Ich dachte immer,dass die Boniszinsen nicht zum Bausparguthaben gehören.
Bei der Bhw ( D Plus und D-Maxx) gehören die Boniszinsen nicht dazu.Dies ist auch logisch.Ich kenne aber nicht die ABB von Wüsterot.
Auf meinen Kontoauszug ist das Guthaben stets ohne die Boniszinsen aufgeführt.Mit den Boniszinsen habe ich schon seit 5 Jahren die Bausparsumme überspart.Habe noch keine Kündigung bekommen.Im Gegenteil,auf Anfrage hat man mir mitgeteilt,dass ich plus Bonis ausgezahlt
bekomme,wenn das Guthaben ohne Bonis die Bausparsumme noch nicht überschritten hat.
Der Bonus wird auf einem separaten Konto aufgeführt.
Achtung: Der Bonus ist zinsabschlagsfrei geführt. Wird der Bausparvertrag mit Bausparguthaben ausgezahlt, dann sollte jeder Betroffene im Vorfeld noch den Freistellungsauftrag überprüfen.
Alles richtig,was sie mir geantwortet haben.Ich wollte aber wissen,ob der Bonis zum Bausparguthaben gehört,welches nicht überspart werden darf,
Wüstenrot geht ja davon aus.Ich meine, der Bonus gehört nicht dazu.
Der Bonuszins gehört nicht zum Bausparguthaben, dieser wird rückwirkend auf den ersten Cent bei Zuteilung mit Darlehensverzicht (dafür ist in einigen Fällen eine Tarifoptionsänderung notwendig) auch, wie die Grundverzinsung im Zinseszinseffekt berechnet und zu dem Bausparguthaben ausgezahlt.
Dieser Meinung bin ich auch.Ich finde auch in der neuesten ABB von Wüstenrot keinen Passus dazu.Ich kann mir nicht erklären auf was sich Wüstenrot stützt?Der normale Bausparer kennt ja nicht die Bonushöhe,kann also auch nicht feststellen,ob die Bausparsumme erreicht ist.
Meines Wissens wird der Bonus aber im Jahreskontoauszug mit aufgelistet.
Ansonsten gehört der Bonus was das Konto angeht natürlich nicht zum Bausparguthaben. Der Bonus wird auf einem extra Konto gutgeschrieben und vorgemerkt. Insgesamt aber gehört er nach Auszahlung dann wieder zum Bausparguthaben.
So habe ich es in meiner obigen Antwort gemeint.
Jedoch "phot" prüfen Sie mal Ihren Jahreskontoauszug hinsichtlich des Bonus.
Auf dem Kontoauszug ist nichts über den Bonus vermerkt.Ich rufe aber bei der BHW an (jeweils am Jahresende ) und lasse mir die Bonushöhe geben. Bei der BHW wird der Bonus geführt.Bekomme auch immer die Auskunft,Bausparguthaben darf ohne Bonus nicht überzogen werden,sonst ist der Bonus verloren.
Wüstenrot benennt den Bonus auf dem Kontoauszug? Im Leben nicht, dann wären viele Verträge nicht unnötig und ohne Kenntnis vom Kunden über den Bonus umgewandelt oder in andere Tarife umgeschrieben worden in den vergangenen Jahren.
Zu dem Laufen ja die meisten Verträge mit Bonusoption noch in den Darehensvarianten und nicht im Renditetarif (müssten dann z.B. bei dem alten Leo Run oder System Leonberger Weg SLW Tarif erst vor oder mit Zuteilung umgestellt werden) und da ist erst einmal nur der Basiszins dem Kunden zu zusprechen. Der Bonuszins läuft so zu sagen parallel auf einem "dem Kunden nicht sichtbaren" Konto.
Natürlich versuchen die BSK die alten Verträge mit den hohen Renditen loszuwerden. Auf der anderen Seite muss man aber ganz klar sagen: Wer solch einen Zinssatz irgendwann mal im Vertrag garantiert, der muss eben auch dazu stehen. Ganz einfach. Wer nun behauptet, dass der eigentliche Zweck eines BSV nicht mehr gegeben sei, wenn ich das Teil bei 75% der Bausparsumme nicht mehr füttere und nur die guten Zinsen abgrasen will, der möge sich doch bitte daran erinnern dass BSK die Bausparverträge als gute und sichere Geldanlage angepriesen haben. Da war der Zweck ganz klar auf Darlehensverzicht getrimmt und nun stürzt das Haus zusammen, was vor 10-15 Jahren gebaut wurde.
Ich habe einen BSV mit 2,90% Darlehenszins. Sollten die Zinsen kräftig ansteigen und (beispielsweise) bei einem Niveau von 7% liegen, wird mir dann die BSK ebenfalls versuchen mit irgendwelchen Paragraphen das günstige Darlehen zu verwehren?
Jetzt wurde mein Bausparer D-Plus BHW nach Zuteilungsannahme ausgezahlt.Bausparsumme 15 000 €.Kontostand ohne Bonuszinsen ca 14 800 €.Bonus ca 5000 €.Dies wurde 100 % ig ausgezahlt.Nur für die Bonuszinsen ( auch nicht für die 2013 angefallenen ) bekomme ich keine Wohnungsbauprämie laut Antrag.Soll das Finanzamt so festgelegt haben.Dies erscheint mir allerdings unlogisch.Abgeldungssteuer darf ich ja auch bezahlen.Ist dies so üblich?