Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es müssen ja auch nicht beide widerrufen.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Es müssen ja auch nicht beide widerrufen.
    Dir klar, mir klar, anderen klar, nur nicht so ganz der 10.Zivilkammer des LG N-Fü...

    geht da da um die WRB der IngDiba mit Ich/wir....


    gibts da da was Greifbares?

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verbraucherkreditrecht, 8. Auflage, 2014, Randnummer 189 zu § 495 BGB:

    "Jedem einzelnen Verbraucher steht gem. §§ 495 Abs. 1, 355 BGB das Widerrufsrecht zu......er kann sein Widerrufsrecht ohne Rücksicht auf den anderen ausüben.....

    Da das ziemlich eindeutig ist, wird es wohl kein Urteil dazu geben.

    Vielleicht schenkst Du der 10. Kammer einfach mal ein Gesetzbuch.....

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Verbraucherkreditrecht, 8. Auflage, 2014, Randnummer 189 zu § 495 BGB:

    "Jedem einzelnen Verbraucher steht gem. §§ 495 Abs. 1, 355 BGB das Widerrufsrecht zu......er kann sein Widerrufsrecht ohne Rücksicht auf den anderen ausüben.....

    Da das ziemlich eindeutig ist, wird es wohl kein Urteil dazu geben.

    Vielleicht schenkst Du der 10. Kammer einfach mal ein Gesetzbuch.....
    Wirkt der Widerruf eines Partners für beide, oder bleibt der zweite Partner gebunden?

  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Widerruf müsste komplett wirken:

    § 139 ,BGB

    Teilnichtigkeit


    Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

  7. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Der Widerruf müsste komplett wirken:

    § 139 ,BGB

    Teilnichtigkeit


    Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
    Ich habe den besonderen Fall, dass einige meiner Verträge bereits vor 2002 abgeschlossen wurden und erst im Zuge der erneuten Zinsbindung ein weiterer Darlehensnehmer mit in der Vertrag aufgenommen wurde. Mein bisheriger Anwalt hat auch schon das Widerrufsrecht des Mithaftenden begründet. Nicht aber die Wirkung für den ursprünglichen DN.
    Die Kläger sind Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, die Beklagte Unternehmerin i. S. d. § 14 BGB.

    Bei einer Mehrheit von Darlehensnehmern steht jedem Mithaftenden ein eigenes Widerrufsrecht
    zu (MünchKomm-Schürnbrand, § 495 RdNr. 18).
    Bei einem Schuldbeitritt ändern sich die ursprünglichen Parteien des Darlehensvertrages
    nicht, so dass das „ursprüngliche“ Widerrufsrecht weiterhin beim Altschuldner verbleibt. Ist
    der Beitretende jedoch Verbraucher, so steht ihm ein eigenes Widerrufsrecht in Bezug auf
    den Schuldbeitritt zu (Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Auflage,
    RdNr. 281 m.w.N.).
    Ob der Widerruf des Mithaftenden einer Teilnichtigkeit gleichkommt ist mir aber nicht klar. Es könnte doch auch sein, dass neben dem bisherigen Widerrufsrecht auch die bisherige Vertragsbindung bleibt.

  8. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bandit 422
    "sorry das ist keine taktik sondern völliger juristischer blödsinn"


    Aus deinem sehr emotionalen Bericht geht nicht hervor, sachlich, warum das Bloedsinn sein sollte.

    Fakt ist, sehr viele Klageantraege sind ohne Restschuldzahl formuliert, sondern nur Feststellung des Widerufs beantragt wird. (
    (zB weil die RSV das vorgegeben hat))
    Es ist schon die Frage wie man dann den Fall meistert, wo man diese (erste) Klage zwar gewinnt, aber bzgl RAW nicht weiterkommt, da die Bank dann die Lage ausnutzen wird, um Restschuld nach ihre Sicht zu berechnen.

    So einen Fall meistert man eben zB mit 2 .Klage wg Feststellung des Saldos.


    Ich hoffe, du kannst uns hier sachlich beraten, nachdem hier schon sehr starke aber nutzlose Begriffe gefallen sind, die zur Loesung des Problems in keinster Wiese beitragen.

    Wir alle warten auf deine plausbible Darstellung!! Vielen Dank!!



  9. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fondsinvestor
    Ich werde berichten. Das Az des OLG Celle lautet 3 U 91/15.
    Hallo,

    Ich habe die Entscheidung beim OLG Celle abgefragt.
    Der Berufungskläger hat die Berufung zurückgenommen. Mehr war nicht zu erfahren.

    Weißt du mehr?

    wj

  10. Avatar von femig
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich war heute beim LG Darmstadt zum Verkündungstermin gegen die BHW.
    Nachdem deren Anwalt uns am Freitag das dritte Vergleichsangebot gemacht hat, welches aber auch nicht akzeptabel war, und sowieso eine Frechheit war, dieses am letzen Tag vor der Verkündung per Fax zu senden, haben wir es umgehend abgelehnt und dies dem Gericht am Freitag auch mitgeteilt.
    Unser Termin war noch am Sitzungszimmer angeschlagen, als ich dann in den Sitzungssaal kam und der Richter mich fragte wer ich denn sei und zu welchem Fall ich komme teilte ich es ihm mit.
    Er sagte dann, das die BHW am Freitag nochmals um 2 Wochen Aufschub gebeten hat, und deshalb der Termin nochmal verschoben wird.
    Ich teilte dem Richter mit, das meine Anwältin direkt am Freitag der weiteren Verschiebung nicht zugestimmt hat, diese Info hat der Richter aber nicht mehr rechtzeitig erhalten.
    Er schien mir ein wenig sauer zu sein, da die BHW nun schon 3 mal auf den letzten Drücker einen Termin hat platzen lassen und um Verschiebung gebeten hat.
    Der Richter sagte mir noch, das er nun keiner weiteren Verschiebung mehr zustimmen wird.
    So bin ich dann ohne Urteil wieder abgezogen und warte auf den neuen Termin.

