Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von lelo44
    Steht die Laufzeit (nicht die Dauer Zinsbindung) bei den meisten anderen Banken tatsächlich direkt im Vertrag und nicht nur im ESM?
    Bei der Degussa Bank (Vertrag Anfang 2012) steht die Laufzeit auch nur im ESM.

    Stimmt, bei der Degussa habe ich den Fehler in einem Darlehen aus 2013 auch gefunden. Mag noch ein paar Kleinere geben. Aber für Voba/Sparda, DSL, Deutsche, Sparkassen gilt: Die Vertragslaufzeit steht im Darlehensvertrag.

  3. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    und die Degussa ist auch kein Maßstab. Bei denen stimmt idR so gut wie nichts ;-)

  4. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    Wenn die Bank die unbedingte Verurteilung beantragt hat, ist das Ankerkenntnis unter dem Vorbehalt, nur Zug um Zug leisten zu müssen, eben erst mal kein Anerkenntnis, sondern bloß das Angebot, die Klage anzuerkennen, wenn die Verurteilung nur Zug um Zug beantragt wird. Bleibt die Bank bei ihrem Antrag auf unbedingte Verurteilung, dann wird streitig verhandelt. Aber das nur am Rande. Kern der Sache: Zug um Zug bleibt möglich, aber die herkömmliche Formulierung "...Zug um Zug gegen die Freigabe/Rückübertragung der Grundschuld..." geht nicht mehr. Beantragt werden muss: "...Zug um Zug gegen das Angebot auf Freigabe der Grundschuld nach Zahlung des Betrags x...". Richtig: In XI ZR 200/15 klingt das noch anders; es ist aber eine kurzer Beschluss und in diesem Punkt ohne wirkliche Begründung. Ich denke: Die Entscheidung jetzt ist maßgebend. Richtig sicher bin ich mir aber nicht, vielleicht unterscheiden sich die beiden Fälle ja doch in einem Punkt, den ich übersehen habe...
    Ich bin gerade am überlegen, wie zukünftig die Anträge im Hinblick auf die Freigabe der Sicherheiten formuliert werden müssten aus Sicht des Darlehensnehmers (wenn also der DN klagt) unter Berücksichtigung der neuen BGH-Entscheidung (nur Anspruch auf Abgabe eines Angebotes auf Freigabe (Abtretung der Grundschuld)

    "Die Beklagte wird verurteilt, ein Angebot auf Freigabe der Sicherheit (Abtretung der Grundschuld) ... abzugeben Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages x durch den DN...

    oder so ähnlich.

    Was meint Ihr ?

  5. Avatar von Marc33
    Marc33 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mal was zum Schmunzeln zum Wochenende. Neuer Eintrag auf der Seite von Test.de:
    jennanina schrieb am 16.03.2017 um 18:12 Uhr:

    Sparkasse fordert bei Rückabwicklung Mieten zurück

    Guten Tag,
    die Sparkasse Nürnberg hat bei offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder nach verlorenen Klagen eine neue Masche entwickelt, meiner Meinung nach an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
    Diese behauptet nunmehr, der Darlehensnehmer hätte neben den Zinsen bei Rückabwicklung auch die vereinnahmten Mieten, wahlweise die ersparten Mieten bei einem Eigenheim als Nutzungsentschädigung zu ersetzen, fordert zur Aufstellung dieser Mieten auf, behauptet, diese müssten sämtlich erstattet werden und bietet dann äußerst großzügig den Vergleich an, das Darlehen in voller Höhe ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ohne gegenseitige Nutzungsforderungen zurückzunehmen.
    Sind zufällig bereits Urteile bekannt, die dieser Dreistigkeit entgegen gesetzt werden können?
    Vielen Dank und viele Grüße"

    Da frage ich mich doch tatsächlich, ob meine Bank nach dem Widerruf der Darlehen auch die Herausgabe meiner Kinder fordert. Ich meine, die sind alle dort bauplantechnisch zusammen geführt worden...

  6. Avatar von jensalgebra
    jensalgebra ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo an Alle,
    ich wollte nur nach der netten Hilfe hier noch abschließend unser Vergleichsergebnis mitteilen :
    wir haben uns verglichen mit dem einzigen Nachteil, dass wir 30% der Kosten tragen müssen. Die Zahlung der KSK beträgt annähernd so viel, wie wir unter Herausrechnung der Kfw Darlehen bekommen hätten können (die direkte Durchleitung der Gelder hätte wohl dargelegt werden können).
    Der einzig ärgerliche Punkt ist, dass die Kasse die Kap-Steuer direkt abführt.
    Aber egal, ich wünsche allen weiterhin viel Erfolg.
    Gruß Jens

  7. Avatar von Marc33
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Jens,
    je nachdem wie der Vergleich aussieht und formuliert ist, können sich Argumente gegen eine Steuerpflicht der Kapitalerträge ergeben. Das wäre dann allerdings ein Verfahren, dass Du mit Deinem Finanzamt ausfechten müsstest (Angabe in der Steuererklärung, Einspruchsverfahren und dann notfalls vor ein Finanzgericht). Schlecht wäre meiner Ansicht nach, wenn sich aus dem Vergleich ergibt, dass es sich um eine Zahlung für die Nutzung des Kapitals durch die Bank an Dich handelt. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fasst die Einkunftsart nämlich recht weit.
    Gruß
    Marc

  8. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da die KAP-Steuer eine Quellensteuer ist, wird die Bank die KAP-Steuer unmittelbar abführen und eine KAP-Steuerbescheinigung als Erfüllungssurrogat ausstellen.

