Unglaublich aber Wahr!
Meine RSV (ARAG) will die Kosten für die zweite Instanz nicht übernehmen.
Widerrufen wurden im Februar 2016 zwei Verträge aus 09/2008 mit der klassischen Sparkassen Belehrung.
„Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung“ und den Fußnoten „Bitte Frist im Einzelfall überprüfen“ sowie „Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäftes, z.B. Darlehnsvertrag vom ....“
Der Widerruf wurde wie erwartet durch die Sparkasse abgelehnt.
Klage beim zuständigen LG wurde eingereicht.
Die Kosten für die erste Instanz wurden von der ARAG übernommen.
Das LG hat dann zu Gunsten der Sparkasse entschieden. Laut LG sind die Widerrufsbelehrungen nicht zu beanstanden.
Darüber hatte ich schon berichtet und das Urteil auch eingestellt. Berufung wird eingelegt.
Die ARAG verweigert jetzt die Kostenübernahme für die zweite Instanz indem sie sich auf die
Entscheidung des BGH vom 27.09.20016, XI ZR 309/15 beruft.
Diese Entscheidung trifft aber nicht den hier zu entscheidenden Sachverhalt.
In dieser Entscheidung setzt sich der BGH mit einer Belehrung auseinander wo es heißt: „Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung....“und den Fußnoten „nicht für Fernabsatzgeschäfte“ sowie „Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäftes, z.B. Darlehnsvertrag vom ....“
Als mein Anwalt der ARAG umgehend schriftlich mitteilte,
dass in diesem Fall tatsächlich die Entscheidung des BGH vom 12.07.2016, XI ZR 564/15 einschlägig ist und nicht die o.g.
Entscheidung und dieses auch begründet hat mit der Bitte um eine kurzfristige Entscheidung über Kostenübernahme für die zweite Instanz, kam keine Antwort mehr von der ARAG.
Heute (17 Tage sind vergangen) rief mein Anwalt bei der ARAG an um nachzufragen und bekam gleich eine Abfuhr.
Die ARAG bleibt bei ihrem Standpunkt mit dem Hinweis, dass das Urteil des BGH vom 27.09.2016, XI ZR 309/15 aktuell ist und aufgrund dieser Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg besteht diesen
Prozess noch zu gewinnen.
Die ARAG wollte dem Anwalt es heute auch noch schriftlich per Telefax mitteilen.
Er wird dann auf dieses Schreiben nochmals Stellung nehmen.
Das ich mich jetzt auch noch mit meiner RSV anlegen muss, hätte ich nie gedacht. Seit 1991 bin ich bei der ARAG versichert und hatte bis jetzt nur drei kleinere Sachen, die ohne Probleme abgewickelt wurden.
Was sagt die Fachwelt hierzu?
PS: Kurz nachdem die Kostenübernahme für die erste Instanz durch die ARAG bestätigt wurde, stand plötzlich ein Vertreter vor meiner Tür.
Da die ARAG ohne zu zögern die Kosten übernommen hat, habe ich als Dankeschön Komplettschutz bei der ARAG abgeschlossen. Mehr geht ja nicht mehr.
Und nun solch eine Enttäuschung. Einfach unglaublich!!!!