Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Recht_so
    Recht_so ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    Das macht aber doch nichts. Wenn der Gegner in einem solchen Fall - typischerweise: hilfsweise - die Aufrechnung erklärt, dann erklärt der Kläger für den Fall, dass die Aufrechnung zum Tragen kommt, die Erledigung des Verfahrens. Auch in dieser Konstellation schließt eine Leistungsklage etwaige Feststellungen aus, soweit dafür kein Interesse jenseits der umstrittenen Leistung bleibt.
    Problematisch daran ist bei der zu erwartenden Anschließung der beklagten Bank nicht nur das Fehlen jeglicher materieller Rechtskraft des Beschlusses gem. § 91a ZPO hinsichtlich der erledigten Hauptsache, sondern auch das Kostenrisiko für den Kläger (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.2003 - IX ZR 268/02: "Ist dagegen die Erledigung der Hauptsache durch Erklärung der Aufrechnung im Prozess eingetreten, erlaubt es die bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien gemäß § 91a ZPO nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung, bei der Verteilung der Kostenlast zu berücksichtigen, ob und gegebenenfalls welcher Partei es billigerweise zuzumuten war, die Aufrechnung bereits vorgerichtlich zu erklären.")

    Ein Darlehensnehmer, der bei übersteigenden Gegenansprüchen der Bank auf Rückzahlung geleisteter Raten klagt, muss sich schon fragen lassen, warum er nicht vorprozessual aufgerechnet und ggf. nur auf Feststellung des Restsaldos geklagt hat. Ein gewichtiger Grund könnte im Regelfall m. E. allenfalls die Besorgnis sein, dass - wie im Urteil des OLG Hamm vom 10.02.2016 - 31 U 41/15 - angenommen - der Darlehensnehmer einem vertraglichen Aufrechnungsverbot unterliegt.

  3. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Recht_so
    Problematisch daran ist...
    So wird's wohl sein. Es läuft darauf hinaus, dass Kreditnehmer tunlichst die Aufrechnung erklären & dann Feststellungsklage erheben; es mehren sich ja die Stimmen, dass das dann auf jedenfall auch zulässig ist.

  4. Avatar von M-T
    M-T ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Gemeinde,

    ich müsste auch mal die Meinung von Euch, den Experten einholen.

    Zu meiner Situation:
    Bei der Sparkasse habe ich 03/2008 zwei Kredite abgeschlossen (SparkassenKredit über 75k € und eine KfW-Kredit über 50k €). Beide Widerrufsbelehrungen sind definitiv falsch.
    Anwalt ist eingeschaltet und bislang nur der 75k beklagt worden. Widerrufen sind aber fristgerecht beide Kredite.

    Das LG Münster ist eingeschaltet und die Gegenseite hat heute ein Vergleichsangebot vorgeschlagen:
    Auflösung beider Kredite zu Anfang April - das war´s. Ob ich damit einverstanden bin?
    Mein Anwalt und ich sind uns da einig, dass wird das nicht sind und möchten aber jetzt ein Gegenvorschlag machen. Mein Anwalt wollte mal was "rechnen", ich sollte mir aber auch Gedanken machen, was für mich akzeptabel und zufriedenstellend wäre.

    Der Streitwert bei dem Sparkassenkredit beläuft sich lt. Klage auf 9.087 €.
    Auszug aus der Klageschrift:
    Der Kläger konnte mithin auch noch am 09.06.2016 von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieser wirksame Widerruf führt mithin zu einem Rückgewährschuldverhältnis.
    Der Streitwert des Feststellungsantrages bemisst sich am Interesse des Klägers an der Feststellung.
    Durch die Rückabwicklung des Vertrages würde der Kläger der Beklagten 102.499,00 € schulden. Die Beklagte hätte hingegen Zahlungen an den Kläger in Höhe von 64.860,00 € zu zahlen.

