine Versicherungsgesellschaft muss ihre Kosten verdienen, auch ein Direktversicherer. Dahingehend ist ein Vergleich zwischen Versicherungsgesellschaften zu kurz gegriffen. Im Bereich Rürup, Riester und private Vorsorge gibt es noch unzählige andere (versicherungsfreie) Möglichkeiten.

    fvf-makler

  13. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Nun,Herr Brettschneider,
    Welche Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsarten gilt es darüber hinaus gegeneinander abzuwägen?
    das war eine zusätzliche Fragestellung des TO.Wenn sie sich schon anmaßen,die einzig wahre Lösung gefunden zu haben,sollten sie dies nicht konterkarieren,indem sie einfache Fragestellungen nicht durchdringen.ZU den Vorteilen einer Basisversorgung gehört nun einmal auch die Möglichkeit,eine Zusatzversicherung abzuschließen und von der Steuer abzusetzen.Diese Möglichkeit haben sie bei Riester nur begrenzt.
    Im Übrigen bin ich bass erstaunt,dass sie auf ihrer Homepage nicht auf die einfachste,transparenteste und kostengünstigste Lösung für Fondssparpläne hinweisen.Das Zauber-3-Letter-Word "ETF" muss mir wohl auch bei mehrmaligem Lesen entgangen sein.Ebenso wie die steuerlich nachteilige Behandlung von Investmentfonds gegenüber einer Anlage im "Versicherungsmantel".Und die Lösung für die Fragestellung:"Was macht der Kunde,wenn er sich das Guthaben in 30,40 Jahren wider (Ihres) besseren Wissens doch verrenten lassen möchte und feststellen muss,dass die garantierten Leistungen in den letzten Dekaden aufgrund weiter steigender Lebenserwartung im Vergleich massiv gesunken sind?Es womöglich gar keinen Rechnungszins mehr gibt?"Darf er sich dann zum Zwecke der Ausgleichszahlung an seinen Vermittler des Vertrauens wenden?An sie?

    Ich konnte selbst nach mehrmaligen Lesen nicht feststellen, dass gleichzeitig der Wunsch nach einer BU bestand.
    Lesen sie zwischen den Zeilen.Siehe oben.

    Timey ist Angestellter, somit hat er Anspruch auf BAV. Und hier kann er "ohne" zusätzlichen Sparvertrag eine selbständige BU abschliessen, die weitere Vorteile gegenüber einer BU im Rürupmantel hat
    Da sie Nachteile ja gerne konsequent ausblenden,will ich das für sie gerne nachholen:
    -Sinkende Rentenansprüche,auch bei Erwerbsunfähigkeit
    -Was passiert bei Arbeitslosigkeit,ihrem Lieblingstotschlagargument?
    -Wer ist bei einer bAv in aller regel doch gleich der Versicherungsnehmer?
    -Was geschieht bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?
    -Oder bei einem Arbeitsplatzwechsel?

    -Herr Pryor, mich würde mal interessieren, was sie empfehlen, wenn jemand seine Altersvorsorgebeiträge nicht mehr bezahlen kann/will, aber die notwendige BU-Absicherung (im Rürupmantel abgeschlossen) aufrecht erhalten möchte?
    Herr Brettschneider,beantworten sie doch erst einmal die ihnen schon in anderen Threads mehrfach gestellte Frage,was sie ihren Kunden zur Altersvorsorge empfehlen.Und jetzt bitte kein Ausweichen auf "Fondssparpläne".Wenn sie konsequent sind und den Fokus nur noch auf Transparenz,Flexibilität und Kosten legen,kann die Antwort nur lauten:ETF.Dann werden sie aber auch nicht weiter gebraucht.Zumal eine ETF-Lösung mittlerweile auch problemlos im ach so teuren Versicherungsmantel möglich ist.
    Aber ihnen als Makler dürfte auch bekannt sein,dass Beitragspausen wegen Arbeitslosigkeit oder auch die Umstellung auf einen Solovertrag heutzutage ohne weiteres möglich ist.
    Überdies halte ich es für anmaßend und ihrem Vermittlerstatus (→Sachwalter?) nicht entsprechend,für ihre Kunden entscheiden zu wollen,was diese nach einer Abwägung aller Vor- und nachteile für sich als beste Lösung erachten.Und niemand zwingt sie dazu,ihre komplette BU-Vorsorge über eine Basisrente abzuwickeln.Muss ich ihnen das wirklich erklären?

    -Herr Pryor, eine private BU-Absicherung kann natürlich über Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. "Dieses Wissen haben sie,fürchte ich,exklusiv".
    Ich bin jedoch so ehrlich, dass bei 99% aller Fälle dieser Steuervorteil nicht zum tragen kommt. Dies kann aber auch bei einer Rüruprente passieren, da Steuerersparnisse immer eine Steuerzahlung voraussetzen.
    -Herr Pryor, natürlich ist eine Rürup-Rente vergleichbar der Gesetzlichen, behaupte sogar noch schlechter (u. a. nicht vererbbar, übertragbar, kapitalisierbar). Die Gesetzliche bietet zumindest eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, es gibt eine Witwen und Waisenrente. All das muss ich mir durch Rürup mit Zusatzoptionen und entsprechenden Beiträgen erkaufen.
    Herr Brettschneider,lesen sie doch bitte meine Beiträge genauer.Was haben Vorsorgeaufwendungen denn nun wieder mit den Ansprüchen zu tun,die sie mit den Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung erwerben?Sie behaupten,"Basisrente ist wie GRV".Ich halte dagegen,das ist Unsinn.Weil sie mit der Basisrente eben eine zusätzliche Absicherung einkaufen können,die ihnen die GRV nicht ermöglicht.

