ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
wie ist eure Erfahrung auf Darlehenszusagen von anderen Banken im Zusammenhanghang mit Widerruf?
Musste heute feststellen dass 3 Banken unter anderem meine Hausbank Widerrufer kategorisch ablehnen ohne Bonität und Objekt geprüft zu haben.
Welche Bank finanzieren auch Widerrufer? Wie lange gelten die Darlehenszusagen?
Interessant war allerdings das meine Hausbank gefragt hat ob ich schon grünes Licht habe für den Widerruf. Da hab ich dann gesagt, dass ich nach 20 Jahren überlegen muss ob ich noch weiter bei den bleiben möchte.
Grüße
idas
Ich habe Anfang dieser Woche widerrufen nach dem ich von der DBank eine Zusage zur umschuldung erhalten habe. Eine Spk hat dankend abgelehnt. Die Zusage gilt solange, bis die D.l Bank mich raus läßt. Der Zinssatz wird allerdings unter umständen den Markt angepasst.
Soweit ich weiß, sollte man aber seinen Namen bei der Suche nach einer Alternativfinanzierung raus lassen. Mir hat ein Insider gesagt, dass sich bei jeder mißglückten personalisierten Anfrage die Schufabewertung verschlechtert und es so immer teurer bzw. schwieriger wird eine Bank zu finden.
Interessant ist die Geschichte, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt. Dann ist wohl der Zinssatz vom Angebot auch rückwirkend für die alte Bank bindend. D. H. sollte sich der Zinssatz in der Zwischenzeit erhöhen, muß mir die alte Bank, wenn ich Recht bekomme, Schadenersatz erstatten. So habe ich es zumindest aus vorherigen Beiträgen verstanden.
Aber ich habe auch eine Frage:
Sollte meine Bank meinen Widerruf nicht akzeptieren, wovon ich ausgehe, wie gehe ich dann am geschicktesten vor? Soll ich meine RSV über den abgelehnten Widerruf in Kenntnis setzen oder soll ein Anwalt sich mit der Versicherung auseinandersetzen? Am 17.3. ist die Frist abgelaufen.
Mich wunderte es in den Beiträgen oben, dass das LG Frankfurt sich für nicht zuständig erklärte, weil die Kunden dann doch froh sein können (da dieses LG ja nicht wirklich "Kunden-freundlich" urteilt). Oder?
Die Kläger können bestimmt froh sein, allerdings bekommen auch die Richter am LG Frankfurt feste monatliche Bezüge und keine Umsatzbeteiligung. Nachdem sie den Banken mit dem - ich nenn das jetzt mal so "Verwirkungsjoker" - ein attraktives Angebot gemacht haben, können die sich eventuell nicht mehr vor Klagen retten und haben nach einem Weg gesucht sich ein bisschen Arbeitserleichterung zu verschaffen.
@maxke71:
Wenn die Frist ohne Antwort bzw. mit deutlicher Ablehnung verstrichen ist, ist für Deine RSV der sog. Schadensfall eingetreten. Die Deckungszusage kannst Du dann selbst einholen oder einem Anwalt überlassen. Der macht das - üblicherweise - kostenfrei, wenn es nicht zu kompliziert ist. Vorher nachfragen (sowohl bei der RSV als auch beim RA). Viel Erfolg!
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 06.03.2015 um 09:38 Uhr:
Der Streitwert entspricht aber nicht unbedingt dem errechneten Vorteil. Die Gerichte neigen dazu, da mindestens die Restschuld anzusetzen. Zuweilen ist sogar zu hören: Der gesamte Kreditbetrag ist einzusetzen. Es hängt auch davon ab, worum genau sie streiten. Es ist in manchen Konstellationen möglich, Teilbeträge zu fordern und so den Streitwert zu begrenzen. Beispiel: Noch laufender Kredit. Widerruf, Zahlung weiterer Raten erfolgt unter Vorbehalt. Sie können dann die Rückzahlung der nach Widerruf gezahlten Raten fordern. Die sind nicht mehr geschuldet, wenn der Widerruf wirksam war. Klar: Die Bank kann mit Ihrer Forderung auf Rückzahlung des Kreditbetrags zzgl. Zins aufrechnen. Das macht aber nichts. Sie können den Rechtsstreit dann für erledigt erklären, ihrerseits die Forderung auf Rückzahlung der Raten zur Aufrechnung stellen und zahlen dann im Ergebnis wie gewünscht nur den Differenzbetrag noch.