  9. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Marc33
    Mal was zum Schmunzeln zum Wochenende. Neuer Eintrag auf der Seite von Test.de:
    jennanina schrieb am 16.03.2017 um 18:12 Uhr:

    Sparkasse fordert bei Rückabwicklung Mieten zurück

    Guten Tag,
    die Sparkasse Nürnberg hat bei offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder nach verlorenen Klagen eine neue Masche entwickelt, meiner Meinung nach an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
    Diese behauptet nunmehr, der Darlehensnehmer hätte neben den Zinsen bei Rückabwicklung auch die vereinnahmten Mieten, wahlweise die ersparten Mieten bei einem Eigenheim als Nutzungsentschädigung zu ersetzen, fordert zur Aufstellung dieser Mieten auf, behauptet, diese müssten sämtlich erstattet werden und bietet dann äußerst großzügig den Vergleich an, das Darlehen in voller Höhe ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ohne gegenseitige Nutzungsforderungen zurückzunehmen.
    Sind zufällig bereits Urteile bekannt, die dieser Dreistigkeit entgegen gesetzt werden können?
    Vielen Dank und viele Grüße"

    Da frage ich mich doch tatsächlich, ob meine Bank nach dem Widerruf der Darlehen auch die Herausgabe meiner Kinder fordert. Ich meine, die sind alle dort bauplantechnisch zusammen geführt worden...

    Das scheint bei bayrischen Sparkassen nun en vogue. Da hilft schon ein Blick ins Gesetz, § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB. Maßgeblich ist der Vertragszins und es kann der Nachweis angetreten werden, dass es niedriger ist. Der Nachweis höherer (mittelbarer) Nutzungen steht dort nicht. Damit ist der Vertragszins die Deckelung nach oben.

  10. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen

    Wer kann mir sagen, wie viele Fristverlängerungen vom Gericht für eine Klageerwiderung gewährt werden?

    Jetzt schon die Dritte! Hat das auch Auswirkungen auf den Prozesstermin, wird der dann verschoben?

    Ein schönes WE euch allen

  11. Avatar von RAeKQP
    RAeKQP ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    zu 'vision' #19409

    Kommt darauf an, wie der Richter "drauf ist" und wie hoch seine Arbeitsbelastung ist. Bei Banken sind Gerichte im Regelfall sehr großzügig. Gibt es schon einen Termin zur mündlichen Verhandlung? Falls nicht, verschiebt sich der Termin bei mehrfachen Fristverlängerungen zur Erwiderung auf die Klage natürlich nach hinten.

  12. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke.Termin ist im Spätsommer. Also kann die Gegenseite jetzt bis zum St. Nimmerleinstag Fristverlängerung beantragen?
    Wahrscheinlich fällt denen nix ein, was sie vorbringen können

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    selbst wenn keine Fristverlängerung beantragt wird, kann man auch zwei bis drei Wochen vor dem Termin immer noch problemlos vortragen. Das kann eigentlich so gut wie nie verspätet sein

  14. Avatar von Fondsinvestor
    Fondsinvestor ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von vision
    Guten Morgen

    Wer kann mir sagen, wie viele Fristverlängerungen vom Gericht für eine Klageerwiderung gewährt werden?

    Jetzt schon die Dritte! Hat das auch Auswirkungen auf den Prozesstermin, wird der dann verschoben?

    Ein schönes WE euch allen
    Die Fristverlängerung richtet sich nach 225 ZPO und bei wiederholtem Verlängerungswunsch bedarf es nach Absatz der Zustimmung des Gegners, von Dir! Warum weißt Dein Anwalt nicht darauf hin, dass weiteren Fristverlängerungsanträgen der Beklagten nicht mehr zugestimmt werden?

  15. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neu vom OLG Karlsruhe: Banken dürfen Widerruf zurückweisen und müssen keine RA-Kosten tragen:

    https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=22050

  16. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    und aus Köln, kein Automatismus, dass eine Aufhebungsvereinbarung vor Widerruf Verwirkung bedeutet

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20170208.html

  17. Avatar von nice
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo liebe Mitstreiter,

    könnt ihr euch mal folgende Urteile des OLG Brandenburg zur Rückabwicklung anschauen.