    All das muss ich mir durch Rürup mit Zusatzoptionen und entsprechenden Beiträgen erkaufen.
    Was ist das denn bitte für ein Nichtargument?Natürlich kostet das extra.Aber wollen sie hier allen Ernstes behaupten,dass sie die zusätzlichen Leistungen aus der GRV geschenkt bekommen?Sie waren doch auch derjenige,der sagt:"Wer zahlt denn bitte gerne in die Gesetzliche ein"?Und mit einem mal sind diese Leistungen positiv?Gut,jeder macht sich die Welt,wie sie ihm gefällt.

    (ein Vergleich kann nicht angestellt werden, solange die notwendige Transparenz bei Versicherungslösungen fehlt).
    So langsam befremdet mich ihre pastorale Art.Zur "Transparenz" bei Fondssparplänen:Wenn wir von aktiv gemanagten Fonds sprechen,ist die ja wohl auch kaum gegeben.Oder sind sie in der Lage,ihren Kunden transparent darzustellen,warum welcher Fonds in 5 Jahren gut sein wird?Ob der derzeitige "In-Fonds" nicht in 4 Monaten einen Fondsmanager erhält,der im Vergleich zu seinem Vorgänger eine totale Niete ist?Ob die Kauf- oder Verkaufsentscheidungen im Sinne des Kunden sind?Ob nicht doch verdeckt in Streubomben und Tretminen investiert wird?Sich die Management-Fee erhöht?Und falls ja:Verkaufen?Steuern zahlen?Kein freies Umschichten möglich?
    Falls sie in ihrer Beratung eher ETF bevorzugen,seien sie auch in diesem Fall ehrlich und konsequent zu ihren Kunden und verzichten sie auf ein Honorar.Das können die meisten nach einer gewissen Eingewöhnungs- und Einlesezeit selber.

    (ein Vergleich kann nicht angestellt werden, solange die notwendige Transparenz bei Versicherungslösungen fehlt).
    Nur weil sie nicht in der Lage sind,transparente (was auch immer das für sie heißen mag) Lösungen zu durchdringen,heißt das noch lange nicht,dass sie die alleinige Deutungshoheit darüber haben,ob ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern möglich ist.
    Und auf die Idee,einen Fondssparplan mit einer Basisrente vergleichen zu wollen,ist bislang auch noch keiner gekommen.
    Wie sagte doch Poschardt zu Lucke:"Ihre professorale Art geht mir so langsam mächtig auf den Senkel".

    Im Bereich Rürup, Riester und private Vorsorge gibt es noch unzählige andere (versicherungsfreie) Möglichkeiten.
    Dann mal Butter bei die Fische statt der immer gleichen "Ich-weiß-etwas-was-ihr-nicht-wisst"-Rhetorik.Und bitte auch gleich mit einer akzeptablen Lösung für das Rentenalter.Unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialpolitischen Änderungen der nächsten 3,4 Dekaden.Alles andere wäre intransparent.

  14. Avatar von fvf-makler
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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Hallo Finanzforum,

    bitte überlesen sie die nachfolgenden Ausführungen, da ich erst einen Dialog mit Herrn Pryor führen muss. Sobald es wieder ums Thema geht, werde ich dies kenntlich machen.


    Sehr geehrter Herr Pryor,

    erst einmal schönen Dank, dass sie sich mit meiner Webseite vertraut gemacht haben. Sie werden sicherlich festgestellt haben, dass Diese genau dem entspricht, was ich in diesem Forum wiedergebe. Mich würde jedoch auch einmal interessieren, was SIE so machen und welcher Versicherungsgesellschaft SIE angehören.

    Mir geht es nicht darum, dass Haar in der Suppe zu suchen und die Aussagen anderer zu kritisieren. Dazu gibt es zu unterschiedliche Meinungen und Interessen. Eine Anfrage in diesem Forum bedeutet i.d.R. eine allgemeine Anfrage und darauf folgend eine allgemeine Antwort.

    Weiter ist es immer leichter aus der Anonymität heraus zu diskutieren ohne Konsequenzen für sein Handeln zu befürchten.

    Aber nun zu den Fakten.
    Ich konnte selbst nach mehrmaligen durchlesen keinen Anhaltspunkt finden, der auf eine BU-Absicherung hinweist (auch zwischen den Zeilen nicht). Evtl. könnten sie mir da einen Tipp geben. In der darauf folgenden Antwort ging es um "Verfügbarkeit, Beleihungsmöglichkeit, Vererbbarkeit", worauf hin der Fragesteller hier nähere Einzelheiten wissen wollte.

