Ich habe einen privaten Kredit an einen Bekannten vergeben. Vor 3 Wochen sollte er lt. Vertrag einen Teil des Geldes zurückzahlen. Seitdem reagiert er nicht mehr auf meine Anrufe und SMS. Er ist aber nicht tot und läuft noch in meiner Stadt rum
Als Sicherheit habe Ich 2 Kfz Fahrzeugbriefe mit unterschriebener Sicherungsübereignung.
Eine Mahnung mit 2 wöchiger Zahlungsfrist geht morgen raus.
Ich gehe davon aus, dass ich die Situation mit Ihm klären kann, will mich aber für den schlimmsten Fall vorbereiten. Dazu habe ich ein paar Fragen:
- Muss ich 3 Mahnungen schreiben wenn im Kreditvertrag ein genaues Datum für die Rückzahlung festgelegt ist?
- Wie genau kann ich die übereigneten Fahrzeuge zu Geld machen? Ich habe ja keine Schlüssel. Muss ich trotz der Sicherungsübereignung ein Mahnverfahren einleiten?
AW: Privatkredit vergeben...Schuldner stellt sich tot
Die Reglung für Mahnverfahren ist in den meisten Verträgen und AGBs nicht festgelegt der Richter kann 4 Prozent zinsen Mahngebüren bestimmen. Falls du mehr berechnest müssen beide einverstanden sein. Ansonnsten gebe ich Bankkaufmann ebenfalls recht. Anwalt und zwar sofort, den wenn er dich Prellen möchte rechnet er damit das du ihm auf die Füße trittst.