Hallo miteinander,
ich habe ein Bausparkonto mit zusätzlichem Bonuskonto. Die BSK hat mir gem. § 488 Abs. 3 BGB gekündigt, Begründung: "Ein Bauspardarlehen ist nicht mehr möglich, da der Bausparvertrag bereits bis zur Bausparsumme angespart ist."
Ich halte dies nicht für rechtens, nachstehend mein (gerundetes) Beispiel:
- Bausparsumme 25.000 €;
- Bausparguthaben 21.000 €
- Guthaben auf Bonuskonto 5.000 €
Da ich theoretisch ein Baudarlehen von 4.000 € erlangen könnte, kann der Bausparvertrag doch nicht als "angespart" gelten, wenn, dann doch erst, wenn das Bausparguthaben ohne Bonuskonto 25.000 € übersteigt?
Ich trage mich mit dem Gedanken, der Kündigung zu widersprechen. Hätte dies Erfolg?
Das mit der WoP verkompliziert den Sachverhalt in keiner Weise. Es soll nur ein zusätzliches Argument dafür sein, dass der Bausparvertrag noch nicht voll ist. Denn die Bausparkassen ignorieren diese Tatsache.