Heißt das, dass man bei laufendem Vertrag damit grundsätzlich den Streitwert reduzieren kann? Habe ich hier irgendein Problem übersehen?
Weiß übrigens jemand, wie das LG Wiesbaden bzw. das LG Mainz mit dem Widerruf umgehen?
Eben bei test.de gelesen:
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 06.03.2015 um 09:38 Uhr:
Der Streitwert entspricht aber nicht unbedingt dem errechneten Vorteil. Die Gerichte neigen dazu, da mindestens die Restschuld anzusetzen. Zuweilen ist sogar zu hören: Der gesamte Kreditbetrag ist einzusetzen. Es hängt auch davon ab, worum genau sie streiten. Es ist in manchen Konstellationen möglich, Teilbeträge zu fordern und so den Streitwert zu begrenzen. Beispiel: Noch laufender Kredit. Widerruf, Zahlung weiterer Raten erfolgt unter Vorbehalt. Sie können dann die Rückzahlung der nach Widerruf gezahlten Raten fordern. Die sind nicht mehr geschuldet, wenn der Widerruf wirksam war. Klar: Die Bank kann mit Ihrer Forderung auf Rückzahlung des Kreditbetrags zzgl. Zins aufrechnen. Das macht aber nichts. Sie können den Rechtsstreit dann für erledigt erklären, ihrerseits die Forderung auf Rückzahlung der Raten zur Aufrechnung stellen und zahlen dann im Ergebnis wie gewünscht nur den Differenzbetrag noch.
Heißt das, dass man bei laufendem Vertrag damit grundsätzlich den Streitwert reduzieren kann? Habe ich hier irgendein Problem übersehen?
Ich kann das zitierte Posting auf der verlinkten Seite nicht finden. Kann es sein, dass der Beitrag inzwischen gelöscht wurde?
Wäre auch zu schön um wahr zu sein, wenn man auf dem Weg den Streitwert beim WR begrenzen könnte.
Hat schon jemand Erfahrungsberichtssammlungen gefunden, wieviele Banken im Gerichtsverfahren dann doch einlenken und Vergleiche anbieten und wieviel Verfahren tatsächlich bis zum Ende durchlaufen?
Auf welche Zeiten muss man sich so einstellen?
Da gibt es kaum Zahlen, vor allem, weil Vergleiche mit Banken in aller Regel Verschwiegenheitsklauseln haben.
Ein Prozess durch drei Instanzen bis zum BGH in Karlsruhe dauert von 18 Monaten bis zu vier Jahren durchschnittlich (je nach Auslastung der Gerichte). Unter 18 Monaten habe ich allerdings noch nie gehört
Ich suche schon eine Stunde denn ich habe irgendwo mal eine Seite gesehen in der aufgelistet wird, bei welcher Bank Anwaltskanzleien besonders erfolgreich (mehr Erfahrung haben) waren.
Stimmt, sagt man so.
Aber das LG Potsdam ist mit Banksachen derartig überlaufen, so dass man sich auf jahrelange Rechtshändel einstellen muss. Über Berlin kommt man schneller zum BGH....
Ich hab vom Klageeinreichen bis zum Gerichtstermin in Potsdam 8 Monate warten müssen. Jemand anderes hier aus dem Forum kam beim selben Gericht in ca 5-6 Monaten dran. Sie hat paar Monate nach mir Klage eingereicht und 2 Wochen nach mir schon Gerichtstermin. Mir sah es danach aus, als würden die klagen gegen dieselbe Bank zusammengefasst....?
Ein Vergleich zwischen den Parteien ist jeder Zeit möglich. Je länger das Verfahren dauert umso besser kann man aber die Richtung des Richters einschätzen.
Bist du sicher? Mein Anwalt sagte, die können jetzt nichts mehr anbieten, es wird ein Urteil geben.
Für eine Klägerin aus Würzburg sollte aber die Klage in Potsdam nicht möglich sein, denn Sitz der Bank ist ausschließlich Berlin. In Potsdam befindet sich nur eine Niederlassung und die Tochtergesellschaft DKB Service GmbH.
