Bürgschaft ok?

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  1. Avatar von Steuermann
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    Frage Bürgschaft ok?

    Hallo zusammen,

    mein bester Kumpel steckt tief drin da seine Mutter ihren KFZ Leasingvertrag nicht bedient hat und mein Kumpel bei Abschluss eine Bürgschaft für sie unterschrieben hat.
    Die Bank hat den Leasingvertrag gekündigt und die Rest-Forderung fällig gestellt.

    12000 EUR. // mtl. Rate war lt. Vertrag 500 EUR.

    Schöner SUV!

    Die Raten konnte er nicht einen Monat lang bezahlen.

    Er hat mit RA einen Vergleich geschlossen und zahlt die Forderung mit mtl. 150 EUR ab. Die Forderung wurde reduziert und nun ist die Schufa ruiniert.

    Das Bürgschaften etc. kritisch sind und Kredite gezahlt werden müssen ist mir klar und meinem Kumpel auch. Er hatte bis dahin eine makellose Schufa.

    Sie war zu dem Zeitpunkt selbstständig und die Bank wollte diese Sicherheit. Aus einem besonderen privaten Grund wollte mein Kumpel dies seiner Mutter möglich machen und hat den Schwachsinn daher unterschrieben.

    Ich habe folgende Fragen:

    Wenn mein Kumpel mit seinem mtl. Netto damals von ca. 1100 Euro in ein Autohaus gegangen wäre um ein KFZ zu finanzieren mit mtl. Raten über 500 Euro hätte das doch nicht klappen können?!? Dispo / Handyvertrag / eigene KFZ Finanzierung und Wohnung zur Miete mit Freundin.

    Keine KFZ Bank hätte ihm diesen Kredit gegeben. Warum wurde aber die Bürgschaft akzeptiert?

    Worauf will ich hinaus?

    Ist ein Darlehensvertrag / Leasingvertrag nicht nichtig, wenn die Vergabe gar nicht hätte erfolgen dürfen?

    Sind die Sicherheiten ausreichend geprüft worden?



    Wäre total super wenn mir jemand aus seiner Erfahrung heraus etwas weiterhelfen könnte. Wo könnte ich INFO zu gesetzlichen Regelungen dazu finden?

    Ich werde ihm notfalls den RA finanzieren wenn es Aussicht auf Erfolg hat.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bürgschaft ok?

    Der Vertrag ist sicherlich korrekt geprüft worden. Zumal es auch noch einen Bürgen in Ihnen gibt.

  3. Avatar von Steuermann
    Steuermann ist offline
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    Standard AW: Bürgschaft ok?

    Hallo Bankkaufmann,

    ich konnte nicht eher antworten. Erstmal vielen Dank!

    Deine Antwort verstehe ich nicht.

    Es war kein Leasing sondern eine normale Finanzierung über die Santa... "Bank" . habe ich erfahren.

    Ich verstehe das nicht, dass er als Person an sich noch bürgt. Er kann ja schlecht Organe oder sich selbst verkaufen um es mal drastisch zu formulieren.

    Die Bank brauchte ja eine Sicherheit und die hatte sie mit ihm garantiert nicht.

    Nicht nur die mtl. Raten waren zu hoch (Ratenplanänderung denkbar) sondern die Verbindlichkeiten in der Höhe auch.

    Er hätte mit max ca. 200 Euro verfügbarem Einkommen den 40.000 Euro Kredit tilgen müssen.

    Für einen Autokredit dient ja auch das Auto an sich als Sicherheit. Nur verfällt diese Sicherheit irgendwann nach ein paar Jahren durch Nutzung und Alter und der Kunde zahlt immer noch. Das macht keine Autobank!

    Ich dachte nur die Kredite in Deutschland müssen realistisch geprüft und bewertet werden um eben diesen Schaden vom Kunden und der Bank abzuwenden.

    Daher verstehe ich nicht warum eine Bürgschaft an sich schon ans Ziel bringt ohne eine faktische Sicherheit zu haben die mich als Bank vor Forderungsausfall schützt ?

    Na mich würde Deine Meinung dazu schon noch mal interessieren!

