ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Fast richtig...wenn die die richtige WRB für Fernabsatz genommen hätten...
So aber läuft die Frist gar nicht an...
Aber... wäre die richtige WRB erteilt worden dann hättest Du 100Punkte!
;-)
Nach vollständigem Erhalt aller Unterlagen, Fristbeginn am Tag danach (§187 (1) BGB), zwei Wochen später Fristende an einem Samstag...daher der nächste Werktag=Montag (§193BGB)
Aber jetzt weiß ich, wen ich das nächste Mal fragen muss!
Hallo,
Brandaktuell, weiß nicht ob's woanders hier schon gepostet wurde. DKB hat den nächsten auf den S... bekommen... DKB muss die Vorfälligkeitsenschädigung erstatten
Mit Urteil vom 20.02.2015, Az. 38 O 174/14 verurteilte das Landgericht Berlin die Deutsche Kreditbank AG Berlin (DKB Bank) zur Erstattung der einbehaltenen Vorfälligkeitsentschädigung, nachdem der Kreditnehmer durch unsere Kanzlei den Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008 wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen hatte.
Fast richtig...wenn die die richtige WRB für Fernabsatz genommen hätten...
So aber läuft die Frist gar nicht an...
Hast mich erwischt!
Die Beschäftigung mit der Materie WRB ist bei mir so punktuell auf die alten WRBs bis 2009 beschränkt, dass die Kenntnis von der Existenz gesonderter WRBs für Fernabsatzverträge bisher nicht in mein Bewusstsein vorgedrungen war.
Die Beschäftigung mit der Materie WRB ist bei mir so punktuell auf die alten WRBs bis 2009 beschränkt, dass die Kenntnis von der Existenz gesonderter WRBs für Fernabsatzverträge bisher nicht in mein Bewusstsein vorgedrungen war.
Na meinst in meins? Musste auch erst wieder googeln...
Die Geschäfte liefen wohl so gut, dass sich Dr. Heinle mit einer Gesellschaft selbstständig gemacht und auch gleich seinen Lieblingsmandanten DiBa mitgenommen hat.....
Die Geschäfte liefen wohl so gut, dass sich Dr. Heinle mit einer Gesellschaft selbstständig gemacht und auch gleich seinen Lieblingsmandanten DiBa mitgenommen hat.....
Irgendwie merkwürdig. Die Gesellschaft ist zwar im Handelsregister eingetragen, hat aber keine Homepage.
Außerdem firmieren beide, FPS Anwälte und Dr. Heinle Rechtsanwalts GmbH unter der selben Adresse. Sieht eher nicht dananch aus, dass man sich getrennt hat. Vielleicht wurde Dr. Heinle GmbH auch in FPS Anwälte integriert.
Irgendwie merkwürdig. Die Gesellschaft ist zwar im Handelsregister eingetragen, hat aber keine Homepage.
Außerdem firmieren beide, FPS Anwälte und Dr. Heinle Rechtsanwalts GmbH unter der selben Adresse. Sieht eher nicht dananch aus, dass man sich getrennt hat. Vielleicht wurde Dr. Heinle GmbH auch in FPS Anwälte integriert.
oder man hat eine Tochter GmbH zur Risikominimierung gegründet...falls mal Regress Forderungen kämen...
eben bei test.de gelesen: "für den Zeitraum zwischen Widerruf und Urteil, können Sie noch einen Feststellungsantrag stellen, dass die Bank etwa verpflichtet ist, Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen durch eine Verschlechterung bei der Anschlussfinanzierung entstanden ist"
Daran sollte man denken!
Ansonsten danke ich Harley für die Geduld mit mir und die wirklich hilfreichen Antworten bzgl. des Gerichtsstands. Nur eins treibt mich da noch um:
Wenn ich 4 Darlehensverträge bei derselben Bank habe, und 3 davon an einem Gericht und 1 an einem anderen Gericht zu verhandeln wären, könnte man dann (Quelle?) ggf. argumentieren, doch alle 4 am zum Wohnsitz gehörenden Gerichtsbezirk zu verhandeln, der in der Mehrzahl der Verträge relevant ist? Sorry, der Satz ist kompliziert, aber ich hoffe, Ihr wisst, was ich meine.
Und schließlich wollte ich nochmal in die Runde bzgl. der ING-DiBa fragen (Antwort gerne auch per PN):
Habt Ihr klagenden ING-DiBa Kunden alle eine RSV mit Deckungszusage oder Prozessfinanzierer?