    Beweis: Rückabwicklungsberechnung als Anlage K5

    Der Vorteil der Rückabwicklung errechnet sich aus der Restschuld, zuzüglich der ersparten
    Vorfälligkeitsentschädigung abzüglich der wechselseitigen Zahlungsdifferenz, mithin in Höhe
    von 9.087,00 €. Der vorläufige Streitwert bemisst sich mithin in Höhe von 9087,00 €.
    Wie soll ich mich verhalten?

  5. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Noch mal kurz zum Sachstand aktuell.
    Bank hat Zahlen der Rückabwicklung nach unserem Gerichtsurteil (Feststeller) vorgelegt.
    Den Restsaldo haben wir nun überwiesen. Dadurch spare ich mir schon Zinsen für die letzten zwei Jahre Sollzinsbindung.

    Nun habe ich meinem Anwalt meine eigene Rechnung (Dank LG Saar`s Rechner) vorgelegt und möchte die Bank neu verklagen,
    zum einen zu den gezogenen Nutzungen -hier Institutspezifisch errechneter Durschnittszinssatz über 8 Jahre- und zum anderen über
    zuviel gezahlte Zinsen ab Datum Widerruf. Angebot einer anderen Bank zu diesem Zeitpunkt lag vor.
    Eure Meinungen?

  6. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für alle Einsteiger hier mal ein Überblick, wie wir die Chancen auf einen Widerruf bei den Kreditverträgen der großen Baufinanzierer einschätzen:

    Widerrufsjoker - so stehen die Chancen bei ING Diba, Sparkasse, Volksbank, Sparda, DSL


    Besonders interessant dürfte sein, was wir zur ING Diba herausgefunden haben. Das Thema werde ich in den nächsten Tagen noch etwas genauer ausführen. Nur soviel: Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle, sondern um die Mehrzahl der Kredite aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis 2014, die angreifbar sind. Der Fehler ist auch keine Kleinigkeit, sondern eine komplett fehlende Pflichtangabe.

  7. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Für alle Einsteiger hier mal ein Überblick, wie wir die Chancen auf einen Widerruf bei den Kreditverträgen der großen Baufinanzierer einschätzen:

    Widerrufsjoker - so stehen die Chancen bei ING Diba, Sparkasse, Volksbank, Sparda, DSL


    Besonders interessant dürfte sein, was wir zur ING Diba herausgefunden haben. Das Thema werde ich in den nächsten Tagen noch etwas genauer ausführen. Nur soviel: Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle, sondern um die Mehrzahl der Kredite aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis 2014, die angreifbar sind. Der Fehler ist auch keine Kleinigkeit, sondern eine komplett fehlende Pflichtangabe.

    Ihre Beurteilungen zu den Erfolgsaussichten der WR beziehen sich aber ausschliesslich auf DV nach 2010?

  8. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nur mal zur Info. Der BGH Anwalt, mit dem wir die bisherigen Revisionen und NZBs gemacht haben, hat ein neues Mandat nun wegen Überlastung abgelehnt, ein weiterer kann es wegen Konflikten nicht machen. Das zeigt ganz nett, welche Lawine da immer noch in der Pipeline beim BGH hängt.

  9. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, an dieser Stelle geht es um Darlehen, die noch widerrufbar sind.

  10. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ersatzweise für den lieben eugh, versuche ich künftig alle Urteile von Test hier einzustellen. Wird nicht so prompt, aber hoffentlich regelmäßig werden.

