Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Fes
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sind dir im Zweifel drei Jahre Streit und dann deutlich höhere Zinsen einen finanziellen Vorteil von 3k bis 5k wert? Dann zieh fröhlich durch die Instanzen und/oder pokere und hoffe auf ein besseres Angebot. Bessere Anschlusskonditionen als jetzt bekommst du andererseits wohl kaum, ob sich der Vorteil eines schöneren Vergleichs über die nächste Festzinsperiode nicht mehr als ausgleicht, wirst du selbst rechnen können.

  3. Avatar von M-T
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was meinst du mit deutlich höhere Zinsen?
    Also ich würde sowieso im März 2018 aus diesen Verträgen rauskommen - ich glaube , dass die Anschlußfinanzierung dann für 1,3 % trotzdem noch möglich ist.
    Findest du das Vergleichsangebot akzeptabel?
    Ich dachte so an 5k €, Angebot der Anschlußfinanzierung und sofortige Auflösung der Verträge...
    Ist das zu hoch gegriffen? Der Streitwert beträgt ja schon mit einem Kredit 9k € ...

  4. Avatar von Fes
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ob das zu hoch gegriffen ist, musst du deinen Anwalt fragen und dazu solltest du einfach mal selbst ausrechnen, wie viel Wertersatz dir auf deine Raten maximal zusteht. Davon machst du dann einen ordentlichen Abschlag was das KfW Darlehen angeht und einen geringen Abschlag was das andere Darlehen angeht (Vergleich = aufeinander zugehen). Daraus machst du dann ein rundes Sümmchen und ermittelst den Ablösebetrag zum 31. April 2017, schneller bekommst du doch sowieso keine Anschlussfinanzierung.

    Auf ein Angebot der Bank auf Anschlussfinanzierung hast du keinen Anspruch, also warum darüber verhandeln? Such dir einen neuen Darlehensgeber und gut ist...

  5. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich würde es so sehen:

    1. Institutsspezifischer Zinssatz

    Hier habe ich keine Erfahrungen. Das bereiten Kollegen gerade vor.

    2. Verzinsung nach Widerruf

    Spannende Frage. Das LG Münster wird der Beklagten allerdings nach meiner Erfahrung die vereinbarten Zinsen zusprechen.

    Halte ich für falsch. Die Beklagte wendet in der Regel ein, dass es ein wörtliches Angebot nicht gegeben habe.

    a. Die Beklagte ist in der Pflicht, abzurechnen.

    -> OLG Nürnberg, OLG Koblenz

    Dies tun sie nie. Tun sie dies aber nicht und weisen außergerichtlich darauf hin, dass der Widerruf nicht möglich ist (ist die Regel) bedarf es keines wörtlichen Angebots mehr. dies wäre reine Förmelei. Alles andere wäre treuwidrig.

    -> LG Düsseldorf

    b. Daher ist die Bank ab Stichtag Widerruf mit der Abrechnung im Verzug. Sie verliert ihre Zisnen vollständig.

    -> LG Darmstadt, LG Berlin

    c. Hilfsweise kann sie nicht mehr als den marktüblichen Zinssatz verlangen. Dieser ist anhand des MFI Zinssatzes für Wohnungsbaukredite bis zu 10 Jahren (weil dannh stets Kündigung des Darlehensnehmers möglich) zu berechnen.

    -> LG Berlin

    d. ABER andere Ansicht (Vertragszins bis Rückzahlung)

    -> OLG Karlsruhe, OLG Koblenz, OLG FF/M, KG Berlin, OLG Brandenburg, OLG Schleswig, OLG Köln (13. Senat, sog. "Karnevalssenat")

    Allerdings mit jeweils nicht mehr als einem Satz begründet. Zum Teil wird lediglich auf die anderen OLGs verwiesen (ohne einen Satz argumentativ auszuführen). Hier stellt sich die Frage, ob auch tatsächlich jeweils Rechtsmissbrauch ins Felde geführt wurde.