Was hat Euch zur Klage bewogen?
Keine Antwort der ING-DiBa
Kein Vergleichsangebot
Schlechtes Angebot
Wie lautete bei Euch der Passus in der WRB bzgl. des Fristbeginns? (falls das der Grund für die Rechtsfehlerhaftigkeit der WRB war)
Ich weiß, dass dies hier nicht der Thread ist, um die Rechtsfehlerhaftigkeit von WRBs zu diskutieren. Mir geht es bei meiner Frage einzig darum zu verstehen, ob die ING-DiBa ihre sture Haltung (daher wohl Eure Klagen) an einem bestimmten WRB-Wortlaut festmacht. Nochmals danke!
eben bei test.de gelesen: "für den Zeitraum zwischen Widerruf und Urteil, können Sie noch einen Feststellungsantrag stellen, dass die Bank etwa verpflichtet ist, Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen durch eine Verschlechterung bei der Anschlussfinanzierung entstanden ist"
Daran sollte man denken!
klar!
Habe das heute schon mit einer Forenteilnehmerin diskutiert...
Bis zum Datum des Widerrufes + 30Tage berechnet man den Stand der Rückabwicklung aus....also die marktüblichen Zinsen die die Bank für ihr Darlehen bekommt und mit 5% über Basiszins BGB (oder was im Urteil angenommen wird, 2,5% oder Dispozins oderoder) die gezogenen Nutzungen für die geleisteten Raten...
Danach kommt folgende Formel (von mir frei Schnauze, hoffe verständlich genug)
(Darlehen D + SumZinsen X) - (SumRaten R + SumZinsen Y ) = Restschuld Z
Zinsen x = Zinsen marktüblich, Darlehensnehmer => Bank
Zinsen y = Zinsen z.B. 5% über Basiszins, Bank => Darlehensnehmer
Man hat dann eine Restschuld Z, die bei akzeptierten Widerruf + komplette Rückabwicklung noch zu zahlen gewesen wäre...
Und hoffentlich ein Angebot einer Bank für eine Anschlussfinanzierung mit einem niedrigen Zins. Ich würde hier immer eine niedrige Laufzeit ansetzen, z.B. bis zum Zeitpunkt einer möglichen ordentlichen Kündigung (z.B. 10Jahre6Monate)
Da sind die Zinsen seit Mitte letzten Jahres ca. 1%...
=Zins neu
Nun, bei nicht akzeptierten Widerruf hat die Bank dann weiterhin unberechtigterweise ihren Darlehenszins bekommen.
Man rechnet also nun die Summe aus, die man an Zinsen gezahlt hat.
In die zweite Rechnung bezieht man nun ein, dass die nominal wesentlich geringere Restschuld Z mit dem wesentlich geringeren Zins neu zu verzinsen wäre.
Also angenommen, Darlehen ging über 170.000Euro, Restschuld laut Kontoauszug 140.000Euro, Restschuld z nach Rückabwicklung 120.000Euro...
Dann rechnet man ab Zeitpunkt des Widerrufes+30Tage die 120.000Euro *0,01/360*Tage
Die Differenz hat die Bank zu erstatten. Das ist der Zinsverlust, der dadurch entstanden ist, dass man der Bank den unberechtigten Darlehenszins weiter zahlen musste und nicht nach Rückabwicklung umschulden konnte.
;-)
Die Differenz ist aber nicht mehr mit 5% über Basiszins zu verzinsen, da die Bank ja sowieso schon die ganzen Raten mit 5%überBasiszins zu verzinsen hat. Das wäre dann doppelt gemoppelt.
Ansonsten danke ich Harley für die Geduld mit mir und die wirklich hilfreichen Antworten bzgl. des Gerichtsstands.
Mache ich wirklich sehr gerne, wenn ich kann.
Ich möchte hier auch die Gelegenheit wahrnehmen und ein großes Lob an alle Mitdiskutanten aussprechen: Es macht mir wirklich Spaß dieses komplexe, facettenreiche Thema Widerruf seit Monaten mit euch zu erforschen, weil es allen erkennbar nur um den Erkenntnisgewinn geht und Profilierungsucht - wie in vielen anderen Foren an der Tagesordnung - hier so gar keine Rolle spielt.