    BW Bank (unselbst­ständige Anstalt der Landes­bank Baden-Württem­berg LBBW), Verträge vom 19.07.2004
    Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 18.11.2016
    Aktenzeichen: 12 O 198/16
    Kläger­vertreter: Ausgewählt und finanziert durch Bankkontakt AG, Berlin
    Besonderheit: Es ging um Kredit­verträge über insgesamt 196 200 Euro. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Die Bank hat sämtliche Zins- und Tilgungs­raten sowie Nutzungen in Höhe von 2,5 Punkten über dem Basiszins­satz heraus­zugeben, wie es der Bundes­gerichts­hof mit Beschluss vom 12.07.2016, Aktenzeichen: XI ZR 564/15 vorgegeben hat. Das Gericht stützte sich auf die Berechnungen im Gutachten der Bank­kontakt AG. Das Urteil ist rechts­kräftig.
    [neu 03.03.2017 Rechts­kraft]

    BW Bank (unselbst­ständige Anstalt der Landes­bank Baden-Württem­berg LBBW), Vertrag vom 30.01.2006
    Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 30.01.2017
    Aktenzeichen: 14 O 285/16
    Kläger­vertreter: Finanziert durch Bankkontakt AG
    Besonderheit: Das Land­gericht verurteilte die BW Bank in vollem Umfang. Grund­lage war ein Gutachten der Bank­kontakt AG. Das Gericht stellte fest, dass das Darlehen sich in ein Rück­abwick­lungs­schuld­verhältnis umge­wandelt. Es war daher keine Vorfälligkeits­entschädigung geschuldet. Das Widerrufs­recht war auch fast zehn Jahre nach Vertrags­schluss nicht verwirkt und hat der Kläger es auch nicht rechts­miss­bräuchlich ausgeübt. Das Urteil ist rechts­kräftig.
    [neu 02.03.2017]
    BW Bank (unselbst­ständige Anstalt der Landes­bank Baden-Württem­berg LBBW), Vertrag vom 23./26.11.2006
    Land­gericht Siegen, Urteil vom 25.11.2016
    Aktenzeichen: 2 O 256/16
    Kläger­vertreter: Ausgewählt und finanziert durch Bankkontakt AG, Berlin
    Besonderheit: Das Gericht weist eine der so genannten „Präventivklagen“ der LBBW ab. Die Bank wollte fest­gestellt wissen, dass der Widerruf der Kreditnehmer unwirk­sam ist. Die Klageabweisung ist bereits rechts­kräftig. Die Kreditnehmer können das Darlehen jetzt ohne Vorfälligkeits­entschädigung umschulden. Außerdem muss die Bank ihnen Nutzungen ihrer Ratenzah­lungen in Höhe von 2,5 Punkten über dem Basiszins­satz heraus­geben.
    [neu 02.03.2017]

  11. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Debeka Bausparkasse AG, Vertrag vom 15.09.2008
    Ober­landes­gericht Koblenz, Verfügung vom 06.02.2017
    Aktenzeichen: 8 U 1023/16 (nicht rechts­kräftig)
    Kläger­vertreter: Rechtsanwalt Dominikus Zohner, München
    Besonderheit: Der Darlehens­vertrag enthielt eine Widerrufs­belehrung mit folgender Formulierung: „Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Sie den von Ihnen unter­schriebenen Darlehens­vertrag mit der ebenfalls unter­schriebenen Widerrufs­belehrung an uns abge­sandt haben. Zur Wahrung der Widerrufs­frist genügt die recht­zeitige Absendung des Widerrufs.“ Das Land­gericht Koblenz hatte die Klage zunächst abge­wiesen. Das Ober­landes­gericht Koblenz wies jetzt im Berufungs­verfahren in seiner Verfügung vom 06.02.2017 darauf hin, dass „die Belehrung über den Frist­beginn nicht ausreichend war.“
    [neu 27.02.2017]

    DKB Deutsche Kredit­bank AG, Vertrag vom 30.03./04.04.2007
    Land­gericht Berlin, Urteil vom 11.11.2016
    Aktenzeichen: 38 O 392/15 (noch nicht rechts­kräftig)
    Kläger­vertreter: finanziert durch Bankkontakt AG
    Besonderheit: Der Bank stehen für die Zeit nach Widerruf keine Zinsen und schon gar nicht in Höhe des ursprüng­lich vereinbarten Vertrags­zinses zu, urteilte das Land­gericht. Sie habe den Ausgleich des Widerrufs­saldos verhindert. Wenn ihr für die Zeit danach Zinsen zustünden, sei die rechts­widrige Verweigerung für die Bank wirt­schaftlich vorteilhaft, argumentierte das Gericht. Die Forderung von Zinsen nach Widerruf verstoße daher gegen das Gebot von Treu und Glauben.
    [neu 02.03.2017]

