Hallo Gemeinde,
ich müsste auch mal die Meinung von Euch, den Experten einholen.
Zu meiner Situation:
Bei der Sparkasse habe ich 03/2008 zwei Kredite abgeschlossen (SparkassenKredit über 75k € und eine KfW-Kredit über 50k €). Beide Widerrufsbelehrungen sind definitiv falsch.
Anwalt ist eingeschaltet und bislang nur der 75k beklagt worden. Widerrufen sind aber fristgerecht beide Kredite.
Das LG Münster ist eingeschaltet und die Gegenseite hat heute ein Vergleichsangebot vorgeschlagen:
Auflösung
beider Kredite zu Anfang April - das war´s. Ob ich damit einverstanden bin?
Mein Anwalt und ich sind uns da einig, dass wird das nicht sind und möchten aber jetzt ein Gegenvorschlag machen. Mein Anwalt wollte mal was "rechnen", ich sollte mir aber auch Gedanken machen, was für mich akzeptabel und zufriedenstellend wäre.
Der Streitwert bei dem Sparkassenkredit beläuft sich lt. Klage auf 9.087 €.
Auszug aus der Klageschrift:
Wie soll ich mich verhalten?