  11. Avatar von Pfuffel
    Pfuffel ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi, hat jemand von euch Erfahrungen mit Dr. Wessel vom Landgericht Hannover bezüglich des leidigen Themas? Hab nächsten Monat den Gütetermin......

  12. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ hanomag

    Glaube ich nicht - die Teilnichtigkeit durch den Widerrufenden wirkt auf den gesamten Vertrag und macht ihn nichtig. So verstehe ich das.

    Aber das müsste der RA genau beurteilen können.

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Juristen in der Jecken-Hochburg denken um:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-...en_077501.html

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Die Juristen in der Jecken-Hochburg denken um:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-...en_077501.html
    Ah, hat die "Weiterbildung" was gebracht....

  15. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Glaube ich nicht - die Teilnichtigkeit durch den Widerrufenden wirkt auf den gesamten Vertrag und macht ihn nichtig. So verstehe ich das.
    Der neue Vertrag wird nichtig, aber der alte, der nur einen Ehepartner als DN hatte, könnte wieder aufleben.
    Zitat Zitat von RAM
    Aber das müsste der RA genau beurteilen können.
    Diese Möglichkeit müsse ggf. gerichtlich geklärt werden, so der RA.

  16. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @HenryJones

    Antrag auf Umschuldung gestellt? Oder meinen sie ein Angebot eingeholt? .
    Das nannte sich auf der Vergleichshomepage "Umschuldung", im Grunde habe ich ein Angebot eingeholt.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @
    Was wollen sie bei der dieser Thematik studieren? Wieso gehen sie auf das Angebot der Unterstützung nicht ein? Die WRB gehört hier auch nicht her, die gehört in den Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam?" .
    Welches Angebot? Gut zu wissen, dass die WRB hier nicht hingehört, beim letzten Mal störte sich noch niemand daran.

    Was ich studieren möchte? Bandit hat ja, wie ich bereits geschrieben hatte, mit einigen Begrifflichkeiten um sich geworfen, die man beachten sollte und parat haben sollte wenn man ins Gespräch mit einem Anwalt geht, um zu sehen wie würde er vorgehen, ob er das Beste für den Mandanten herausholen würde oder nur den einfachsten Weg gehen würde. Dass man einen gescheiten Anwalt auswählt scheint ja so ziemlich das Wichtigste zu sein.

    Die weitere Vorgehensweise und was es zu beachten gilt, wurde mir ja bereits aufgezeigt. Wenn man in der Materie eine Weile tätig ist, ist es für einen wohl selbstverständlich, für andere ist das noch alles ein Durcheinander und vllt. von außen komplizierter als es ist.

    Edit: Was ich noch nicht verstehe - Wenn ich eine neue Kreditzusage bekommen würde um dann den Widerspruch einzulegen, wie lange wäre die Bank denn daran gebunden? Sicher nicht so lange, bis die ganze Geschichte unter Dach und Fach wäre, oder?

  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo HenryJones,

    umso mehr sie sich mit der Materie beschäftigen, umso komplizierter wird es. Vieles von dem was hier - sinnvoller Weise - diskutiert wird, trifft auf den eigenen Fall möglicherweise gar nicht zu bzw. sind diese Informationen nicht relevant. Natürlich aber kann man sich einlesen, herausfinden was ist verwertbar und was trifft auf einem zu. In der Konsequenz wird hier aber auch diskutiert, gemutmasst und spekuliert. Grundwissen erlangen sie alle Mal, aber das ein oder andere - da unterschiedliche Aufassungen, verschiedene Ausgangslagen, unterschiedliche Sichtweisen aber auch unterschiedliche Gerichtszuständigkeiten kann auch sehr verwirren. Spannend aber ist es hier, informativ natürlich auch, aber letzten Endes steht und fällt alles mit der Auswahl eines gescheiten Anwalts an seiner Seite. Einen Anwalt Überhaupt einzuschalten, ist die Grundlage um gegenüber den Banken überhaupt ein Bein auf die Erde zu bekommen.

  18. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Landgericht Berlin bestätigt erneut Fehler der Widerrufsbelehrung der DKB

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    In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

    Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genüg hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war.

    Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen.

    Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebenso wenig in Betracht wie eine unzulässige Rechtsausübung.

    Bereits durch Urteil vom 11.12.2015 hatte das LG Berlin die DKB in einem von uns geführten Prozess die Bank zur Rückabwicklung des Kredits nach Widerruf verurteilt.

    Oft ist es so, dass die Widerrufsbelehrung nicht mit dem damals gültigen Muster für eine ordnungsgemäße Belehrung übereinstimmt, so dass die Bank sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, wenn sie einen Fehler bei der Belehrung gemacht hat. Rechtsanwalt Gregor Ziegler aus Duisburg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, findet etwaige Fehler in Widerrufsbelehrungen aufgrund seiner Erfahrung in einer Vielzahl bereits erledigter Fälle.

  19. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  20. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schade das kein Az. dabei stand. Aber super das es erneut ein Urteil gegen die Basketballer in Frankfurt gibt, dass macht mir Mut für den April. Vielen Dank
    Hab gerade von meinem Vermittler die neuen Konditionen bekommen 10Jahre bei 1,12%. Wäre super wenn es bald über die Bühne gehen würde.

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Schade das kein Az. dabei stand. Aber super das es erneut ein Urteil gegen die Basketballer in Frankfurt gibt, dass macht mir Mut für den April. Vielen Dank

    Vielleicht gibts eins am Donnerstag am LG N-Fü.

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