    Dresdner Bank AG (heute: Commerz­bank AG), Vertrag aus April 2008
    Ober­landes­gericht Frank­furt/Main, (Anerkennt­nis-)Urteil vom 21.2.2017
    Aktenzeichen: 17 O 190/16
    Kläger­vertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    Besonderheit: Es ging um einen Vertrag mit einer Belehrung, wonach die Frist für den Widerruf frühestens mit Erhalt der Belehrung beginnt. Die Kläger­anwälte hatten argumentiert: Das ist ungenügend. Da die Belehrung nicht deutlich genug hervorgehoben war, habe sie auch nicht dem gesetzlichen Muster entsprochen. Letzt­lich erkannte die Bank die Klage an. Weitere Details zum Fall auf der Homepage der Anwälte.
    [neu 06.03.2017]

    Kreissparkasse Heilbronn, Verträge vom 20.06.2005
    Land­gericht Heilbronn, 14.08.2014
    Aktenzeichen: 6 O 134/14
    Ober­landes­gericht Stutt­gart, Urteil vom 24.11.2015
    Aktenzeichen: 6 U 140/14
    Kläger­vertreterin: Rechtsanwältin Gabriele Koch, München
    Besonderheit: Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hält die Rück­abwick­lung nach der Methode Winneke für richtig. Kreditnehmer haben der Bank die Rest­schuld und eine Nutzungs­entschädigung auf die jeweils noch offene Rest­schuld zu zahlen. Dafür haben sie Anspruch auf Erstattung ihrer auf Zinsen entfallenden Zahlungen sowie auf Heraus­gabe der daraus gezogenen Nutzungen. Diese sind nach dem Ober­landes­gericht Stutt­gart in Höhe von nur 2,5 Punkten über dem Basiszins­satz zu vermuten. Für KfW-Kredite gilt nicht einmal das, da die Sparkasse die Raten nach eigener Darstellung in voller Höhe an die Förderbank weiterleite. Allerdings haben Kläger das Recht, detailliert anhand der Zahlen aus der Bilanz der Sparkasse vorzutragen, dass sie tatsäch­lich höhere Nutzungen gezogen hat. Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hat die Revision zugelassen. Sowohl die Kreissparkasse als auch die Kläger haben Revision einge­legt. Aktenzeichen beim Bundes­gerichts­hof: XI ZR 573/15. Der Banken­senat hat Termin zur Verhand­lung der Sache für Dienstag, 25. April 2017, 9 Uhr angesetzt. Auf der Grund­lage der nach dem Berufungs­urteil in dieser Sache verkündeten Entscheidungen des Bundes­gerichts­hofs dürfte den Klägern noch ein satter Nach­schlag zustehen.
    [neu 07.03.2017 Termin für die Revisions­verhand­lung]