Zitat von eugh
Nur eins treibt mich da noch um:
Wenn ich 4 Darlehensverträge bei derselben Bank habe, und 3 davon an einem Gericht und 1 an einem anderen Gericht zu verhandeln wären, könnte man dann (Quelle?) ggf. argumentieren, doch alle 4 am zum Wohnsitz gehörenden Gerichtsbezirk zu verhandeln, der in der Mehrzahl der Verträge relevant ist? Sorry, der Satz ist kompliziert, aber ich hoffe, Ihr wisst, was ich meine.
Ich weiß genau was du meinst und ich würde dir liebend gern eine andere Auskunft geben, aber es besteht aus meiner Sicht kein rechtlicher Grund für die Annahme eines Gerichtsstands in Rheinland-Pfalz hinsichtlich des 1. Darlehens. Die Tatsache, dass du daneben noch 3 weitere Darlehen des selben Gläubigers widerrufen hast ist nicht ausreichend.
Der Argumentation des heute schon oft erwähnten Dr. Heinle habe ich entnehmen können, dass es angeblich sogar für die gegenseitigen Ansprüche aus ein und demselben Darlehensvertrag unterschiedliche Erfüllungsorte und damit Gerichtsstände geben soll. So soll für die Einräumung des Kapitalnutzungsrecht der Sitz des Gläubigers - hier natürlich Frankfurt - der Erfüllungsort und damit der Gerichtsstand sein, während der Sitz des Schuldners lediglich Erfüllungsort und Gerichtsstand für die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen ist.
Zitat von eugh
Ich weiß, dass dies hier nicht der Thread ist, um die Rechtsfehlerhaftigkeit von WRBs zu diskutieren. Mir geht es bei meiner Frage einzig darum zu verstehen, ob die ING-DiBa ihre sture Haltung (daher wohl Eure Klagen) an einem bestimmten WRB-Wortlaut festmacht. Nochmals danke!
Ich klage selbst nicht gegen die ING-DiBa, aber ich glaube es spricht doch viel dafür, dass die DiBa inzwischen ihre Argumentation vorwiegend in Richtung Verwirkung ausgerichtet hat. Angesichts der vielen fehlerhaften Formulierungen in ihren WRB kann sie mit denen keinen Blumentopf mehr gewinnen. Sie dürfte ihre Hauptchance inzwischen darin sehen den Gesichtspunkt der Verwirkung durchzusetzen. Deshalb auch ihre ständigen Versuche die Verfahren an das dem Gedanken der Verwirkung so wohlgesonnen gegenüberstehende LG Frankfurt zu ziehen.
Hallo,
Dank der Deckungszusage meiner RS möchte ich jetzt auch direkt über einen Anwalt widerrufen. Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen der Erfahrung mit der Wüstenrot vormals VVB hat. Darlehen aus 2007.
Ich weiß genau was du meinst und ich würde dir liebend gern eine andere Auskunft geben, aber es besteht aus meiner Sicht kein rechtlicher Grund für die Annahme eines Gerichtsstands in Rheinland-Pfalz hinsichtlich des 1. Darlehens. Die Tatsache, dass du daneben noch 3 weitere Darlehen des selben Gläubigers widerrufen hast ist nicht ausreichend.
Warum nicht alle 4 Widerrufen und dann strategisch handeln:
Wie wäre es zuerst mit diesem einen Vertrag vor Gericht zu ziehen - und bei einem Vergleich (bzw. Sieg) dort dann noch im Gerichtsaal betonen, dass ein Vergleich zu gleichen Konditionen der andren 3 Verträge doch im Sinne von Prozesskostenersparnis für die Gegenpartei wäre .... um eine Klage zu vermeiden. Ich denke da Du gezeigt hast dass du klagen wirst ... werden die dann 'einlenken'. Wenn nicht - kanst Du immer noch oder auch nicht klagen. Und bis dahin hat der BGH eventuell hier mal ein Machwort gesprochen...
Warum nicht alle 4 Widerrufen und dann strategisch handeln:
Wie wäre es zuerst mit diesem einen Vertrag vor Gericht zu ziehen...
Gerade das ist nicht erwünscht, da vor einem LG in Hessen und damit in II. Instanz auf jeden Fall vor dem OLG Frankfurt verhandelt werden würde. Dessen 19. Senat hat gerade "eindrucksvoll" gezeigt wie man dem Widerrufsjoker den Wind aus den Segeln nimmt.