    Als nächstes behauptete ich, dass bis zu einem Betrag von 2100€ die Riesterrente der Rüruprente aus steuerlichen Gesichtspunkten überlegen ist.
    Bitte belegen sie mir das Gegenteil. (ohne Ausführungen bzgl. möglicher BU-Absicherung).
    Und das nicht nur aus steuerlichen Gesichtspunkten, sondern auch aufgrund erbschaftsrechtlicher, kapitalisierender und flexibler Gesichtspunkte.

    Flexibilität: Hier möchte ich v.a. auf das Thema Wohneigentum eingehen. Selbstgenutzes Wohneigentum zählt ja laut Definition auch zur Altersvorsorge. Möchte ich mein Guthaben aus einem Riestervertrag zur Bildung von Wohneigentum verwenden, ist dies ab 2014 problemlos und jederzeit möglich. Wie sieht es bei Rürup aus?
    Einmal Rürup gewählt, immer Rürup gewählt, alternativlos.
    Habe ich bei Rürup die Möglichkeit, 30% des Guthabens bei Rentenbeginn zu kapitalisieren, nein.
    Habe ich die Möglichkeit, bei Rürup durch Kündigung wenigstens an meinen Eigenbeitrag heran zu kommen, nein.
    Habe ich die Möglichkeit, den Anbieter aufgrund gesetzlicher Regelungen zu wechseln. Nein. Dies ist ,beim falschen Anbieter abgeschlossen, Willkür der Gesellschaft.

    Vererbbarkeit: Ich persönlich finde eine Versicherungslösung die einer Versicherungslösung bedarf, um zu vererben, nicht unbedingt zweckdienlich.
    Neben der Altersvorsorge des Versicherungsnehmers soll meist auch gleichzeitig die des Lebenspartenrs abgesichert werden. Ohne Zusatzoption und aufs falsche Pferd gesetzt, löst sich die Altersvorsorge des Partners ganz schnell in Luft auf.

    In diesem, wie auch in anderen Foren, werden sich keine Spitzenverdiener verirren. Dahingehend sind Vorschläge mit Höchstsätzen in dieser Art nur angebracht, wenn sich der Fragende auch dahingehend aussert.

    Bzgl.ETF: Unter Investmentfonds verstehe ich im allgemeinen auch ein ETF (auf einen Indizee beruhender Fonds, z:b Dax)Ich bin ein Freund von ETFs` und einige meiner Kunden haben auch dies in ihrem Portfolio. Jedoch eher bei kurz- und mittelfristigen Anlagen. Warum? Ein ETF (passiv gemanagt) ist eine kostenextensive Anlage, bin jedoch dem Markt absolut ausgesetzt. Bei gemanagten ETFs`sehen die Kosten schon etwas anders aus und teils vergleichbar mit normal gemanagten Fonds. Zwar haben nur ca. 20 % der gemanagten Fonds ihren Vergeichsindex geschlagen, greift man jedoch auf die 20% zurück, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass auch in Zukunft ein besseres Ergebnis erzielt wird. Weiter haben ETFs`v.a. in abwärts bewegenden Märkten ein Problem, da sie immer dem Marktrisiko ausgesetzt sind. Ein vernünftiger Mischfonds kann hier wesentlich flexibler agieren.
    Somit würde ich bei einem Altersvorsorgevertrag nicht empfehlen, auf passive ETFs`zu setzen, nur weil die Kosten geringer sind. Auch hier gilt wieder, das Flexibilität oberste Priorität hat.

    BU-Versicherung:
    Eine BU, wie schon erwähnt, macht unter steuerlichen Gesichtspunkten im Rahmen eine BAV wesentlich mehr Sinn als bei Rürup.
    Heute 100% steuerliche Abseetzbarkeit (sofort bemerkbar bei jeder Gehaltsabrechnung), zuzüglich 100%ige SV-Ersparnis. Das gibt es bei keiner Rüruprente. Und ein weiterer wesentliches Vorteil ist, dass ich nicht verpflichtet bin auch noch einen Sparvertrag abzuschliessen.

    *Was ein sinkender Rentenanspruch mit einer BU im Rahmen einer BAV zu tun hat, erschliesst sich mir schon. Hatten sie jedoch nicht die Auffassung vertreten, dass ALLES besser ist als "gesetzlich"? Eine BU im Rahmen einer BAV erhöht natürlich die Absicherung zu wesentlich günstigeren Konditionen einer privaten Absicherung. Das sollte hier keiner in Frage stellen. Bzgl. der etwas geringeren Altersrente kann durch die Ersparnis eine mindestens gleich werte Altersrente aufgebaut werden. Und das ohne Restriktionen. BU über BAV, zzgl. Altersvorsorge der ersparten Beiträge. Das Ergebis kann nur besser werden.

    steuerliche Behandlung Versicherungslösung vg. Fondssparplan:

