1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

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  1. Avatar von Sassenach
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    Standard 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Hallo Ihr Lieben,

    wir sind nun endlich einen großen Schritt weiter mit unserer Baufinanzierung, sprich, wir haben eine Zusage von der Bank erhalten und müssen den unterschriebenen Vertrag nur noch zurückschicken.

    Was mich etwas irritiert: wir bekommen ein Darlehen über gesamt 160.000,- Euro, erhalten aber zwei Verträge mit 110.000 + 50.000 Euro, gleiche Laufzeit (20 Jahre), gleicher Zinssatz, gleicher Tilgungssatz. Ferner haben wir die Möglichkeit, jedes Jahr 5% mit Sondertilung (mind. 2.500,- Euro) zu begleichen.

    1. Kredit 50.000 Euro, Rate 240 Euro
    2. Kredit 110.000 Euro, Rate 460 Euro

    Jetzt meine Fragen:
    - Warum zwei Verträge?
    - Wenn wir nun den kleineren Vertrag mit Sondertilgungen füttern würden, wäre die Summe von 50.000,- Euro bereits vor Ablauf von 20 Jahren getilgt. Dann bliebe nur noch der Kredit von 110.000 Euro mit ca. 42.000 Euro Restsumme offen, für den wir dann aber nur noch die Rate von 460 Euro monatl. zu zahlen hätten.

    Ist das korrekt, oder gibt es da einen Denkfehler in meiner Rechnung?
    Für die Sondertilgung müssen wir bei Überweisung die Vertragsnummer (haben zwei) angeben.

    edit: nach Ablauf von 20 Jahren bleibt nur noch ein Restbetrag von 42.000 Euro offen

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Ist es vielleicht so, dass der EUR 110.000 Darlehensvertrag das Bankdarlehen betrifft und der EUR 50.000 das Fördermitteldarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)?

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Hallo Sassenach,

    verstehen sie mich bitte nicht falsch, aber sie wollen bei der Bank ihres Vertrauens ein Darlehen zeichnen, ohne mit dieser ausführlich geklärt und besprochen zu haben, was sie da eigentlich zeichnen sollen/wollen?

    Sind die Zinsfestschreibungen auch gleich? Ich denke Bankkkaufmann liegt vollkommen richtig, das eine wird KfW sein, verwechseln sie allerdings Laufzeit mit Zinsfestschreibung, wird es kompliziert nachzuvollziehen, was sie da zum Zeichnen vorliegen haben, denn KfW hat nur 10 Jahre Zinsfestschreibung und Sondertilgungen wären auch nicht möglich. Ganz zu Schweigen von den Restschuldständen die sie benennen.

    Sollte beides 20 Jahre fest und kein KfW einbunden sein, dann können 2 Bausteine aufgrund der Stückkosten seitens der Bank gewünscht sein und/oder die Gelder werden - wenn auch mit gleichen Zinsen weitergereicht - unterschiedlich refinanziert. Auch ist es möglich, dass nur ein Baustein Sondertilgungen zulässt.

    Was habe sie denn genau vorliegen?

  4. Avatar von Sassenach
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    Standard AW: 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Es ist so, wie ich schreibe.

    Ein Darlehen, gesplittet auf 2 Vertragsnummern.
    Zinsbindung 20 Jahre mit 3,22 eff. Jahreszins, Tilgung 2,15%.

    Leider hatte ich noch keine Zeit, explizit beim Darlehensgeber nachzufragen. (Ich telefoniere nicht privat in der Firma, schon mal gar nicht, wenn es um meine Finanzen geht).

    Mich interessierte auch nur, ob hier jemand schon mal etwas Ähnliches abgeschlossen hat, und ob ich richtig liege, dass ich erst den kleineren Vertrag mit Sondertilgungen tilgen kann und dann nur noch den großen vor der Brust habe, wobei der Restbetrag natürlich nach 20 Jahren neu finanziert werden muß.

    Im übrigen gibt es im Net reichlich Tilgungsrechner: wenn ich diese Daten eingeben, komme ich genau auf den gleichen Tilgungsplan, der dem Vertrag beiliegt.

    Und nein, ich habe kein KFW Darlehen beantragt ... macht für mich keinen Sinn.

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Dann kann ich mir nur vorstellen, dass der Darlehensgeber den 1a Teil in einem separaten Darlehen aufteilt. Und den Darlehensteil der über den 1a Teil geht in einem separaten Teil.
    Rechnen Sie doch gegen.
    EUR 110.000 wären etwa der 60% Rahmen. Kommt das hin?
    Heißt umgekehrt, das Ihre Immobilie dann etwa EUR 185.000 banktechnisch eingewertet worden ist?
    Das machen manche Banken aus bilanzieller Sicht. Oder Versicherungsstocktechnisch wegen Indeckungnahme und späterer Refinanzierung.

  6. Avatar von Sassenach
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    Standard AW: 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Das Haus kostet 200.000 Euro + ca 20.000 Euro Nebenkosten.
    Eigenkapital 60.000, Finanzierungsbedarf 160.000.

    Ich kann rechnen wie ich will, ich komme nicht auf die 60%. Hatte ich nämlich auch erst gedacht.

    Ich werde versuchen, das morgen telefonisch zu klären und die Aufklärung dann hier posten. Vielleicht interessiert es den einen oder anderen Leser hier auch.

    Bin ja schließlich auch durchs Googeln hier gelandet.

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Bei EUR 200.000 Kaufpreis und Beleihungswert von 90% des Kaufpreises ergibt sich ein Beleihungswert von EUR 180.000. So könnte doch die Splittung von EUR 110.000 und EUR 50.000 zustande gekommen sein.

  8. Avatar von Sassenach
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    Standard AW: 1 Verbraucherdarlehen = 2 Darlehensverträge?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Oder Versicherungsstocktechnisch wegen Indeckungnahme und späterer Refinanzierung.
    Das war es. Verschiedene Finanzierungsquellen, aber ein Darlehen. Sondertilgungen von 5% sind jährl. nur auf die Gesamtsumme möglich, wobei ich mir aber aussuchen kann, welches Darlehen ich tilgen möchte. So kann man, wenn möglich, das eine Darlehen bereits nach 19 Jahren abbezahlen und zahlt für das restliche Jahr nur noch die Teilrate von 460 Euro. Das "eingesparte" Geld kann man dann ansparen und hat direkt die nächste Sondertilgung parat.
    Ich finde das optimal.

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