@ sebkoch
Danke, ich verstehe ...
Wenn im Laufe des Verfahrens meine Zinsbindung ausläuft und ich dann bei einer anderen Bank weiterfinanziere, dann muss ich aber den streitigen Betrag X (aus dem höheren Darlehen) erst mal zahlen und dann die Klage in eine Zahlungsklage umwandeln, richtig? Gilt das dann als eine neue Klage?
@ eumpel
Was steht bei Dir in den Widerrufsfolgen?
Bei mir steht ausdrücklich: "Dies kann dazu führen, dass ich / wir die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum
bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen."
Die ING DiBa macht hiermit selber die Begrenzung des
Wertersatzes bis zum Widerruf! Das finde ich ja ganz spannend vor Gericht auszufechten, damit wir ab Widerruf keine Zinsen mehr Zahlen müssen.
Das ich / wir finde ich persönlich nicht verwirrend, da ich alleinige Darlehensnehmerin bin (habe ich aber auch benannt
, da ich mal eine derartige Urteilsbegründung gelesen habe)