    Landes­bank Baden-Württem­berg LBBW, Vertrag vom 28.07.2003
    Land­gericht Oldenburg, Urteil vom 19.08.2016
    Aktenzeichen: 3 O 863/16
    Kläger­vertreter: Ausgewählt und finanziert durch Bankkontakt AG, Berlin
    Besonderheit: Das Gericht weist eine der so genannten „Präventivklagen“ der LBBW ab. Die Bank wollte fest­gestellt wissen, dass der Widerruf der Kreditnehmer unwirk­sam ist. Die Klageabweisung ist bereits rechts­kräftig. Die Kreditnehmer können das Darlehen jetzt ohne Vorfälligkeits­entschädigung umschulden. Außerdem muss die Bank ihnen Nutzungen ihrer Ratenzah­lungen in Höhe von 2,5 Punkten über dem Basiszins­satz heraus­geben. Das Urteil ist rechts­kräftig.
    [neu 03.03.2017 Rechts­kraft]Landes­bank Baden-Württem­berg LBBW, Verträge vom 24.10.2006
    Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 23.03.2016 (nicht rechts­kräftig)
    Vergleich vor dem Ober­landes­gericht Stutt­gart
    Aktenzeichen: 6 U 104/16
    Kläger­vertreter: Nicht genannt, finanziert von der Bankkontakt AG
    Besonderheit: Das Land­gericht hatte zwar den Widerruf als wirk­sam erachtet, aber die Rück­rechnung der Bank­kontakt nicht anerkannt. Schlimmer noch: Es hatte der Hilfs­widerklage der Bank statt­gegeben. Dadurch gewann der Verbraucher zwar den Prozess, erzielte aber kaum noch einen wirt­schaftlichen Vorteil. Beim Ober­landes­gericht einigten sich die Parteien darauf, dass die Bank noch eine erhebliche Nach­zahlung leistet, trafen eine neue Kosten­regelung für die erste Instanz sowie eine 90/10 Regelung zugunsten des Klägers für die Kosten der Berufung. Da das Darlehen zwischen­zeitlich zurück­gezahlt war, führte der Vergleich dazu, dass der Kläger jetzt noch höheren Nutzungs­ersatz erhält.
    [neu 03.03.2017 Vergleich in der zweiten Instanz]

    Landes­bank Baden-Württem­berg LBBW, Vertrag vom 18./26.06.2008
    Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 13.02.2017
    Aktenzeichen: 29 O 356/16
    Kläger­vertreter: finanziert durch Bankkontakt AG
    Besonderheit: Den Nutzungs­ersatz ermittelte das Land­gericht auf der Grund­lage der Ansagen des Bundes­gerichts­hof vom 22.09.2016, Aktenzeichen: XI ZR 116/15 und rechnete dabei mit 2,5 Punkten über dem Basiszins­satz. Nach Widerruf sind allerdings­weiter die Vertrags­zinsen zu zahlen, aber nur auf den von Bank­kontakt ermittelten Widerrufs­saldo. Die Landes­bank hatte noch Widerklage erhoben und der Kreditnehmer ein sofortiges Anerkennt­nis in Höhe des Widerrufs­saldos abge­geben. Die Landes­bank hat jetzt die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechts­kräftig.
    [neu 03.03.2017 Rechts­kraft]

  12. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sparkasse Oberhessen, Vertrag vom 14.08./25.08.2008
    Ober­landes­gericht Frank­furt/Main,Urteil vom 10.10.2016
    Aktenzeichen: 23 U 111/15
    Kläger­vertreter: Hansen & Hansen Rechtsanwälte, Mainz
    Besonderheit: Es ging um einen Vertrag mit Belehrung, nach der die Frist für das Widerrufs­recht frühestens mit Erhalt der Belehrung beginnt und die Frist mit der Fußnote „Bitte Frist im Einzel­fall prüfen“ versehen war. Das Land­gericht Gießen hatte die Klage noch abge­wiesen. Der 23. Senat des Ober­landes­gerichts in Frank­furt/Main hob die Klag­abweisung auf und verurteilte die Sparkasse. Dabei bejahten die Richter einen Anspruch auf Freigabe der Grund­schuld Zug um Zug gegen Zahlung des Widerrufs­saldos nebst Zinsen, aber abzüglich der seit Zugang des Widerrufs bei der Sparkasse gezahlten Zinsen. Die Sparkasse dürfe von den Nutzungen, die sie heraus­zugeben hat, keine Kapital­ertrags­steuer abziehen. Das Urteil ist rechts­kräftig; die Sparkasse hat den Fall nicht noch vor den Bundes­gerichts­hof gebracht.
    [neu 23.02.2017]

    So, das war es ab Eughs Weggang. Interessant finde ich das letzte hier bezüglich KeSt.