    Privat, d.h. ohne jegliche Förderung, sind die Erträge eines Fondssparplanes im Rahmen der Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Eine Versicherungslösung ist hälftig ertragssteuerpflichtig. Auf den ersten Blick ein Vorteil der Versicherungslösung, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem Mindestvertragslaufzeit bis 60. Laut einiger Statistiken werden mindestens 50%, andere behaupten bis zu 75 % aller Versicherungen vorzeitig gekündigt. U.a. haben zumindest diese Menschen von der hälftigen Besteuerung relativ wenig. Und was nützt es, einen Vertrag bis ins Rentenalter zu führen, der mit hohen Kosten belastet ist unddadurch einen wesentlich geringeren Ertrag erzielt. Durch die hälftige Ertragsbesteuerung wird der Nachteil i.d.R. nicht kompensiert. Zumal auch die Vertreter von Versicherungslösungen (z.B. im Rahmen einer Rürup-Rente) davon ausgehen, dass die Steuerbelastung im Rentenalter wesentlich geringer ist. Weiter kann ich auch bei einem Fondssparplan im privaten Bereich jederzeit entscheiden, wann und wieviel Fondsanteile ich verkaufen möchte. Somit kann ich auch einer höheren einmalige Steuerbelastung engegentreten.

    "Was macht der Kunde,wenn er sich das Guthaben in 30,40 Jahren wider (Ihres) besseren Wissens doch verrenten lassen möchte und feststellen muss,dass die garantierten Leistungen in den letzten Dekaden aufgrund weiter steigender Lebenserwartung im Vergleich massiv gesunken sind?Es womöglich gar keinen Rechnungszins mehr gibt?"Darf er sich dann zum Zwecke der Ausgleichszahlung an seinen Vermittler des Vertrauens wenden?An sie?

    Was verstehen sie unter garantierten Leistungen? Doch nicht etwa die garantierte Rente im Rahmen einer Rentenversicherung, die nach heutigen Massstäben ein MIndestalter von 100 Jahren benötigt, um auch nur halbwegs auf eine vernünftige positive Rendite zu kommen.
    Dazu muss man sich erst mal mit der Materie genau beschäftigen. Sämtliche Rentengarantien vergeben genau die Gesellschaften, bei denen heute ein Vertrag abgeschlossen wird. D.h. Garantiegeber und Vertragspartner sind indentisch. Auch zur Lehmans`Zeiten wurden Zertifikate mit Garantien vergeben. Problem war auch hier, dass Zertifikategeber und Garantiegeber ein und der selbe war. Im Gegensatz zum Fondssparplan, der grundsätzlich Sondervermögen darstellt, ist jede Versicherungslösung, ob klassisch oder fondsbasiert, kein Sondervermögen. Geht die Versicherungsgesellschaft unter, ist das Guthaben weg. Da hilft auch nur bedingt Protektor, da bei mehreren Pleiten kleinerer Versicherungssgesellschaften oder einer Grossen keine Rettung in Sicht ist.

    Rechnungszins und Lebenserwartung: Was schätzen sie für sich persönlich, welches Alter erreicht wir? Gehen sie von 100 Jahren aus? Ich nicht. Und wenn ich doch älter werden sollte, glaube ich nicht, dass ich noch das Bedürfnis habe Weltreisen zu machen, usw. D.h. der Finanzbedarf wird wesentlich geringer sein als zu Anfangszeiten einer Rente. Ich sehe hier eher das Problem der Pflegebedürfigkeit, was aber auch durch ihre Rüruprente nicht gelöst wird.

    Was interessiert einen Fondssparplan bzw. ein Fonds-Auszahlungsplan die Lebenserwartung eines Menschen. Und was hat das mit einem Rechnungszins zu tun. Gehen sie einfach davon aus, dass es auch Menschen gibt, die rechnen können und nicht auf den Rechnungszins einer Rentenversicherung angewiesen sind. Wenn eine Rente zu Rentenbeginn (z.B. 500.00€ mit 2% verzinst) bis zum 100. Geburtstag reichen soll, kann das jeder halbwegs Begabte ausrechnen. Dazu brauche ich keine garantierte Minimalrente einer Versicherung, die im Ernstfall eh nicht reichen würde. Und wen die 2% nicht drinnen sein sollten, ist ihre Rentenversicherung schon längst den Bach runter gegangen.

    Nun zur Intransparenz von Versicherungslösungen: Ich vertreibe, wie ich schon ausführte, und sie auch auf meiner Homepage lesen konnten, aus Gewissensgründen keine Kapitalversicherungen mehr. Würde ich heute noch den Hochrechnungen glauben schenken, würde ich auch der Meinung sein, eine Versicherungslösung ist akzeptabel. Jedoch habe ich mich intensivst mit der Materie beschäftigt und bin zu diesem Entschluss gekommen.
    "Ich vertreibe nur Produkte, die ich auch selber abschliessen würde".
    Ich kann Ihnen viele Bspe. liefern, wie mit Zahlen und Hochrechnungen gespielt, wird, einzig mit der Absicht eine gewisse Rentabilität vorzuspielen oder den Vertrieb durch Provisionsanreize dazu zu bewegen, aktiv zu werden.

