ich habe kürzlich ein FORWARDDARLEHEN beantragt und auch erhalten, weil mein Hypothekendarlehen Anfang 2014 endet. Die strittige Frage ist, ob dieses Forwarddarlehen jetzt als neues Darlehen anzusehen ist oder nicht? Wenn ja, wäre dann ja auch eine Widerrufsbelehrung erforderlich. Im KLEINGEDRUCKTEN sagt man aber lediglich:
Alle übrigen nicht in dieser Vereinbarung genannten Regelungen behalten unverändert Gültigkeit. Und meint damit auch die vor Jahren unterschriebene Widerrufsbelehrung.
Es geht letztlich um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Wenn Sie von dem Innendienst einer Bank ein Forwarddarlehen erhalten gibt es eine Unterschriftsleiste wo Sie unterschreiben müssen.Sie unterschreiben, senden es zurück und haben dann die Konditionen gesichert.
Alternativ kann Ihnen einen Bank im Vorfeld 3 Angebote zusenden. Und hinweisen, melden Sie sich nicht, gilt automatisch Variante a als Beispiel.
Jedoch verstehe ich nicht ganz den Sinn Ihrer Anfrage. Ich vermute Sie haben ein Forwarddarlehen beantragt und ein Angebot erhalten welches Sie unterschrieben haben. Nun möchten Sie dieses aber nicht mehr sondern ein anderes durch eine andere Bank weil vielleicht günstiger. Ist das so?
Hierbei ist aber ein Forwardarlehen etwas anderes als ein normales Darlehen wenn alles soweit bekannt ist und nur die Konditionen gefixt werden.Im Anschreiben der Bank erhalten Sie ja die Konditionen mitgeteilt und ein Datum bis wann Sie das zurücksenden müssen.
Wenn Sie unterschreiben und dann später einen Rückzieher machen, dann geht das nicht mehr. Ist nur Goodwill der Bank. Denn wenn die Zinsen seit Abschluss Ihres Forwarddarlehens gestiegen wären hätten Sie sich ja auch nicht beschwert.
vielen Dank zunächst. Wie ich schon sagte, löst das jetzt beantragte und von der Bank bestätigte Forwarddarlehen ein noch bestehendes Hypothekendarlehen ab 2014 ab. Natürlich zu anderen sprich günstigeren Konditionen. Die präzise Frage ist, ob dies Forwarddarlehen als neues Darlehen gilt und damit auch eine erneute Widerrufsbelehrung erforderlich macht oder nicht. Die Bank meint NEIN, weil man es als eine Verlängerung des " alten " Darlehens betrachtet. Man fordert deshalb für das FW Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung, weil die Immobilie inzwischen verkauft ist.
ob das rechtlich ein neues Darlehen ist mit den entsprechenden formalen Anforderungen z. B. bezüglich der erneuten Widerrufsbelehrung oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Bin allerdings heute zufällig über einen Bericht auf n-tv zum Theme fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gestolpert: Verbraucherschützer frohlocken: Gravierende Fehler bei Immobilienkrediten? - n-tv.de
Selbstverständlich gilt das Forwarddarlehen als neues Darlehen und ist verbunden mit einer Vorfälligkeitsentschädigung wie bei einem normalem Darlehen.
Hallo hannssell, Sie sollten sich anwaltlichen Rat holen und genau prüfen lassen, ob Sie ein Forwarddarlehen geschlossen oder ein vorgezogenes Prolongationsangebot Ihrer Bank angenommen haben.
Im letzeren Fall geht es rechtlich "nur" um die Fortsetzung eines bestehenden Vertrages. Ein Widerruf ist daher eher nicht gegeben.