Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

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  1. Avatar von mawicc
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    Standard Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo ich habe eine Finanzierung mit einer Zinsfestschreibung über 15 Jahre und 2 % Tilgung bei meiner Hausbank gemacht und würde nun gern von den sehr niedrigen Zinsen profitieren, ich habe von dem einseitigem Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren gelesen, gilt das bei jeder Baufinanzierung? Das wäre meine erste Frage, die Zweite wäre, wenn ich jetzt nach 8 Jahren das Darlehen kündige, muss ich dann die Vorfälligkeitsentschädigung bis 10 Jahre oder bis 15 Jahre bezahlen. Ich habe in einigen Gesprächen mit meiner Kundenberaterin als beiläufig erwähnt, dass es ärgerlich ist, wegen der langen 15 jährigen Festschreibung und habe aber noch nie den Hinweis auf die Möglichkeit bekommen, dies nach 10 Jahren sondertilgen zu können!!!
    Danke für Eure Mühe...... :-)))

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

    Steht im BGB 489 usw.
    Es zählt das Datum der Vollauszahlung. Dann 10 Jahre drauf und 6 Monate Kündigungsfrist. Zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie kündigen bei 15 jähriger Sollzinsbindung als Beispiel.
    Beispiel:
    Auszahlung Darlehen 11.08.2003
    15 Jahre Zinsfestschreibung laut Vertrag vom Beispiel 01.07.2003-01.07.2018.
    Sie dürften quasi in diesem Beispiel zum 11.02.2014 das Darlehen vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen

  3. Avatar von mawicc
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    Standard AW: Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo und vielen Dank!
    Die 10 Jahre sind im November 2015 vorbei, wir haben mit 4,2% und zwei Prozent Tilgung finanziert, macht es Sinn eine sofortige Kündigung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung anzufragen? Würde sich das rechnen?
    Ich bin leider nicht so in der Materie kundig!

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

    Ohne den Verkehrswert und den Beleihungsauslauf zu kennen kann man nicht beurteilen ob die 4,2% hoch oder niedrig sind.
    Eines ist aber sicher. Im November 2015 haben wir nicht mehr die Zinsen wie aktuell huete.
    Vielleicht sind Sie noch froh im Novmeber 2015 diesen Zins zu haben?

  5. Avatar von mawicc
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    Standard AW: Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Bankkaufmann,
    Danke für Deine Antworten!
    Der Wert liegt bei ca.500.000 €, die aktuelle Restsumme ist 176.000 €, ich habe eine Rate von 1190 €. Die Ausgangssumme war 230.000 €, ich habe damals einiges an Eigenkapital eingesetzt.
    Ich würde am liebsten sofort, mit einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen, weiss aber nicht wie man das berechnet!

    Gruß Mawicc

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

    Nicht wann die Zinsfestschreibung endet oder wann die 10 Jahre um sind sind entscheidend, sondern wann die Vollauszahlung war und auf diesen Zeitpunkt sind - exakt wie es Bankkaufmann schildert - 10 Jahre draufzurechnen, zzgl. dem 1/2 jährlichen Kündigungsrecht.

    Wenn sie den frühesten Ablösetermin abwarten begeben sie sich in eine gewisse "Zinsgefahr", wo das Zinsniveau sich dann befindet kann keiner vorhersehen, Fakt ist derteit sind wir sehr niedrig, aber die historsich tiefe Zinsphase ist auch überwunden und derzeit ziehen die Konditionen erheblich und stig an.

    Entscheidend ist aber auch, dass wenn sie sich das Zinsniveau heute sichern, dann sichern sie es sich über den derzeitigen Zeitpunkt hinaus und das kann von Vorteilen sein, zudem müssen sie ja gar nicht ablösen, sie könnten ja - bezogen auf den frühesten Ablösetermin - ein Forwarddarlehen zeichnen. Damit umgehen sie die Vorfälligkeitsentschädigung, allerdings bekommen sie einen kleinen Zinsaufschlag auf das derzeitige Zinsniveau.

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Sondertilgungsrecht nach 10 Jahren , Vorfälligkeitsentschädigung

    @mawicc
    Nicht das Sie was falsches verstehen.
    So wie ich das nochmal lese haben Sie 8 Jahre der 15 Jahre Sollzinsbindung hinter sich gebracht.
    Und wollen nun rechnen wegen der Kündigung vorzeitig.
    Rechtlich können Sie erst ab 10 Jahren kündigen. Jetzt nach 8 Jahren gibt es keinen Rechtsanspruch darauf.

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