    1. BHW im Jahre 2004: Es kommt eine Versicherung auf dem Markt, wo der Kunde nur 50 € Beitrag zahlten muss, aber zukünftig die Option hat, bis 250€ aufzustocken. Problem dabei, dass dem Kunden Abschlussgebühren auf Basis von 250€ verrechnet wurden. Nach 10 Jahren wundert sich der Kunde über 0 (ja, Null Euro) Guthaben. Bei einer Abschlussprovision von ca. 4% auf Basis von 250€ kommt da schon einiges zusammen. Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass die armen Vertreter nichts davon wussten. Wer´s jedoch glaubt, wird selig.

    weiter: bei Interesse bitte googlen:
    "Reise ins Labyrinth" von Ökotest (Riesterrente und Kostentransparenz 2012)
    "Institut für Transparenz in der Altersvorsorge" Thema Produktprüfungen, sehr interessant v.a. WWK, AllianzIndexSelect

    Dies sind nur einige Bspe. einer Maschinerie, die mit sozialer Marktwirtschaft überhaupt nichts am Hut haben.
    Marktwirtschaft bedeutet Gewinnstreben. Sozial bedeutet nicht um jeden Preis.

    Zitat: Nur weil sie nicht in der Lage sind,transparente (was auch immer das für sie heißen mag) Lösungen zu durchdringen,heißt das noch lange nicht,dass sie die alleinige Deutungshoheit darüber haben,ob ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern möglich ist.


    Lesen sie aber selbst, wass Ökotest bzgl. der Kostentransparenz und der Nachvollziehbarkeit gewisser Kosten sagt.

    Zitat von Ökotest 2012 zu Riesterversicherungen: "Schon die Kostenangaben sind eine Katastrophe. Kein einziger Anbieter weist die gesamten Kosten – und damit seine Einnahmen – in Euro und Cent aus. Die Angaben sind derartig verwirrend, dass nicht einmal Fachleute eine Chance hätten, daraus die tatsächlichen, von den Versicherten zu zahlenden Kosten zu errechnen. Auch wir haben vor Angaben wie „Verwaltungskosten pro Jahr 33,84 €, in den letzten Jahren linear fallend auf 0,96 € vor Garantietermin
    plus 0,013 % der Summe der bereits gezahlten Eigenbeiträge
    plus sonstige Kosten 5,0 % je Zulage oder Zuzahlung linear fallend auf 0,15
    % vor Garantietermin plus 0,013 % der Summe der gezahlten Zulagen oder Zuzahlung pro Monat“ kapituliert."

    Und jetzt kommt wieder ein Messias, der dies alles richten und deuten kann. Wers glaubt, wird selig!!!!!


    fvf-makler

  15. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Hallo Finanzforum,
    bitte überlesen sie die nachfolgenden Ausführungen, da ich erst einen Dialog mit Herrn Pryor führen muss. Sobald es wieder ums Thema geht, werde ich dies kenntlich machen.
    Ich würde es doch sehr begrüßen,wenn sich für das Thema Interessierende diesen Thread und auch ihr Post durchlesen(läsen),weil hier doch recht eindrucksvoll gezeigt wird,welche Methoden mitunter von Vermittlern angewandt werden,um ihren Beratungsansatz als den einzig wahren erscheinen zu lassen.

    Eine Anfrage in diesem Forum bedeutet i.d.R. eine allgemeine Anfrage und darauf folgend eine allgemeine Antwort.
    Es gibt eine Reihe von Fragen,auf die es keine allgemeingültige Antwort geben kann.

    Ich konnte selbst nach mehrmaligen durchlesen keinen Anhaltspunkt finden, der auf eine BU-Absicherung hinweist (auch zwischen den Zeilen nicht). Evtl. könnten sie mir da einen Tipp geben. In der darauf folgenden Antwort ging es um "Verfügbarkeit, Beleihungsmöglichkeit, Vererbbarkeit", worauf hin der Fragesteller hier nähere Einzelheiten wissen wollte.
    Gerne noch einmal.Es ging dem TO darum,Vor- und Nachteile einer Riester- bzw. Basisrente zu erfahren.Natürlich spielen dabei die auch genannten Punkte eine Rolle.Glauben sie aber ernsthaft,dass der Vorteil,eine BU innerhalb einer Basisrente steuerlich absetzen zu können,zum Basiswissen eines uninformierten Verbrauchers gehört?Auf diesen Punkt habe ich hingewiesen.

    Als nächstes behauptete ich, dass bis zu einem Betrag von 2100€ die Riesterrente der Rüruprente aus steuerlichen Gesichtspunkten überlegen ist.
    Bitte belegen sie mir das Gegenteil. (ohne Ausführungen bzgl. möglicher BU-Absicherung).
    Und das nicht nur aus steuerlichen Gesichtspunkten, sondern auch aufgrund erbschaftsrechtlicher, kapitalisierender und flexibler Gesichtspunkte.
    Nein,haben sie nicht.Sie haben die steuerliche Abesetzbarkeit als den Hauptgrund dafür angeführt,dass eine RR einer Basisrente bis zu einem Beitrag von 2100€ immer vorzuziehen sei,und das "ohne wenn und aber".Ich setze dagegen,dass dieser Vergleich hinken muss,weil beide Formen der Altersvorsorge ihre ureigenen Vor- und Nachteile haben.Das die Vorteile der Riesterrente in der Zahl überwiegen,habe ich an keiner Stelle in Frage gestellt.Aber die Gewichtung,welches Kriterium nun den Ausschlag geben soll,ist immer noch einzig und allein dem Verbraucher zu überlassen,und nicht ihnen.Von daher ist ihre Aussage in meinen Augen ein Totschlagargument.

