RASebastianKoch schrieb am 16.06.2015 um 14:58 Uhr:
nochmal zum Streitwert
das OLG Stuttgart hat nochmal aktuell sich selbst bestätigt, dass der Streitwert das 3,5 fache der Jahreszinsen beträgt
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2015 - Aktenzeichen 6 W 25/15
und dies auf seine zahlreichen eigenen Entscheidungen gestützt
"ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.4.2005 - 6 U 222/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2015 - 6 U 141/14)"
Da kann man nur noch Schmunzeln, wenn man die Bestätigung nur bei sich selbst sucht und (insoweit sind die anderen OLGs aber genauso) sich leider überhaupt nicht mit den Gegenauffassungen auseinandersetzt. Wir werden wohl auf absehbare Zeit mit diesem Flickenteppich hinsichtlich der Streitwerte leben müssen.
Nochmals anders aktuell das LG München I, Beschluss vom 20.03.2015 - Aktenzeichen 35 O 24484/13 (40 % aller während der Laufzeit gezahlten Zinsen)
Es bleibt spannend!