Die Kläger in Potsdam werden daher wohl auch ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk Potsdam haben. Da alle neuen Bundesländer und Berlin - historisch bedingt - das Geschäftsgebiet der DKB sind, verwundert es nicht, dass viele Prozesse in Potsdam verhandelt werden.
Nee..... In 2008 (und bis vor wenigen Jahren) saß die "Niederlassung Internet 560" in Potsdam. Diese ist in der WRB aufgeführt, dorthin ist der Widerruf zu richten. Darum kann man in Potsdam klagen. Es gibt auch WRBen mit Niederlassung Leipzig, wahrscheinlich kann man da auch klagen.
Witzigerweise wohne ich im Land Brandenburg, habe aber über Internet abgeschlossen. Die wenigsten Kläger kommen tatsächlich aus der Gegend.
Ein Vergleich ist bis zur Urteilsverkündung möglich - und der Rechtsanwalt verdient zum Anreiz mehr, als wenn das Verfahren streitig endet --die Vergleichsgebühr!!!!
Da gibt es kaum Zahlen, vor allem, weil Vergleiche mit Banken in aller Regel Verschwiegenheitsklauseln haben.
Ein Prozess durch drei Instanzen bis zum BGH in Karlsruhe dauert von 18 Monaten bis zu vier Jahren durchschnittlich (je nach Auslastung der Gerichte). Unter 18 Monaten habe ich allerdings noch nie gehört
das ist ja gruselig - aber es gehen ja vielleicht nicht alle bis zu BGH.
Wie lange muss man denn auf die erste Instanz warten?
Das ist bei uns keine Frage, wir kennen uns privat. Da geht's nicht ums verdienen, gottseidank.
Aber der Gegner lehnte die Güteverhandlung ab, das streitige Verfahren wurde unterbrochen, nun reicht jede Partei noch einen Schriftsatz ein und dann gibt es wohl ein Urteil. Ich habe gefragt, ob die Bank jetzt noch was anbieten könnte und er meinte, nein.
Wahrscheinlich meint der Anwalt, dass die Bank nichts mehr anbietet - das ist die Regel. So wie Du schilderst, scheint die auch nicht vergleichsbereit.
Es gibt übrigens auch sogenannte Widerrufsvergleiche (meistens gemacht, wenn der Anwalt ohne Mandat im Saal ist). Dann gilt der Vergleich nur wenn er nicht innerhalb bestimmter Frist (meist 14 Tage)von einer Partei widerrufen wird.
Wahrscheinlich meint der Anwalt, dass die Bank nichts mehr anbietet - das ist die Regel. So wie Du schilderst, scheint die auch nicht vergleichsbereit.
Es gibt übrigens auch sogenannte Widerrufsvergleiche (meistens gemacht, wenn der Anwalt ohne Mandat im Saal ist). Dann gilt der Vergleich nur wenn er nicht innerhalb bestimmter Frist (meist 14 Tage)von einer Partei widerrufen wird.
Das könnte natürlich sein.
Vergleichsbereit sind die keinesfalls.
Ah, da haste mir gleich noch was erklärt, was ich immer schonmal googlen wollte. Habe nämlich letztens von so einem Vergleich gelesen, der widerrufen wurde.
Das ist bei uns keine Frage, wir kennen uns privat. Da geht's nicht ums verdienen, gottseidank.
Aber der Gegner lehnte die Güteverhandlung ab, das streitige Verfahren wurde unterbrochen, nun reicht jede Partei noch einen Schriftsatz ein und dann gibt es wohl ein Urteil. Ich habe gefragt, ob die Bank jetzt noch was anbieten könnte und er meinte, nein.
Ob ich da was falsch verstanden hab?
Hat der Richter bereits was durchblicken lassen, oder warst du beim Termin nicht dabei?