    Flexibilität: Hier möchte ich v.a. auf das Thema Wohneigentum eingehen. Selbstgenutzes Wohneigentum zählt ja laut Definition auch zur Altersvorsorge. Möchte ich mein Guthaben aus einem Riestervertrag zur Bildung von Wohneigentum verwenden, ist dies ab 2014 problemlos und jederzeit möglich. Wie sieht es bei Rürup aus?
    Einmal Rürup gewählt, immer Rürup gewählt, alternativlos.
    Habe ich bei Rürup die Möglichkeit, 30% des Guthabens bei Rentenbeginn zu kapitalisieren, nein.
    Habe ich die Möglichkeit, bei Rürup durch Kündigung wenigstens an meinen Eigenbeitrag heran zu kommen, nein.
    Habe ich die Möglichkeit, den Anbieter aufgrund gesetzlicher Regelungen zu wechseln. Nein. Dies ist ,beim falschen Anbieter abgeschlossen, Willkür der Gesellschaft.
    Diese Punkte können wir leicht abhaken,da sie für die Diskussion schlicht und ergreifend irrelevant sind.Vorteil Riester.Das habe ich nicht bezweifelt,aber wie weiter oben angeführt,können diese Punkte nicht die einzig und allein ausschlaggebenden Kriterien sein.

    In diesem, wie auch in anderen Foren, werden sich keine Spitzenverdiener verirren. Dahingehend sind Vorschläge mit Höchstsätzen in dieser Art nur angebracht, wenn sich der Fragende auch dahingehend aussert.
    Das ist,wie leider oftmals,ihre eigene absolute Meinung,die ich nicht teile.Sie sollten auch bedenken,dass es hier stille Mitleser gibt.Ob diese viel Geld verdienen,entzieht sich meiner Kenntnis.So auch der Ihrigen,wie ich vermute.Und auch für den,der "nur" 2000€ oder 3000€ Bruttomonatseinkommen zur Verfügung hat,kann eine Basisrente interessanter sein als eine Riesterrente,zumal beide Formen der AV nur ein Baustein darstellen sollten.Da können die Argumente Wohneigentum,Flexibilität oder Teilkapitalentnahme bei Rentenbeginn eine untergeordnete Rolle spielen.Womit wir wieder bei dem Punkt wären,dass diese Entscheidung dem Verbraucher und nicht dem Vermittler obliegt.Der Vermittler hat die Pflicht,den Verbraucher vollumfänglich über die Konstruktion und und Restriktionen der jeweiligen Schichten aufzuklären und diesen auf Basis dieser Informationen eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen zu lassen.

    Bzgl.ETF: Unter Investmentfonds verstehe ich im allgemeinen auch ein ETF (auf einen Indizee beruhender Fonds, z:b Dax)Ich bin ein Freund von ETFs` und einige meiner Kunden haben auch dies in ihrem Portfolio. Jedoch eher bei kurz- und mittelfristigen Anlagen. Warum? Ein ETF (passiv gemanagt) ist eine kostenextensive Anlage, bin jedoch dem Markt absolut ausgesetzt. Bei gemanagten ETFs`sehen die Kosten schon etwas anders aus und teils vergleichbar mit normal gemanagten Fonds. Zwar haben nur ca. 20 % der gemanagten Fonds ihren Vergeichsindex geschlagen, greift man jedoch auf die 20% zurück, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass auch in Zukunft ein besseres Ergebnis erzielt wird. Weiter haben ETFs`v.a. in abwärts bewegenden Märkten ein Problem, da sie immer dem Marktrisiko ausgesetzt sind. Ein vernünftiger Mischfonds kann hier wesentlich flexibler agieren.
    Somit würde ich bei einem Altersvorsorgevertrag nicht empfehlen, auf passive ETFs`zu setzen, nur weil die Kosten geringer sind. Auch hier gilt wieder, das Flexibilität oberste Priorität hat.
    Herr Brettschneider,wenn sie schon der Meinung sind,dass der genigte Leser diese Diskussion nicht verfolgen und das von ihnen geschriebene nur meine (langsam müden) Augen interessieren sollte,so hören sie endlich auf,mir hier eine Lehrstunde erteilen zu wollen.Mir ist klar,was ein ETF ist,und ich gehe nicht davon aus,dass SIE mein Wissen diesbezüglich um weitere interessante Aspekte bereichern können.
    Es wundert mich,dass nur „einige“ ihrer Kunden diese im Portfolio haben.Sie stellen ihre gesamte Philosophie infrage und/oder werfen sie über den Haufen.Im Interesse der Transparenz,Flexibilität und des Ertrages können sie ihren Kunden doch nicht gebührenbelastete,bzgl. der Anlageentscheidungen des Managements (das sich auch nach Belieben ändern kann) erst im Nachhinein nachvollziehbare Kauf- oder Verkaufsentscheidungen andrehen?
    Sie sind auch bei aktiv gemangten Fonds den Entscheidungen anderer ausgesetzt.In diesem Fall jedoch nicht den Entscheidungen eines einzelnen Managers,sondern des Marktes.Trauen sie dem Manager,der für seine Arbeit auch noch bezahlt werden möchte,langfristig „bessere“ Entscheidungen zu als der Gesamtheit der schwarmintelligenten Anlegerschar?
    Und warum spielen sie mit Wahrscheinlichkeiten?Ein Satz wie der Ihrige ist natürlich schnell hingeworfen,entbehrt aber jeder nachvollziehbaren Grundlage.
    Auf welcher Basis möchten sie denn erkennen,dass Fonds A in 5 Jahren genau so gut performt wie heute?Vielleicht gibt es in 3 Wochen einen neuen Manager,der die Ergebnisse des Vorgängers nicht erreicht.Ich halte ihre Aussage daher für Aufschneiderei.
    Und einen Mischfonds kann sich jeder,der Interesse daran zeigt,mit etwas Kenntnis der Materie selber basteln.Ohne Gebühren und Trendfolge.Und auch ohne sie als Vermittler.

