ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
das heisst in meinem Fall 3 Jahre nach Ablösung ( übernahme Kredit 1 durch weiteren Kredeit um das Darlehen abzuzahlen ) würde Verwirkung noch nicht greifen?
das heisst in meinem Fall 3 Jahre nach Ablösung ( übernahme Kredit 1 durch weiteren Kredeit um das Darlehen abzuzahlen ) würde Verwirkung noch nicht greifen?
Jetzt kümmert sich erstmals das OLG Düsseldorf um den "unzumutbaren Nachteil" beim Umstandsmoment und der damit möglichen Verwirkung - im Sinne des DN:
Die Pressemitteilung des BGH zur angeblichen Unzulässigkeit der Feststellungsklage schlägt Wellen. Kurz nach Veröffentlichung faxten die Kollegen, die wohl zur Zeit die DKB vertreten, in den 6 Fällen, in denen ich dort tätig bin, fleißig an das LG Berlin. Meine Klagen seien jetzt abzuweisen, die Frage der Fehlerhaftigkeit der WRB könne jetzt dahinstehen. Ich hatte von den Kollegen ohnehin nichts substanzielles erwartet (Termin zur mündlichen Verhandlungen steht dort erst im April 2017 an!), dennoch habe ich den telefonischen Kontakt zum Gericht gesucht. Dort war man ehrlich und gab zu, auch nicht zu wissen, wie es denn jetzt so weitergehen sollen bei den Fällen der laufenden Darlehensverhältnisse. Eine Klage nur auf Rückzahlung geleisteter Zins - und Tilgungsleistungen widerspreche eigentlich der Entscheidung des 11. Senates vom 22.9.2015. Prompt kam dann Freitag das Fax des Gerichtes. Termine werden aufgehoben und in den Juli verschoben. Bis dahin wird wohl etwas mehr als die unsinnige Pressemitteilung aus Karlsruhe vorliegen. Bleibt zu hoffen, dass dort mehr drin steht. Seit der Entscheidung vom 22.11.2016 -über die ich immer noch den Kopf schüttele- verwundert wird aber gar nix mehr. Ob die Entscheidungen inzwischen von Studenten aus Mainz gefertigt werden? Immerhin war in einem Gespräch mit einem Kölner Kollege aus einer Großkanzlei, die laut Aussage mehrere tausend Bankverfahren für Banken machen, auch zu erfahren, dass man nicht so ganz genau wisse, wie man das mit der neuen BGH Entscheidung in der Praxis denn umsetzen solle. Aufrechnung erklären wolle man von Bankenseite des Öfteren gar nicht und wenn gehe auch nur eine hilfsweise bedingte Aufrechnung.
Wie man sieht: Der BGH gibt wieder Steine statt Brote. Niemand ist jetzt wirklich schlauer. Nur eins steht fest: Die Streitwerte werden sich jetzt erheblich erhöhen, sehr zur Freude der Rechtsschutzversicherer, die ohnehin in diesen Fällen als Verweigerer unterwegs sind. Na dann: Es ist wieder viel zu tun. Alaaf!
Oh, ich dachte das "merkwürdige" aus Karlsruhe betrifft nur schon abgeschlossene Darlehen.
Sowas scheint für die Fachwelt schon schwierig zu verstehen........ich steige da als Laie langsam garnicht mehr durch !
Ob die Entscheidungen inzwischen von Studenten aus Mainz gefertigt werden? !
Das befürchte ich auch.
Es kann ja gar nicht anders sein. Bei diesen schwachen Begründungen wie "Spiegelbildlich und normativ" (Urteil von 12.07.2016) können doch keine Volljuristen dahinter stecken. Selbst ich als Laie würde mich schämen so ein Schwachsinn in einem Urteil zu schreiben. Die Qualität einiger BGH-Entscheidungen (XI Senat) ist echt beschämend für die ganze Justiz. Es steckt ein System dahinter. Stück für Stück wird die bisherige Verbraucher-freundliche BGH-Rechtsprechung des XI-Senats auseinander genommen, und uns wird erzählt es ist doch alles im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung.
Ich habe hier mal die letzten Seiten gelesen und gemerkt, dass in diesem Forum fast nur Juristen unterwegs sind. Ich bin Laie und DN. Eure Meinung würde mich sehr interessieren. Ich habe ein Darlehen bei einer Sparkasse in Niedersachsen vom September 2010 und bereits widerrufen. Aufgrund eines BGH-Urteils zum selben Darlehensformular wie meins waren mein RA von TILP und ich vor ein paar Tagen noch recht optimistisch, Klage zu erheben (eine Einigung ließ sich partout nicht erzielen). Der Finanzierer FAIRRETURN hat die Finanzierung abgelehnt, die Begründung kenne ich nicht. Ich denke, wenn ein Finanzierer eine Anfrage ablehnt, sieht er zu geringe Chancen auf Erfolg. Und da dieser Finanzierer Erfahrung hat, nehme ich mir das zu Herzen. Sollte ich allein aufgrund dieser Tatsache den Gedanken über eine Klage fallen lassen?
