in einem anderen thread schrieb ich vor ca. 1 Jahr, dass ich sehr hoch verschuldet bin und Rat suche. Na ja, ich bin immer noch verschuldet, habe es aber etwas besser im Griff, lebe derzeit wo immer möglich sehr sparsam und zahle immer noch horrente Raten jeden Monat. Immerhin, es bewegt sich was...
Mein aktuelles Problem:
Ich habe ein vor 3 Jahren geleastes Auto. Der Leasingvertrag läuft noch ein paar Monate. Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall. Die Werkstatt sagte mir schon beim "drüberschauen", das sei ganz sicher ein wirtschaftlicher Totalschaden. (und es sieht auch arg schlimm aus) Morgen kommt der Gutachter. "Mein" Autohaus, dass mich seit 20 Jahren als Kunden hat, hat mir dann auch gleich so "über den Daumen" vorgerechnet, dass die Versicherung mir wohl so rund 1000€ mehr zahlen wird, als jetzt noch bei der Leasingfirma offen steht, und das könnte ich dann in den NEUEN Vertrag einfliessen lassen und sie haben auch schon das passende Auto da.
Jetzt stell ich mir das aber ganz anders vor: Wenn das Auto jetzt tatsächlich nicht mehr reparabel sein sollte, dann würde ich lieber vorübergehend in den sauren Apfel beissen, mir für paar Hunderter etwas kaufen, dass mich von a nach b bringt und die freie Liquidität für die Schulden nutzen.
Aber: Da Leasing, Versicherung, Reparatur alles über den gleichen Händler läuft und ich so wenig Ahnung von Restwert und Wiederbeschaffungswert etc hab, fürchte ich, dass ich da jetzt große Fehler machen kann oder irgendwie über den "Neuvertrags-TIsch" gezogen werden soll. Habt ihr Tipps für mich, wie ich jetzt vorgehen soll?
Ich bedank mich fürs Lesen und hoffe auf Antworten.
Naja, wenn man Angst hat einen neuen Vertrag zu schließen hilft nur eins:
Nix unterschreiben bevor man es nicht genau gelesen hat und Passagen die man nicht versteht eindeutig klärt bzw. erklären lassen (evtl. auch von neutralen Personen). Im Zweifel immer erst alles mit nach Hause nehmen und nix vor Ort unterschreiben.
Das Autohaus wird natürlich versuchen dir ein neues Auto zu verkaufen. Alleine schon der Zufall "den haben wir auch schon da" sollte einen nachdenklich stimmen. Das ist ja auch deren Job.
Du musst keinen neuen Wagen kaufen, damit du den Restwert des Fahrzeuges erhälst.
Du musst keinen neuen Wagen kaufen, damit du den Restwert des Fahrzeuges erhälst.
danke - das ist ja schon mal beruhigend und war mir im Grunde auch klar.
Aber ich frage mich schon, ob bei der "alles in einer Hand" Situation der Restwert vielleicht kleiner ausfällt, wenn ich kein neues Auto nehme?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
Ravemaster84
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Ravemaster84
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AW: bräuchte Rat: KFZ Schaden / Leasing
Wer hat denn den Gutachter eingeschaltet? Normalerweise versucht in so einem Fall immer erst einmal die gegnerische Versicherung einen Gutachter zu schicken, da sie vermutlich zahlen muss. Das Autohaus wird wohl nicht den Restwert schätzen.
Bei meinem Unfall war es übrigens so:
Gutachter der gegnerischen Versicherung kam vorbei und hat den Wert des Fahrzeuges zum jetzigen Stand geschätzt bzw. den Aufwand zur Instandsetzung. Dabei kam heraus, dass das Ding wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Instandsetzung nicht mehr lohnenswert.
Daraufhin wurde geschätzt was so ein Auto VOR dem Unfall Wert war bzw. was ich auf den Tisch legen müsste um so ein Auto in gleichwertigen Zustand zu erwerben. Dann wurde mein Auto mein bei einer Auktionsplattform von der Versicherung angeboten. Die Differenz (damals geschätzter Wert vor Unfall 3.000,- und Höchtsgebot bei der Plattform waren 700,-) habe ich ausgezahlt bekommen. Das Fahrzeug wäre dann vom Höchstbietenden bei mir abgeholt und bezahlt worden. Ob das nun Standard ist, kann ich nicht sagen.
Im Zweifel steht es dir immer noch zu selbst einen Gutachter deines Vertrauens zu beauftragen wenn der jetzige Gutachter zu wenig ermittelt.
Danke für deine Erklärung. Wenn du schreibst "hätte" , hast du dann das Auto mit dem Totalschaden behalten? Ich habe das Autohaus so verstanden, dass das bei mir nicht geht, weil es ein Leasingfahrzeug ist? Fahrbereit ist es auf jeden Fall, ob der TÜV es abnicken würde, weiss ich allerdings nicht.
gandalf
Erst mal ganz wichtig: Du darfst das Auto gar nicht verkaufen bzw. an den Leasinghändler zurück geben. Das muss über die gegnerische Versicherung laufen. Die kürzen dir sonst nachher das Geld, weil sie behaupten, sie hätten woanders noch mehr als Restwert bekommen. Sollte das Auto z.B. schrottreif sein, darfst du es auch nicht selber verschrotten, auch das muss über die Versicherung laufen, es sei denn, die tritt das schriftlich an dich ab.
Also kannst du auch erst mal keinen neuen Vertrag abschließen, weil du ja noch gar nicht weißt, wieviel Geld du bekommst.
Eigentlich müsste es so laufen, dass die Versicherung den Wagen begutachten lässt, danach bekommst du ein Schreiben, in dem steht, was die Reparatur kosten würde, was der Wagen noch Wert ist, etc. Danach kannst du selber entscheiden, ob du reparieren lässt oder nicht. Die Versicherung zahlt dir den Wert des Autos abzüglich den Restwert, den der Schrottmann oder wer auch immer noch zahlt. Wenn du diese Zahlung erhalten hast, musst du die Leasingfirma auszahlen und kannst den Wagen entweder verschrotten lassen oder selber reparieren.