    Aber letzten Endes kann nur ein RA helfen. (Bürgschaften Eltern <-> Kinder können sittenwidrig sein wie ich gelernt habe) und ich auf eine Stornierung des Darlehensvertrages hinaus will und der damit verbundenen Rückrechnung oder Schuldbefreiung kann nur ein RA gegen die Bank helfen.

    Mein Kumpel hat nun den Termin beim RA und ich schreibe am Ende der Woche mal was dabei heraus gekommen ist....

    Viel Hoffnung habe ich ja auch nicht....

    Vielen Dank und Gruß

  4. Avatar von da_jupp
    da_jupp ist offline

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    Standard AW: Bürgschaft ok?

    Hallo Steuermann,

    in Wikipedia habe ich dazu folgendes gefunden:

    In der Folge der Entscheidung des BVerfG hat der Bundesgerichtshof immer wieder darauf hingewiesen, dass Bürgschaften sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) seien, wenn:

    • der Bürge „krass“ finanziell überfordert sei (die Beweislast hierfür liegt bei dem Bürgen) und
    • die Bürgschaft aus enger emotionaler Verbundenheit zum Hauptschuldner eingegangen wurde und
    • der Gläubiger die enge emotionale Verbundenheit für seine Zwecke ausgenutzt habe.

    Die anderen zwei Voraussetzungen werden bei Vorliegen der ersten vermutet, sodass der Gläubiger sie zu widerlegen hat. Diese Grundsätze wurden auch bei folgenden Sachverhalten angewandt.
    Leider kann ich den Link dazu nicht angeben, da ich zu wenig verfasste Einträge hier im Forum habe.
    Zu finden ist obiger Auszug in der Suche jedoch unter dem Begriff "Bürgschaft(Deutschland)"

    Selbstverständlich ist Wikipedia nicht gerade die zuverlässigste Informationsquelle, aber für einen groben Überblick ist es nicht schlecht. Weitere Abschnitte des Artikels lassen jedoch darauf hoffen, dass dein Kumpel eine Chance hat.

    Gruß
    da_jupp

  5. Avatar von Baldur74
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    Standard AW: Bürgschaft ok?

    Warum wird der SUV nicht einfach verkauft und der Kredit davon getilgt?

    Ich brauche doch keinen Bürgen mit hoher Bonität, wenn ein Vermögensgegenstand den Schulden entgegensteht.

  6. Avatar von Torian
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    Standard AW: Bürgschaft ok?

    Zitat Zitat von Baldur74
    Warum wird der SUV nicht einfach verkauft und der Kredit davon getilgt?

    Ich brauche doch keinen Bürgen mit hoher Bonität, wenn ein Vermögensgegenstand den Schulden entgegensteht.
    Tja, ich rate mal:
    Neupreis 40.000, nach ~~2 Jahren hat das Auto einen Wertverlust von über 60%, Abbezahlt sind weniger als 10.000€. Bleibt nach dem Verkauf (40.000 - 16.000 Verkaufserlös - 10.000 Abbezahlt) eine Restschuld von über 14.000€. Bei dem geringen Einkommen war's das dann.

  7. Avatar von Baldur74
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    Standard AW: Bürgschaft ok?

    Beim besten Willen, ich habe leider schon einen zwei Jahre alten SUV, aber wenn ich einen mit Neupreis 40 für 16 bekommen hätte, hätte ich damals keinen Neuwagen gekauft.

    22 - 25 TEUR sind mit Sicherheit drin.

    Außerdem gab es bestimmt eine Anzahlung. Eine 100%-Finanzierung ist nicht sehr realistisch.

    Meist zahlen Selbständige 19% an (die Vorsteuer).

  8. Avatar von Torian
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    Standard AW: Bürgschaft ok?

    Ich sehe gerade die Restschuld war 12.000€, meine fiktiven Zahlen sind wohl recht nah dran. Der Restwert hängt auch besonders von dem Kilometerstand ab!

    Ich erhalten über meinen Schwiegervater Jahreswagen mit ~13.000km für Listenpreis abzüglich 42%-50% Rabatt :-)

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