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 06.03.2015 um 09:38 Uhr:
Der Streitwert entspricht aber nicht unbedingt dem errechneten Vorteil. Die Gerichte neigen dazu, da mindestens die Restschuld anzusetzen. Zuweilen ist sogar zu hören: Der gesamte Kreditbetrag ist einzusetzen. Es hängt auch davon ab, worum genau sie streiten. Es ist in manchen Konstellationen möglich, Teilbeträge zu fordern und so den Streitwert zu begrenzen. Beispiel: Noch laufender Kredit. Widerruf, Zahlung weiterer Raten erfolgt unter Vorbehalt. Sie können dann die Rückzahlung der nach Widerruf gezahlten Raten fordern. Die sind nicht mehr geschuldet, wenn der Widerruf wirksam war. Klar: Die Bank kann mit Ihrer Forderung auf Rückzahlung des Kreditbetrags zzgl. Zins aufrechnen. Das macht aber nichts. Sie können den Rechtsstreit dann für erledigt erklären, ihrerseits die Forderung auf Rückzahlung der Raten zur Aufrechnung stellen und zahlen dann im Ergebnis wie gewünscht nur den Differenzbetrag noch.
Heißt das, dass man bei laufendem Vertrag damit grundsätzlich den Streitwert reduzieren kann? Habe ich hier irgendein Problem übersehen?
Zitat von Harley
Ich kann das zitierte Posting auf der verlinkten Seite nicht finden. Kann es sein, dass der Beitrag inzwischen gelöscht wurde?
Wäre auch zu schön um wahr zu sein, wenn man auf dem Weg den Streitwert beim WR begrenzen könnte.
Sorry, der Link war in der Tat falsch, und ich habe ihn hier im Zitat und oben in meinem Originalbeitrag korrigiert. Was meint Ihr zum Inhalt?
Weiß übrigens jemand, wie das LG Wiesbaden bzw. das LG Mainz mit dem Widerruf umgehen?
Wie gültig diese Liste von test.de ist, weiß ich nicht, aber man kann doch bei einem der Vermittler anfragen (Dr. Klein, Interhyp, etc.). Wenn man da mit offenen Karten spielt (die würden es eh merken), bekommt man sicherlich auch eine valide Auskunft bzgl. Angebote und bei weiterer Verhandlung mit einem Anbieter dann hoffentlich auch ein verbindliches Angebot.
Nach dieser Liste macht z.B. die ING-DiBa Widerrufern (egal ob eigenen oder fremden Kunden) kein Angebot zur Anschlussfinanzierung. Das schließt aber nicht aus, dass man sich als Kunde dieser Bank oder von anderen "Verweigerern" auf einen Ausstieg einigen kann, ohne oder mit geringerer VFE. Eine Rückabwicklung ist nebenbei erwähnt (ist ja bekannt) außergerichtlich kaum zu bekommen.
Mich wunderte es in den Beiträgen oben, dass das LG Frankfurt sich für nicht zuständig erklärte, weil die Kunden dann doch froh sein können (da dieses LG ja nicht wirklich "Kunden-freundlich" urteilt). Oder
Nach Aussage Dr. Klein lehnt die DiBa Anträge von Widerrufern ab. Hypothekendiscount hat kein Problem mit einer Vermittlung, will aber erst nach erfolgreichem Widerruf bzw. Entlassung aus dem Altvertrag tätig werden. Interhyp hat ebenfalls kein Problem, allerdings sagte man dort, dass man zunächst nur eine Vorprüfung machen wolle, ansonsten bekäme man bei Antrag von der neuen Bank nur einen unterschriebenen Vertrag mit 2 Wochen Widerrufsfrist. Örtliche Spk hat ebenfalls kein Problem, aber ich mache gerade die Erfahrung, dass die wahlich nicht die schnellsten sind...
Nee..... In 2008 (und bis vor wenigen Jahren) saß die "Niederlassung Internet 560" in Potsdam. Diese ist in der WRB aufgeführt, dorthin ist der Widerruf zu richten. Darum kann man in Potsdam klagen. Es gibt auch WRBen mit Niederlassung Leipzig, wahrscheinlich kann man da auch klagen.
Witzigerweise wohne ich im Land Brandenburg, habe aber über Internet abgeschlossen. Die wenigsten Kläger kommen tatsächlich aus der Gegend.
Du selber wohnst also außerhalb des Bezirks des LG Potsdam, hast aber deine Klage beim LG Potsdam einreichen können, weil der Darlehensvertrag mit der Niederlassung Potsdam der DKB geschlossen wurde. Ist das so richtig?
Demnach kann also eine Bank nicht nur an ihrem (Haupt-) Sitz, sondern auch an dem Sitz einer Niederlassung - zumindest wenn diese den Vertrag geschlossen hat - verklagt werden. Danke für die Aufklärung.