    ARGUMENT:

    Wer den Widerruf durchgehend in Abrede stellt, kann nicht nach Jahren des Prozessierens (wenn der Widerruf durchgeht) verlangen, genau so (gut) gestellt zu werden, wie als wenn nichts gewesen wäre.

    -> Wer den Widerruf pflichtwidrig versaut, kriegt gar nichts!
    -> andere Ansicht OLG Köln (13. Senat, sog. "Karnevalssenat"), es gebe keinen Anspruch auf Zustimmung zu einer Rechtsauffassung
    -> Gegenargument: es gibt aber eine Pflicht, abzurechnen, Auskuft über die gezogenen Nutzungen zu erteilen und die noch offene Valuta entgegenzunehmen!

    JEDENFALLS:

    Wenn die Bank weiterhin ihre Verzinsung erhalten darf, muss auch die NZE weiter laufen, da der Kapitaldienst ja ebenfalls weiterhin der Bank überlassen wurde. Hieran ändert nach meienr Auffassung auch der Umstand nichts, dass die Aufrechnugn erklärt wird. Sie wird nämlich regelmäßig in Abrede gestellt und kann Wirkung erst mit Rechtskraft des Urteils erlangen. Das sie zurückwirkt, ändert nach m.E. an dem überlassenen Kapitaldienst nichts. Sollte sie zurückwirken, wäre jedenfalls der vereinbarte Zinssatz nur noch aus der zum Stichtag offenen Valuta (also abzüglich geleisteter Raten und aufgelaufender NZE) zu zahlen.

    e. verzinsung von raten des Darlehensnehmers nach Widerruf

    Sie sind unter Verzugsgesichtspunkten mit 5 %-Punkten über EZB bis zur Rückzahlung zu verzinsen.

    -> in diese Richtung LG Amberg, allerdings mit der Einschränkung, dass nur die Zinszahlungen und nur nach 2,5 % (§ 503 II BGB a.F.) verzinst werden

    3. Refinanzierung

    a. ist unbeachtlich

    -> OLG Koblenz, OLG Stuttgart

    b. jedenfalls aber ist der Kapitalfluss konkret darzustellen

    -> herrschende Meinung / Rechtsprechung, wobei die Hürden der Beweislast stark umstritten sind
    -> andere Ansicht OLG Köln (13. Senat, sog. "Karnevalssenat"), der hier die Gewinnmarge für gerichtsbekannt hält und zwischen 1,0 % und 1,5 % ausurteilt

    Ich sehe es – wenig verwunderlich – streng.

    c. Nichts anderes gilt für KfW-Kredite

    -> LG Berlin

    Jedefalls ist die gerne zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart hierzu nicht einschlägig, weil seinerzeit die Klägervertreter vergessen haben, mit Nichtwissen zu bestreiten, dass die KfW-Raten durchgereicht wurden. Deshalb musste – insoweit konsequent – das OLG Stuttgart die KfW-Verzinsung vollständig absetzen.

    Viele Gerichte lassen aber hier Refinanzierungsschäden wegen dem Durchreichen der KfW-Mittel zu.

    -> LG Bonn in mündlicher Verhandlung, Zeugenbeweis geht nur durch Mitarbeiter der KfW (nicht aber durch Mitarbeiter der beklagten Bank)

    4. Schadensersatz

    Ich kann nur empfehlen, jetzt ein konkretes Angebot einzuholen un din die Schublade zu legen. Sollte der Prozess andauern und die Zinsen steigen, wäre nach Abschluss des Verfahrens die Zinsdifferenz von der Bank zu zahlen.

    Dann muss im Zweifel noch einmal geklagt werden.

  6. Avatar von Fes
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Richtig oder falsch ist in der Thematik doch sowieso wenig. Es gibt eine weit überwiegende Rechtsprechung zu den meisten offenen Fragen und wenn man sich Vor- und Nachteile eines Vergleichsschlusses überlegt, sollte man sich daran orientieren und nicht daran, was im Idealfall alles möglich wäre. Dem Mandanten das Verfahren so schön zu rechnen, dass er (rechtsschutzversichert) durch alle Instanzen zieht, lohnt sich für den Anwalt natürlich ungemein, dem Verbraucher erweist man damit aber im Regelfall einen Bärendienst.

