Zahlt die Arbeitsagentur bei ALG I die Riester-Rente weiter?
Mein Vertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber läuft Ende des Jahres aus und eine neue Stelle ist leider noch nicht in Sicht. Den Riester-Vertrag, den ich jetzt seit knapp zwei Jahren habe, werde ich dann wahrscheinlich aus eigener Tasche nicht mehr weiterzahlen können. Da ich ja nicht weiß, wielange ich arbeitslos sein werde, muss ich erst mal auf jeden Cent achten und kann mir die 35 Euro jeden Monat zunächst mal nicht mehr leisten.
Da es sich ja um eine Altersvorsorge handelt, habe ich eine vage Hoffnung, dass die Arbeitsagentur diesen Beitrag zumindest für eine Zeit übernimmt. Hat man bei solchen Verträgen grundsätzlich einen Anspruch auf Weiterzahlung durch das Arbeitsamt, solange man auch das Arbeitslosengeld bezieht?
AW: Zahlt die Arbeitsagentur bei ALG I die Riester-Rente weiter?
Riester ist flexibel, d.h. Sie können dann den Sparbeitrag einfach senken. Dumm ist leider, dass der Mindestsparbeitrag zur Erlangung der vollen Zulage immer aus dem Vorjahreseinkommen gerechnet wird. Dadurch erhalten Sie also, weil zu gering eingezahlt weniger Zulage. Sollte sich im Laufe des Jahres eine neue Arbeitsstelle finden können Sie auch eine Einmalzahlung tätigen und so wieder die volle Zulage bekommen. Schauen Sie auch noch mal bei ihrem Anbieter. Bei manchen gibt es Mindesteinzahlungen insbesondere wenn monatlich gezahlt wird. Dann müsste auf eine andere Zahlungsweise umgestellt werden.
Im ALG 1 gibt es keine Berücksichtigung von "Riester", im ALG 2 sind dann 60 Euro jährlich berücksichtigungsfähig.