  13. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bezifferte Feststellungsanträge zulässig

    Liebe Freunde des Rechts,

    ich berichte von zwei heute durchgeführten mündlichen Verhandlungen am LG Köln - 15. Kammer.

    Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass der Antrag

    "Es wird festgestellt, dass die Klägerseite an die Beklagte aus dem Darlehensvertrag vom 11.11.2016 mit der Darlehensnummer 111111 über ursprünglich € 111.111,00 zum Stichtag 01.07.2016 aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs keinen über einen Betrag in Höhe von € 88.888,00 hinausgehenden Betrag zu zahlen hat."

    weiterhin zulässig ist.

    2. Der BGH habe nicht entschieden, dass Feststellungsanträgen generell kein Feststellungsinteresse innewohne.

    3. Die (Negativ-) Formulierung "[...] keinen über einen Betrag in Höhe von [...]" begegne keinen Bedenken.

    Damit führt die 15. Kammer ihre bisher ständige Rechtsprechung, wonach unbezifferten Feststellungsanträgen das Feststellungsinteresse fehlt, fort.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hilfswiderklage und (sofortiges) Hilfsanerkenntnis

    Liebe Freunde des Rechts,

    ergänzend hat das LG Köln – 15. Kammer – heute ihre vorläufige Auffassung zu einer Hilfswiderklage und einem Hilfsanerkenntnis dargestellt.

    I. Ausgangslage

    Wir unterstellen, dass die Berechnung zu Valuta, marktüblichem Zins, gezahlten Raten und Nutzungsentschädigung (NZE) zum Stichtag Widerruf unstreitig ist.

    Tatsächlich war die Berechnung der Beklagten sogar noch knapp € 200,00 günstiger.


    1. Wir haben Feststellung (wie im vorherigen Beitrag) nach Aufrechnung zum Stichtag Widerruf beantragt.

    2. Die Beklagte hat hilfswiderklagend beantragt:

    "Die Klägerseite wird verurteilt, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von [Valuta nach Aufrechnung] zum Stichtag xxx nebst Zinsen in Höhe von [vereinbarter Zinssatz] zu zahlen, abzüglich einer am 30.01,2016 geleisteten Rate in Höhe von [Ratenhöhe]; abzüglich einer am 30.02,2016 geleisteten Rate in Höhe von [Ratenhöhe]; .... etc. ."

    3. Wir haben sofortig hilfsanerkannt unter Verwahrung gegen die Kostenlast.

    II. das Gericht

    Die 15. Kammer meint nun - mit schwer nachvollziehbarer Begründung - dass uns § 93 ZPO nicht zur Seite springen kann.

    Die Leistungsklage habe Vorrang und die Klägerseite sei zu Teilleistungen nach § 266 BGB ja nicht berechtigt.

    III. Stellungnahme

    1. Die Mandantschaft und auch wir haben außergerichtlich zur Abrechnung aufgefordert.

    2. Ob dies einem wörtlichen Angebot gleichkommt ... darüber kann man streiten.

    3. Allerdings hat die Beklagte wiederholt außergerichtlich den Widerruf (ja immerhin ein Gestaltungsrecht) zurückgewiesen und dies schon durch den Klageabweisungsantrag nebst der Begründung bekräftigt.

    4. Ich meine, dass die Beklagte sich rechtsmissbräuchlich verhält.

    Rechtsmissbrauch ist keine Einbahnstraße. Wer deutlich macht, dass er den Widerruf nicht akzeptiert, macht damit deutlich, dass er Ablösegelder nicht entgegennehmen wird. Hieraus folgt, dass er dann auch keinen Anlass zur Hilfswiderklage, gerichtet auf Leistung gegeben hat. Jedenfalls kann er sich nicht auf § 266 BGB (keine Teilleistungen des Schuldners) berufen, wenn er die Rückabwicklung zuvor pro aktiv vereitelt hat.