    BU-Versicherung:
    Eine BU, wie schon erwähnt, macht unter steuerlichen Gesichtspunkten im Rahmen eine BAV wesentlich mehr Sinn als bei Rürup.
    Heute 100% steuerliche Abseetzbarkeit (sofort bemerkbar bei jeder Gehaltsabrechnung), zuzüglich 100%ige SV-Ersparnis. Das gibt es bei keiner Rüruprente. Und ein weiterer wesentliches Vorteil ist, dass ich nicht verpflichtet bin auch noch einen Sparvertrag abzuschliessen.*
    Habe ich auch nie behauptet.Das entspringt ihrer ureigenen Fantasie.Interessant ist es aber allemal,dass sie meine Argumente gegen eine bAv konsequent ausblenden.

    Ich schließe hier zunächst einmal für mich ab.Auf den Rest ihres Beitrages gehe ich gerne später ein.

  16. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Na denn.

    *Was ein sinkender Rentenanspruch mit einer BU im Rahmen einer BAV zu tun hat, erschliesst sich mir schon. Hatten sie jedoch nicht die Auffassung vertreten, dass ALLES besser ist als "gesetzlich"? Eine BU im Rahmen einer BAV erhöht natürlich die Absicherung zu wesentlich günstigeren Konditionen einer privaten Absicherung. Das sollte hier keiner in Frage stellen. Bzgl. der etwas geringeren Altersrente kann durch die Ersparnis eine mindestens gleich werte Altersrente aufgebaut werden. Und das ohne Restriktionen. BU über BAV, zzgl. Altersvorsorge der ersparten Beiträge. Das Ergebis kann nur besser werden.
    Ist das so? Zusätzlich zu den von mir erwähnten und von ihnen konsequent ignorierten Nachteilen: Im Leistungsfall muss die Rente auch hier nachgelagert voll versteuert werden und,was ihnen hoffentlich geläufig ist,es werden auch Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse fällig.Ich wage mich dunkel zu erinnern,dass dies bei einer Basisrente bzgl. der Sozialabgaben nicht der Fall war und ist.Ihr vermeintlicher und konstruierter Vorteil ist also im Einzelfall zu prüfen,gerade für Gutverdiener,die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.Aber die gibt es hier ja eh nicht.....Oder?

    steuerliche Behandlung Versicherungslösung vg. Fondssparplan:

    Privat, d.h. ohne jegliche Förderung, sind die Erträge eines Fondssparplanes im Rahmen der Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Eine Versicherungslösung ist hälftig ertragssteuerpflichtig. Auf den ersten Blick ein Vorteil der Versicherungslösung, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem Mindestvertragslaufzeit bis 60. Laut einiger Statistiken werden mindestens 50%, andere behaupten bis zu 75 % aller Versicherungen vorzeitig gekündigt. U.a. haben zumindest diese Menschen von der hälftigen Besteuerung relativ wenig. Und was nützt es, einen Vertrag bis ins Rentenalter zu führen, der mit hohen Kosten belastet ist unddadurch einen wesentlich geringeren Ertrag erzielt. Durch die hälftige Ertragsbesteuerung wird der Nachteil i.d.R. nicht kompensiert. Zumal auch die Vertreter von Versicherungslösungen (z.B. im Rahmen einer Rürup-Rente) davon ausgehen, dass die Steuerbelastung im Rentenalter wesentlich geringer ist. Weiter kann ich auch bei einem Fondssparplan im privaten Bereich jederzeit entscheiden, wann und wieviel Fondsanteile ich verkaufen möchte. Somit kann ich auch einer höheren einmalige Steuerbelastung engegentreten.
    Es wäre hilfreich,wenn sie endlich von der Behauptungs- auf die Beweisebene wechseln würden.Dieses ständige Gerede von „hohen Kosten“ ist nicht wirklich zielführend.Aber ich kann dieses Nichtargument auch gerne umdrehen und es ihnen als Fehlberatung ankreiden,dass sie ihren Kunden offensichtlich mit „hohen Kosten“ verbundene aktive Fonds,deren Überrendite gegenüber anderen Produkten für die Zukunft nicht belegt und damit höchst zweifelhaft ist,verkaufen.


