in der Jahresinformation zu meinem Riester-Vertrag wird die "Entwicklung des Altersvorsorgevermögens" detailliert aufgeschlüsselt (Stand zu Jahresbeginn, Einzahlungen, erhaltene Zulagen, zurückgeforderte Zulagen und Wertentwicklung). Beim Nachrechnen musste ich allerdings feststellen, dass aufgrund eines Festsetzungsantrags nachgezahlte Zulagen der Wertentwicklung zugeschlagen worden waren, so dass sich diesbezüglich ein zu günstiges Bild ergab. Der Anbieter (Union) behauptet, diese Aufstellung entspräche den gesetzlichen Anforderungen.
Bin ich ein Einzelfall?
Stimmt die in der Jahresinformation bei Union-Riesterverträgen angegebene Wertentwicklung auch in solchen Fällen, in denen Zulagen über ein Festsetzungsverfahren nachgezahlt worden sind?
Berechnen andere Gesellschaften bei nachgezahlte Zulagen eine korrekte Wertentwicklung?