    Ich finde es echt frech, der Klägerseite die Kosten der Hilfswiderklage aufzuerlegen, nachdem diese das "sich berühmen dieses Anspruchs" von vorn herein nicht nur unstreitig gestellt hat, sondern darüber hinaus auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, um die Beklagte zur Rückabwicklung zu "geleiten".

    Wie seht ihr das?

  15. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aktuelle Rechtsprechung aus Berlin und Rheinland-Pfalz (und mit Revisionszulassungen wieder viel Arbeit für den BGH) :


    KG, 20.02.2017 - 8 U 31/16 Neu 09.03.2017 die Begründungen im rechtskräftigen Urteil des KG vom 22.12.2014 - 24 U 169/13 - BKR 2015, 109 wird Bezug genommen (s. a. OLG Celle, Urteil vom 21.5.2015 - 13 U 38/14 - CR 2015, 600 m. w. N. und OLG Brandenburg, Urteil vom 20.1.2016 - 4 U 79/15 - bzw. BGH, Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 564/15 - Tz. 25 a. E.).
    Verwirkung setzt voraus, dass sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11

    OLG Zweibrücken, 16.12.2016 - 7 U 133/15 Neu 05.03.

    OLG Koblenz, 05.08.2016 - 8 U 1091/15 Neu 05.03.2017 Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Belehrung über den Beginn der …
    Zudem bestand für die Beklagte die Möglichkeit der Nachbelehrung (OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2015 - 8 U 1760/14 -, Rn. 35, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14 -, Rn. 35, juris, rechtskräftig - Revision zurückgewiesen mit Urteil des BGH vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15).



    • OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 948/15 Neu 05.03.2017
    • Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz …
      Zudem bestand für die Beklagte die Möglichkeit der Nachbelehrung (OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2015 - 8 U 1760/14 -, Rn. 35, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14 -, Rn. 35, juris, rechtskräftig - Revision zurückgewiesen mit

  16. Avatar von LGSaar
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    Zitat Zitat von Hobbyesel
    Hilfswiderklage und (sofortiges) Hilfsanerkenntnis

    Ich finde es echt frech, der Klägerseite die Kosten der Hilfswiderklage aufzuerlegen, nachdem diese das "sich berühmen dieses Anspruchs" von vorn herein nicht nur unstreitig gestellt hat, sondern darüber hinaus auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, um die Beklagte zur Rückabwicklung zu "geleiten".

    Wie seht ihr das?
    Genau so. Das ist mehr als eine Frechheit.

  17. Avatar von Hobbyesel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hobbyesel
    Hilfswiderklage und (sofortiges) Hilfsanerkenntnis
    Liebe Freunde des Rechts,

    nach Recherche:

    1. Das LG Dresden hat der Hilfswiderklage nach Aufrechnung das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen.

    LG Dresden, Urteil vom 01.10.2015, Az.: 9 O 1056/15

    Lässt sich hören. Insbesondere, da die Beklagte im Zweifel die dinglichen Sicherheiten verwerten könnte. Dann wäre Holland in Not.

    Ist aber gefährlich.

    2.Das LG Potsdam hat ausgeführt, dass ein sofortiges Hilfsteilanerkenntnis zur (teilweisen) Kostenlast nach § 93 ZPO führt.

    LG Potsdam, Urteil vom 20.07.2016, Az.: 8 O 120/15

    Das ist dankbar, wenn die Berechnungen auseinander gehen.

    3. Das LG Berlin hat geurteilt, dass alleine ein vollständiges Hilfsanerkenntnis zur Kostenlast nach § 93 ZPO führen könne.

    Das finde ich wenig überzeugend. Fand das Kammergericht Berlin auch und hat die Entscheidung zu Gunsten der Kläger aufgehoben.

    KG Berlin, Beschluss vom 29.02.2016, Az.: 8 W 15/16

    Insbesondere hat das Kammergericht zum Argument der Teilleistungen nach § 266 BGB ausgeführt.

