Mal was zum Schmunzeln zum Wochenende. Neuer Eintrag auf der Seite von Test.de:
jennanina schrieb am 16.03.2017 um 18:12 Uhr:
Sparkasse fordert bei Rückabwicklung Mieten zurück
Guten Tag,
die Sparkasse Nürnberg hat bei offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder nach verlorenen Klagen eine neue Masche entwickelt, meiner Meinung nach an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Diese behauptet nunmehr, der Darlehensnehmer hätte neben den Zinsen bei Rückabwicklung auch die vereinnahmten Mieten, wahlweise die ersparten Mieten bei einem Eigenheim als Nutzungsentschädigung zu ersetzen, fordert zur Aufstellung dieser Mieten auf, behauptet, diese müssten sämtlich erstattet werden und bietet dann äußerst großzügig den Vergleich an, das Darlehen in voller Höhe ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ohne gegenseitige Nutzungsforderungen zurückzunehmen.
Sind zufällig bereits Urteile bekannt, die dieser Dreistigkeit entgegen gesetzt werden können?
Vielen Dank und viele Grüße"
Da frage ich mich doch tatsächlich, ob meine Bank nach dem Widerruf der Darlehen auch die Herausgabe meiner Kinder fordert. Ich meine, die sind alle dort bauplantechnisch zusammen geführt worden...