Sollte es die WRB mit der Problematik "Aufsichtsbehörde " sein, so könnte das daran liegen, dass ggf in den Agbs oder im Esm diese erläutert wurde. Der BGH spricht zwar davon, dass diese Erläuterung im Vertrag stehen muss. Bei einigen Gerichten musste ich mir schon anhören , dass Agbs und Esm zum Vertrag gehören. Also wieder ein langer Weg nach Mainz
Sollte es die WRB mit der Problematik "Aufsichtsbehörde " sein, so könnte das daran liegen, dass ggf in den Agbs oder im Esm diese erläutert wurde. Der BGH spricht zwar davon, dass diese Erläuterung im Vertrag stehen muss. Bei einigen Gerichten musste ich mir schon anhören , dass Agbs und Esm zum Vertrag gehören. Also wieder ein langer Weg nach Mainz
Es sollte eigentlich klar sein, dass es im Vertrag stehen muss:
Zugleich trug die Beklagte ihren Vertragspartnern an, das Anlaufender Widerrufsfrist von der Erteilung dieser Angaben in der für gesetzlichePflichtangaben vorgeschriebenen Form bei Vertragsschluss (vgl. MünchKommBGB/Schürnbrand,7. Aufl., § 492 Rn. 24; PWW/Nobbe, BGB, 11. Aufl.,§ 492 Rn. 9) und nicht lediglich im Zuge der Erfüllung vorvertraglicher Informationspflichtennach § 491a BGB - hier: in der vom 10. Juni 2010 bis zum20. März 2016 geltenden Fassung - abhängig zu machen......
und weiter:
Denn die Beklagte hat die Kläger entgegen der von ihr vertraglichübernommenen weiteren Voraussetzung für das Anlaufen der Widerrufsfristnicht im Darlehensvertrag über die für sie zuständige Aufsichtsbehörde unterrichtet.Damit hat sie nicht sämtliche vertraglichen Bedingungen erfüllt, um dieWiderrufsfrist in Gang zu setzen.
Ich habe hier mal die letzten Seiten gelesen und gemerkt, dass in diesem Forum fast nur Juristen unterwegs sind. Ich bin Laie und DN. Eure Meinung würde mich sehr interessieren. Ich habe ein Darlehen bei einer Sparkasse in Niedersachsen vom September 2010 und bereits widerrufen. Aufgrund eines BGH-Urteils zum selben Darlehensformular wie meins waren mein RA von TILP und ich vor ein paar Tagen noch recht optimistisch, Klage zu erheben (eine Einigung ließ sich partout nicht erzielen). Der Finanzierer FAIRRETURN hat die Finanzierung abgelehnt, die Begründung kenne ich nicht. Ich denke, wenn ein Finanzierer eine Anfrage ablehnt, sieht er zu geringe Chancen auf Erfolg. Und da dieser Finanzierer Erfahrung hat, nehme ich mir das zu Herzen. Sollte ich allein aufgrund dieser Tatsache den Gedanken über eine Klage fallen lassen?
"Fast nur Juristen" trifft sicher nicht zu. Es sind vielleicht eine Handvoll - Gott sei Dank - hier regelmäßig unterwegs, aber die weit überwiegende Zahl der User sind schon Laien.
Dass Fairreturn abgelehnt hat, ist doch klar. Die bieten lediglich Kostenübernahme einer außergerichtlichen Tätigkeit eines RAs an. Wenn Tilp außergerichtlich bereits erfolglos blieb, was sollen die dir also noch bieten können?
Versuchs mal mit einem "echten" Prozessfinanzierer, der in aussichtsreichen Fällen auch die gerichtliche Forderungsdurchsetzung betreibt. Bankkontakt oder Maximum-IUS zum Beispiel werden von der Stiftung TEST als fair eingestuft. Dafür sind dann allerdings 40 % Erfolgsbeteiligung fällig.
Beim BGH Urteil vom 22.11.2016 lag laut Ausgangsinstanz (LG Heidelberg) das ESM vor bzw wurde übergeben. Nach meinen Infos war dort die Aufsichtsbehörde auch genannt. Dazu hätte der BGH natürlich mal ausdrücklich was sagen können, wenn man uns schon drei Monate auf die Gründe warten lässt.
Morgen ist erstmal das OLG Frankfurt dran zur Frage der Angabe in AGB.
Dass FAIRRETURN nur außergerichtliche RA-Tätigkeiten finanziert, kann ich auf deren Website nicht erkennen. Und warum sollte mein RA, der meinen Fall am besten kennt und mit FAIRRETURN schon länger zusammen arbeitet, dann die Finanzierung meiner Klage dort anfragen?
Dann lad dir doch mal den Mustervertrag runter. Der stellt ausdrücklich nur auf die Finanzierung von außergerichtlichen Kosten ab. Wenn dennoch Prozesse finanziert werden sollten, dann beschreibt die Website das Angebot falsch. Im Zweifel einfach mal nachfragen.
@Harley
Danke, dass du insistierst. Im Mustervertrag geht es tatsächlich nur um außergerichtliche Anwaltstätigkeit. Jetzt frage ich mich, warum mein RA dort angefragt hat. Nach kurzer Recherche weiß ich jetzt auch, dass FAIRRETURN früher TILP Inkasso hieß. Mein RA ist von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Ja, die Industrie rund um den Widerrufsjoker nimmt schon Formen an ...