  7. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das greift in dieser Pauschalität m.E. zu kurz.

    Richtig ist, dass konkret wirtschaftliche Erwägungen des Mandanten eine gewichtige und leitende Rolle spielen.

    Richtig ist aber auch, dass die jeweiligen Argumente Verhandlungsoptionen eröffnen.

    Schlussendlich ist es so, dass nicht wenige Fälle in der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision noch von Banken "eingekauft / wegverglichen" werden, um ein Grundsatzurteil zu vermeiden.

    Druchhalten kann lohnen. Ist aber natürlich immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.

    Im Übrigen ändern sich ja die Streitwerte. Will man also nach der (erfolgreichen) I. Instanz nur noch die Verzinsung nach Widerruf angreifen, sinkt der Streitwert rapide (bzw. dramatisch aus Sicht des RA). Dies ist für mich aber kein Kriterium. Es geht um die Sache.


    Ich habe vor Gericht mit der wiederholten (und ernst gemeinten) Drohung, notfalls in einzelnen Fragen durch die Instanzen zu ziehen, viele (gute) Vergleiche eintüten können, die es sonst nicht/nicht in dieser Form gegeben hätte.

  8. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ich darf mal raten, die Sparkasse auf der Gegenseite wird von Streitbörger Speckmann vertreten ...
    Ne, es war eine mittelständische Kanzlei aus Hamburg.

    Hier in Köln wird die Sparkasse (ich meine die KSK) in der Regel von CBH vertreten. CBH ist mit Hilfswiderklagen schnell bei der Hand.

    Ich habe hierzu gestern mit einem sachbearbeitenden Kollegen telefoniert, der sich über die Möglichkeit eines sofortiges Hilfsanerkenntnisses mit Blickrichtung auf § 93 ZPO überrascht zeigte.

    Scheint bisher noch keiner so gemacht / vorgetragen zu haben ...

    Was werden wir – wie man neudeutsch so schön sagt – ausramboen ...

  9. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hobbyesel

    das bezog sich doch auf einen Beitrag von jensalgebra

    Dass die Hilfswiderklagen mit dem berechtigten Teil anerkannt werden sollten, ist schon seit LG Potsdam , Urteil vom 29.04.2015, 8 O 272/14 bekannt. Neu ist das nicht.

    Zudem finde ich (persönlich) den Fußnotentext in deinen Beiträgen etwas eigen. Könntest du den löschen? Ich finde das hier nicht angemessen.

  10. Avatar von Heudu
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, ich bin Neu hier und habe eine Frage. Hat jemand Erfahrung/Infos zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Münchner Hypothekenbank? Der Vertrag wurde 07/2012 abgeschlossen.
    Danke

  11. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ SebKoch

    1. Da ich die Akte kenne, weiß ich, wer auf der Gegenseite stand/steht.

    2. Gegen die Entscheidung des LG Potsdam hat sich das LG Berlin gestellt. Ich habe erst gestern gesehen, dass die Entscheidung vom Kammergericht aufgehoben wurde.

    Daher war die Sache - für mich - neu.

    3. Geschmäcker sind verschieden. Meine Signatur bezieht sich auf ein (wie ich finde sehr cooles) Lied von FreiWild.

    Daher nein. Ich lösche die Signatur nicht, wenn bzw. so lange sie in Einklang mit den Regeln des Forums und/oder der zur Auslegung dieser Regeln berufenen Personen steht.

  12. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wenn das aus dieser Ecke stammt, erspare ich mir weitere Erörterungen zu diesem Thema

  13. Avatar von Hobbyesel
    Hobbyesel ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wenn das aus dieser Ecke stammt, erspare ich mir weitere Erörterungen zu diesem Thema

    Vielleicht beschränken wir uns auf die Sache.

