ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
...... und mit 5% über Basiszins BGB (oder was im Urteil angenommen wird, 2,5% oder Dispozins oderoder) die gezogenen Nutzungen für die geleisteten Raten...
Der Richter sagte, keinesfalls die 2,5%!!!!! Mindestens 5% über Basis.
Die 2,5% sind ab erklärtem Widerruf an die Bank zu verzinsen, wenn man mit der Rückzahlung im Verzug ist (wenn ich das richtig verstanden hab).
Hallo,
kennt jemand die Abläufe in den gerichtlichen Verfahren genauer?
Die Klageschrift ist in der Erstellung - was passiert dann normalerweise?
Danke
Hallo,
kennt jemand die Abläufe in den gerichtlichen Verfahren genauer?
Die Klageschrift ist in der Erstellung - was passiert dann normalerweise?
Danke
Klage zum Gericht.
Gericht schickt Rechnung über Gerichtskostenvorschuss.
Du zahlst diesen.
Dann bekommt das der Richter auf den Tisch und legt was fest (in der Regel einen Termin in x Monaten, manchmal auch ein schriftliches Vorverfahren oder so).
Dann Güteverhandlung und im Anschluss streitige Verhandlung (ist derselbe Termin).
Ggf weiteres schriftliches Verfahren oder auch Gerichtstermine.
Dann ein Urteil.
Bis zur Güteverhandlung ist noch ein Vergleich möglich.
Zitat von RAM Beitrag anzeigen
Dr. Heinle aus Frankfurt ist der Haus- und Hofanwalt der DiBa in allen Prozessen.....
bei mir ist es übrigens nicht oben genannter Anwalt( für die Dibadu), sondern eine andere grosse Kanzlei die von Berlin über Frankfurt bis Barcelona tätig ist.
Ohne eine materiellrechtliche Beurteilung der Argumentation der DiBa Anwälte vornehmen zu können, frage ich mich, ob dies das Angebot an alle LGs Deutschlands ist - Frankfurt einmal ausgenommen - sich ein bisschen Arbeitserleichterung zu verschaffen.
Die Frankfurter müssten dann vielleicht nur noch einen neuen Hochleistungsdrucker anschaffen und könnten Verwirkungsurteile am Fließband erlassen. Verwirkung bzw. unzulässige Rechtsausübung passt eigentlich immer.
Zitat von RAM Beitrag anzeigen
Dr. Heinle aus Frankfurt ist der Haus- und Hofanwalt der DiBa in allen Prozessen.....
bei mir ist es übrigens nicht oben genannter Anwalt( für die Dibadu), sondern eine andere grosse Kanzlei die von Berlin über Frankfurt bis Barcelona tätig ist.
Vielleicht sind ja die Kapazitäten inzwischen ausgeschöpft, so dass weitere Kanzleien eingebunden werden mussten. Darauf deuten auch die abweichenden Begründungen hin mit denen für den Gerichtsstand Frankfurt gekämpft wird.
Beide verfolgen aber nachdrücklich das eine große Ziel die Klage auf jeden Fall in Frankfurt zu verhandeln.
Vielleicht sind ja die Kapazitäten inzwischen ausgeschöpft, so dass weitere Kanzleien eingebunden werden mussten. :
Am LG habe ich angeschlagen gesehen, dass einen ganzen Tag lang nur gegen eine Bank verhandelt wurde, terminiert im 25min-Takt. Da waren auch drei Kanzleien im Wechsel dran, alle für dieselbe Bank.
Eine Kanzlei kann bei einer großen Bank doch ganz sicher nicht alle Gerichtstermine stemmen. Schaut euch die DKB an. Die haben in ihren Verträgen Berlin, Potsdam und Leipzig (vielleicht weitere) als Niederlassung zum Widerruf. Ich nehme an, vor allen Gerichten wird geklagt, das braucht ganze völkerstämme von Anwälten.
Ich muss noch was klarstellen.
Es war nicht mein Landgericht in Frankenthal ,dass die Zuständigkeit verweigerte.
Die gegnerische Kanzlei nahm nur dieses Urteil in Ihre Begründung wegen der Zuständigkeit ,an das Landgericht Frankfurt ,da dieses zwei Tage vor unserer Verhandlung nun doch seine Zuständigkeit abgab. An mein ,für mich ,zuständiges Landgericht.Es gibt also noch Hoffnung .
Sorry falls das falsch rüberkam.
Antwortschreiben vom Landgericht Frankfurt an meinen Anwalt .
Das war kurz vor unserem Termin dort ,auf den wir sehr,sehr lange warten mussten.