    Die Rechtsbeschwerde zum BGH wurde nicht zugelassen. Da mir entgegenstehende Entscheidungen anderer OLGs nicht bekannt sind, wäre bei abweichender Auffassung eines OLGs nach der Rechtsprechung des BVerfG jedenfalls die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

    Gut für Verbraucher.

    4. Nicht vergessen, umgehend um Deckung für die Hilfswiderklage bei der RSV zu bitten. Sonst droht eine Obliegenheitsrüge.


    Wenn noch jemand etwas hat ... bitte gerne ergänzen ...

  18. Avatar von ducnici
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    @Donkey

    Links zu den Urteilen wären nicht schlecht... ;-=

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Urteil OLG Koblenz,

    liegt beim BGH, Revision wurde zugelassen...
    Az bekomme ich nächste Woche raus...



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    OLG Koblenz Urteil vom 07.10.2016 Az 8 U 1167-15.pdf

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    Hobbyesel ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Klage / Berufung stammt aus meiner Feder.

    Wusste gar nicht, dass es veröffentlicht wurde.

    An diesem Tag gab es noch ein zweites Urteil betreffend die (isolierte) Rückzahlung von VZE. Auch gegen die WestImmo. Das Verfahren hatte ich aber nicht betreut.

    Das OLG Koblenz hat viele wichtige Impulse gegeben:

    1. Die Bank ist zur Abrechnung verpflichtet.

    2. Die Aufforderung zur Übersendung eines "Saldos" im Widerruf des Mdt. führt nach Fristablauf zum Verzug.

    3. Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung (NZE) ist die zurückgezahlte vollständige Valuta (hier im Jahr 2013) bis zum Stichtag Widerruf (hier 2015) zu berücksichtigen.

    4. Die Summe der NZE ist ab dem Stichtag Widerruf mit 5 %-Punkten über EZB nach Verzug zu verzinsen.

    5. Refinanzierungsschäden sind unbeachtlich.

    6. § 218 BGB ist nicht anwendbar.

    7. Ein Aufhebungsvertrag (hier ohne Zahlung von VZE) führt nicht zur Verwirkung.


    War ne gute Nummer ... der Tatbestand ist etwas wirr, weil ich seinerzeit zunächst nach dem dynamisch schwankenden MFI-Zinssatz berechnet habe, dann die vertragliche Verzinsung unstreitig gestellt habe und nur noch NZE auf 5 % Basis und dann (noch später) nur noch nach 2,5 % verfolgt habe ...

    Klage wurde in I. Instanz in Mainz noch abgewiesen, wegen der Fiktion des Musters ...

  21. Avatar von M-T
    M-T ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    Bin ich hier falsch mit meinem Anliegen?





    Zitat Zitat von M-T
    Hallo Gemeinde,

    ich müsste auch mal die Meinung von Euch, den Experten einholen.

    Zu meiner Situation:
    Bei der Sparkasse habe ich 03/2008 zwei Kredite abgeschlossen (SparkassenKredit über 75k € und eine KfW-Kredit über 50k €). Beide Widerrufsbelehrungen sind definitiv falsch.
    Anwalt ist eingeschaltet und bislang nur der 75k beklagt worden. Widerrufen sind aber fristgerecht beide Kredite.

    Das LG Münster ist eingeschaltet und die Gegenseite hat heute ein Vergleichsangebot vorgeschlagen:
    Auflösung beider Kredite zu Anfang April - das war´s. Ob ich damit einverstanden bin?
    Mein Anwalt und ich sind uns da einig, dass wird das nicht sind und möchten aber jetzt ein Gegenvorschlag machen. Mein Anwalt wollte mal was "rechnen", ich sollte mir aber auch Gedanken machen, was für mich akzeptabel und zufriedenstellend wäre.

    Der Streitwert bei dem Sparkassenkredit beläuft sich lt. Klage auf 9.087 €.
    Auszug aus der Klageschrift:


    Wie soll ich mich verhalten?

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