    4 U 144/15 lfd. 62ff.

    4 U 190/15 lfd. 105

    Die Berechnung bis widerruf ist mir eindeutig, aber hatte das OLG nicht sonst nur der Bank Werteersatz zugesprochen?
    Hier sieht es so aus, also ob auch dem DN NWE zugesprochen wird und es gegenseit aufgerechnet wird?

    Oder wie muss ich das als Laie lesen, wäre dankebar über fachlich versierte Meinungen dazu.

    Danke im voraus.

  18. Avatar von testbild
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich suche Urteile, am besten aus Köln, in denen ein Widerruf auch nach vollständiger Darlehensrückzahlung bejaht wurde. Widerruf erfolgte am 31.12.2015. Darlehen1 wurde am 30.03.2015 gegen VFE und Darlehen2 nach Ablauf der Zinsbindung zum 30.09.2015 zurückbezahlt.
    Oder gibt es dazu schon eine BGH Entscheidung?

  19. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von nice
    Hallo liebe Mitstreiter,

    könnt ihr euch mal folgende Urteile des OLG Brandenburg zur Rückabwicklung anschauen.

    4 U 144/15 lfd. 62ff.

    4 U 190/15 lfd. 105

    Die Berechnung bis widerruf ist mir eindeutig, aber hatte das OLG nicht sonst nur der Bank Werteersatz zugesprochen?
    Hier sieht es so aus, also ob auch dem DN NWE zugesprochen wird und es gegenseit aufgerechnet wird?

    Oder wie muss ich das als Laie lesen, wäre dankebar über fachlich versierte Meinungen dazu.

    Danke im voraus.
    Ich hab deine Beispiele jetzt nicht gelesen.... aber ich habe aktuell meine eigene Berechnung vom OLG nachvollzogen.
    Demnach bekommt die Bank bis Widerruf Wertersatz nach dem BGH auf die jeweilige Restvaluta. Zum Widerruf ist und bleibt das Summe x, da wird keine Tilgung mehr berücksichtigt und Vertragszins auf dieselbe Summe bis zur Ablösung erhoben.

    Du bekommst jede deiner Raten zu 2,5% üBZ verzinst, berechnet ebenfalls bis zum Zeitpunkt der Ablösung. Wenn Aufrechnung erklärt ist (durch die Hilfswiderklage ist das sicher so), bekommst du ab da nichts mehr. Bei dir mag alles noch ganz anders aussehen, weil du nach LG-Urteil ablösen konntest.

    Grundsätzlich gibt das OLG Brb NWE für den DN auch nach Widerruf.

  20. Avatar von superas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Aus einem Rechtstipp von mir zu Verträgen der ING

    Meinungen erwünscht. Da könnte erhebliches Potential liegen
    Finde ich sehr interessant. Der BGH hat ja aus meiner Sicht klar bestätigt, dass das Widerrufsrecht unbefristet auch bei einer fehlenden Pflichtangabe fortbesteht.

    Mit dem Punkt steht aus meiner Sicht ein weiterer Fehler in den Verträgen der ING-DiBa in einem unmittelbaren Zusammenhang: Eine weitere Pflichtangabe ist die Angabe der Anzahl der Raten. In den Verträgen der ING-DiBa ist hier aber nicht die Anzahl der Raten bis zur vollständigen Tilgung, sondern nur bis zum Ende der Zinsbindung angegeben. Das ist meiner Meinung nach nicht die Angabe, die der Gesetzgeber im Sinn hatte. Daher fehlt aus meiner Sicht auch diese Pflichtangabe.

    Gibt es dazu auch Meinungen/Erfahrungen?

  21. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Thema ist wirklich "huge" wie der US-Präsident sagen würde. Betroffen sind so gut wie alle Baufinanzierungen der ING Diba aus dem Zeitraum Juni 2010 bis 2015. Ich denke, wir reden hier locker über eine sechsstellige Zahl von Krediten, die widerrufen werden können. Allenfalls bei Darlehen mit Tilgungsaussetzung könnte man darüber streiten, ob diese Pflichtangabe verzichtbar ist, da eine Darlehenslaufzeit nicht ermittelt werden kann.

    Hier habe ich das Thema im Detail dargestellt:

    Widerrufsjoker - zahlreiche Baufinanzierungen der ING Diba aus 2010 bis 2015 fehlerhaft

    Und: Ja, wir wir haben hier auch schon die ersten Erfahrungen gemacht. Die Diba ist bei diesem Thema durchaus kompromissbereit, wenn der Anwalt den Finger genau in die Wunde legt. Der Zins wurde bei laufenden Darlehen auf das aktuelle Niveau gesenkt. Auf eine Nutzungsentschädigung hat der Mandant hier verzichtet, aber diese ist bei den neueren Darlehen auch nicht sonderlich hoch. Da wir in der Regel über Baufinanzierungen sprechen, bei denen die Zinsbindung noch mindestens 3-4 Jahre (eher deutlich mehr) läuft, liegt der große Vorteil in einer Absenkung des Zinses.

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