................................
weist die Kammer darauf hin, dass das Landgericht Frankfurt am Main zur Entscheidung Ober den Rechtsstreit nicht zuständig sein dürfte. Es ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand (S 24 ZPO) beim Landgericht ---------
begründet da die belasteten Grundstücke in dessen Gerichtsbezirk liegen.
Wird ein Verweisungsantrag gestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Dies ist auch ganz interessant wie die gegnerische Anwaltschaft über den Widerrufsjoker denkt.
Jeder ging ein Risiko ein, meins hat sich Jahre spÌter als das kleinere herausgestellt: Nach langen kontroversen Urteilen in den Vorinstanzen hat der BGH die vollstÌndige Ûbernahme der falschen Belehrung
im Jahr 2012 abgesegnet.
Uneinheitlich ist schließlich die Beurteilung des Widerrufs eines bereits erledigten Vertrages, hier spielt zugunsten des Unternehmens
die Frage der Verwirkung eine Rolle.
Mal zwei Akpekte aus dem Arikel die auch bezüglich der Verwirkung im OLG Frankfurt Urteil vorkommen.
Klage zum Gericht.
Gericht schickt Rechnung über Gerichtskostenvorschuss.
Du zahlst diesen.
Dann bekommt das der Richter auf den Tisch und legt was fest (in der Regel einen Termin in x Monaten, manchmal auch ein schriftliches Vorverfahren oder so).
Dann Güteverhandlung und im Anschluss streitige Verhandlung (ist derselbe Termin).
Ggf weiteres schriftliches Verfahren oder auch Gerichtstermine.
Dann ein Urteil.
Bis zur Güteverhandlung ist noch ein Vergleich möglich.
Ein Vergleich zwischen den Parteien ist jeder Zeit möglich. Je länger das Verfahren dauert umso besser kann man aber die Richtung des Richters einschätzen.
Habe die Woche mit meinem Anwalt gesprochen. Interessanterweise kennt er beide Seiten, da er sowohl Bankkunden als auch Banken in Sachen Widerruf vertritt (natürlich unter Vermeidung von Interessenkonflikten). Als Bankenvertreter sei das Thema wohl ziemlich undankbar. Erst kürzlich habe er vor dem LG Potsdam eine ziemliche Schlappe einstecken müssen (leider konnte er mir die Bank nicht verraten). Er schätzt die Chancen der Banken grundsätzlich als eher schlecht ein.
Ich habe jetzt das Go für den Widerruf meiner DIBA-Verträge gegeben. Ich wollte eigentlich vorher ein Angebot der örtlichen Spk auf dem Tisch haben, leider haben die alleine vier Wochen für die Objektbewertung gebraucht und mir mitgeteilt, dass sie nach erfolgreicher Feststellung der Werthaltigkeit nun auch meine Bonität prüfen können. Mal sehen, wie lange das dauert. Ich halte dieses Tempo für absolut nicht mehr zeitgemäß. Da habe ich seinerzeit mit Interhyp und Hypothekendiscount ganz andere Erfahrungen gemacht. Zuversichtlich macht mich, dass mein Anwalt bei gleichlautender WRB bereits mehrere Vergleiche hat erreichen können.
... Soweit ich weiß, kann das Zweitgericht die Zuständigkeit nicht ablehnen.......
Aber wie konnte es dann zur Ablehnung des LG Frankthal (Beiträge #1919 und 1922) kommen?
Oder was meinst Du mit "Zweitgericht"?
PS:
Moment, das LG Frankenthal hat ja gar nicht abgelent, wobei ich die Erklärung von Nowitzki D. nicht ganz verstehe:
Zitat von Nowitzki D.
Ich muss noch was klarstellen.
Es war nicht mein Landgericht in Frankenthal ,dass die Zuständigkeit verweigerte.
Die gegnerische Kanzlei nahm nur dieses Urteil in Ihre Begründung wegen der Zuständigkeit ,an das Landgericht Frankfurt ,da dieses zwei Tage vor unserer Verhandlung nun doch seine Zuständigkeit abgab. An mein ,für mich ,zuständiges Landgericht.Es gibt also noch Hoffnung .
Sorry falls das falsch rüberkam.
Zitat von Nowitzki D.
so sah es bei mir aus
Antwortschreiben vom Landgericht Frankfurt an meinen Anwalt .
Das war kurz vor unserem Termin dort ,auf den wir sehr,sehr lange warten mussten.
................................
weist die Kammer darauf hin, dass das Landgericht Frankfurt am Main zur Entscheidung Ober den Rechtsstreit nicht zuständig sein dürfte. Es ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand (S 24 ZPO) beim Landgericht ---------
begründet da die belasteten Grundstücke in dessen Gerichtsbezirk liegen.
Wird ein Verweisungsantrag gestellt?
Mit freundlichen Grüßen