    Was verstehen sie unter garantierten Leistungen? Doch nicht etwa die garantierte Rente im Rahmen einer Rentenversicherung, die nach heutigen Massstäben ein MIndestalter von 100 Jahren benötigt, um auch nur halbwegs auf eine vernünftige positive Rendite zu kommen.
    So ein Quark.Entweder haben sie tatsächlich keine Ahnung und beten nach,was Handelsblatt und co. suggerieren,oder sie treffen bewusst verallgemeinernde Falschaussagen.Sie stellen werder darauf ab,dass es auch hier maßgeblich davon abhängt,wann der Sparvorgang beginnt,und dass es Versicherer gibt,die mit einer äußerst schmalen Kostenbelastung zurechtkommen.Und zeigen sie mir bitte den Versicherer,der es konstant nicht schafft,
    -aus seinen Kapitalanlagen Überschüsse zu erwirtschaften UND der
    -Risikogewinne derart schlecht kalkuliert,dass hierbei keine Überschüsse für die Versicherten anfallen.Und das über die gesamte Laufzeit.

    Dazu muss man sich erst mal mit der Materie genau beschäftigen.
    Darum würde ich sie bitten.

    Sämtliche Rentengarantien vergeben genau die Gesellschaften, bei denen heute ein Vertrag abgeschlossen wird. D.h. Garantiegeber und Vertragspartner sind indentisch. Auch zur Lehmans`Zeiten wurden Zertifikate mit Garantien vergeben. Problem war auch hier, dass Zertifikategeber und Garantiegeber ein und der selbe war. Im Gegensatz zum Fondssparplan, der grundsätzlich Sondervermögen darstellt, ist jede Versicherungslösung, ob klassisch oder fondsbasiert, kein Sondervermögen. Geht die Versicherungsgesellschaft unter, ist das Guthaben weg. Da hilft auch nur bedingt Protektor, da bei mehreren Pleiten kleinerer Versicherungssgesellschaften oder einer Grossen keine Rettung in Sicht ist.
    Unfassbar.Wenn sie sich auch nur ein bisschen mit dem VAG auseinander gesetzt hätten,so wüssten sie,dass die Versicherungsnehmer vor allen anderen Gläubigern bedient werden.Und das es genau aus diesem Grund auch einen Unterschied macht,ob es sich um eine fondsbasierte oder eine klassische,anleihenorientierte „Versicherungslösung“ handelt.
    Im Übrigen: Wie oft sind Versicherungsunternehmen „pleite“ gegangen?Kommen sie mir jetzt nicht mit der Mannheimer,sonst machen sie sich vollends zur Lachnummer.Und was bringt mir ein Fonds-„Sondervermögen“,wenn dieses in der Praxis nicht mehr vorhanden ist?
    Welche (Versicherungs)-Gesellschaften sehen sie in naher Zukunft akut von der „Pleite“ bedroht?Wie begründen sie ihre Meinung?I

    Rechnungszins und Lebenserwartung: Was schätzen sie für sich persönlich, welches Alter erreicht wir? Gehen sie von 100 Jahren aus? Ich nicht.
    Ich auch nicht.Ich gehe aber auch nicht davon aus,dass sie sich die Mühe genacht haben,einen wirklich intensiven Markrtvergleich zu bemühen.

    Was interessiert einen Fondssparplan bzw. ein Fonds-Auszahlungsplan die Lebenserwartung eines Menschen. Und was hat das mit einem Rechnungszins zu tun. Gehen sie einfach davon aus, dass es auch Menschen gibt, die rechnen können und nicht auf den Rechnungszins einer Rentenversicherung angewiesen sind. Wenn eine Rente zu Rentenbeginn (z.B. 500.00€ mit 2% verzinst) bis zum 100. Geburtstag reichen soll, kann das jeder halbwegs Begabte ausrechnen. Dazu brauche ich keine garantierte Minimalrente einer Versicherung, die im Ernstfall eh nicht reichen würde. Und wen die 2% nicht drinnen sein sollten, ist ihre Rentenversicherung schon längst den Bach runter gegangen.
    Verraten sie mir,was konkret sie mir mit ihrem Gewäsch sagen wollen?Was genau können denn „Menschen,die rechnen können“?Was hat denn ein Fondssparplan mit höherer Mathematik zu tun?Ich gehe aber davon aus,dass zu ihren Kunden eher nicht die „halbwegs Begabten“ zählen.Die würden ihnen ihre Fondssparpläne mit Ausgabeaufschlägen,Managementgebühren,Depotgebü hren und nicht absehbarem Mehrertrag um die Ohren hauen.

  17. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Basis- vs. Riester- vs. Privater Rente

    Mich persönlich würde von beiden eine Beispielrechnung in Zahlen von beiden Interessieren.

    Dann kann man recht deutlich sehen was sich wann lohnt und wann nicht. Wenn Annahmen getroffen werden müssen die auch begründet werden warum in der Höhe.

    Dann muss man weder streiten noch sonst etwas.

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