    Dann in der tat könnten wir uns wechselseitig Erörterungen von Musikgeschmäckern einerseits und dem Verständnis von Pluralismus andererseits ersparen. Stattdessen könnten wir uns gemeinsam darüber freuen, dass wir als Organe der Rechtspflege, bekräftigt durch den geleisteten Eid auf die Verfassung, Toleranz und Vielfalt als essentielle Ausprägung unseres Grundgesetzes zum gemeinsamen Konsens für fortgesetzten Meinungsaustausch heranziehen.

  14. Avatar von femig
    femig ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was ist das denn für eine merkwürdige Signatur vom User Hobbyesel ?
    Das ist doch ziemlich unpassend für solch ein gut unterstützes Forum ? Ich würde es wirklich begrüssen, wenn diese mehrdeutige Signatur keine Verwendung finden würde, auch wenn irgendjemand irgendeine Band toll findet.
    Allein die Worte sind doch sehr unpassend.

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hobbyesel
    Die Klage / Berufung stammt aus meiner Feder.

    Wusste gar nicht, dass es veröffentlicht wurde.

    An diesem Tag gab es noch ein zweites Urteil betreffend die (isolierte) Rückzahlung von VZE. Auch gegen die WestImmo. Das Verfahren hatte ich aber nicht betreut.

    Das OLG Koblenz hat viele wichtige Impulse gegeben:

    1. Die Bank ist zur Abrechnung verpflichtet.

    2. Die Aufforderung zur Übersendung eines "Saldos" im Widerruf des Mdt. führt nach Fristablauf zum Verzug.

    3. Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung (NZE) ist die zurückgezahlte vollständige Valuta (hier im Jahr 2013) bis zum Stichtag Widerruf (hier 2015) zu berücksichtigen.

    4. Die Summe der NZE ist ab dem Stichtag Widerruf mit 5 %-Punkten über EZB nach Verzug zu verzinsen.

    5. Refinanzierungsschäden sind unbeachtlich.

    6. § 218 BGB ist nicht anwendbar.

    7. Ein Aufhebungsvertrag (hier ohne Zahlung von VZE) führt nicht zur Verwirkung.


    War ne gute Nummer ... der Tatbestand ist etwas wirr, weil ich seinerzeit zunächst nach dem dynamisch schwankenden MFI-Zinssatz berechnet habe, dann die vertragliche Verzinsung unstreitig gestellt habe und nur noch NZE auf 5 % Basis und dann (noch später) nur noch nach 2,5 % verfolgt habe ...

    Klage wurde in I. Instanz in Mainz noch abgewiesen, wegen der Fiktion des Musters ...

    @hobbyesel


    wie ist denn das AZ beim BGH zu dem Verfahren?

  16. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Muss ich einen Kollegen fragen.

    Ich habe die Kanzlei vor dem Urteil des OLG gewechselt.

  17. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Korrektur:

    Ich habe die Signatur geändert.

    Ist eigentlich egal ...

  18. Avatar von Recht_so
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Nachkarnevalsentscheidung zur Verwirkung: OLG Köln, Urt. v. 01.03.2017 - 13 U 115/16

  19. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Recht_so
    Eine Nachkarnevalsentscheidung zur Verwirkung: OLG Köln, Urt. v. 01.03.2017 - 13 U 115/16
    Es ist eben der Karnevalssenat ...

    Zur Kritik am BGH ... bereits LG Stuttgart 1996 (dort Rn. 68).

    https://openjur.de/u/755514.html

    Mehr oder weniger zeitlos ...

    Schönes Wochenende zusammen ...

  20. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie sind eure Erfahrungen mit Volksbanken bezüglich "Widerruflern" ?
    Geben sie Darlehen an Leute die einen Vergleich über den Widerrusjoker bekommen haben ?

    Gruss

  21. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja. Volksbank ist eigentlich kein Problem.
    Habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt.
    Wobei man aber immer einen kleinen Zindaufschlag einkalkulieren muss.

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