Trennung und Scheidungspläne der Bank mitteilen?

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  1. Avatar von Benefizrunner
    Benefizrunner ist offline
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    Standard Trennung und Scheidungspläne der Bank mitteilen?

    Hallo,
    habe eine Frage und vll. kennt sich jemand aus. Meine Frau und ich haben vor 6 Jahren ein Haus gekauft und entsprechend einen Kredit aufgenommen. Nun haben wir uns vor gut 11 Monaten getrennt und ich wollte im November die Scheidung einreichen. Die Bank weis noch nichts davon, da ich nicht möchte, dass die Kredite gekündigt werden. Ich bin seit Januar im Vorruhestand und habe eh schon 650 € Netto weniger. Dies weis die Bank auch.

    Nun meine Frage, mache ich mich strafbar, wenn ich getrennt lebe und z.B. einen Bausparer zuteilen lasse, obwohl sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in Zukunft nochmals drastisch ändern werden, da nur noch ein Verdiener da ist? Soweit ich gelesen habe gilt lediglich, dass ich auf Nachfrage der Bank/Bausparkasse Auskunft über Änderungen zu machen habe. Ich wollte nämlich verhindern, dass die Bank sich gleich auf Sturr stellt und dadurch ein finanzieller Zusammenbruch vorhersehbar wäre.

    MfG

    Benefizrunner

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Trennung und Scheidungspläne der Bank mitteilen?

    Ich glaube in den Darlehensbedingungen steht auch quasi drin dass Sie gravierende Änderungen was die finanzielle Situation angeht mitteilen müssen.
    Also rechtlich sollten Sie das tun.
    Wenn ein Bausparvertrag zugeteilt wird, dann ist das aber okay. Denn Sie erhalten ja das Guthaben zurück. Jedoch bei dem Darlehen, also Bauspardarlehen , da sollten Sie schon wahrheitsgemäß den Istzustand darlegen.

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