Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Ramm
    Ramm ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAeKQP
    zu 'Ramm' #19104

    In dem von Ihnen in Bezug genommen Urteil des OLG D'dorf vom 22.07.2016, I-4 U 213/14 ging es (nur) darum, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, und ob zu diesem Zeitpunkt eine RSV bestand. Es ging nicht darum, durch die 'Hintertür' eine Deckungszusage von der RSV zu erlangen.
    Beruft sich die RSV auch in Ihrem Fall darauf, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten sei, bevor Sie eine RSV hatten?
    ??? Ich habe noch nicht Widerrufen, würde hier aber keine Deckungszusage erhalten (MFH), wenn ich mit RSV klagen wollte ginge dies nur über Umwege

  3. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn in der Klageschrift die Aufrechnung erwähnt wird, ist dann die Feststellungklage rechtens?
    Ich Check das hier gerade nicht......

    Hier der Passus aus der Klageschrift:
    Code:
    .....Die Beklagte lehnte die Anerkennung des Widerrufs mit Schreiben vom 25.06.2016 jedoch ab, auch weiterer Schriftverkehr führte nicht zum Erfolg. 
    Daraufhin wandte sich der Unterzeichner namens und in Vollmacht der Kläger mit Schreiben vom 15.07.2016 an die Beklagte und forderte sie unter Begründung der Fehlerhaftigkeit der Belehrungen erneut zur Abrechnung der Rückgewährschuldverhältnisse nach §§ 346 ff. BGB auf. ..................

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vom BGH kommt nur noch Mist... Man kann froh sein, sich rechtzeitig einigermaßen gut verglichen zu haben. Es wird wohl Zeit, dass ich mich mehr mit anderen Themen beschäftige. Sorry, das soll kein Abgesang auf den WRJ sein, aber ich gestehe, nicht nur verwirrt, sondern auch genervt zu sein.

    Jedenfalls wünsche ich allen Betroffenen weiterhin viel Geduld und Erfolg - Verbrauchern und auch ihren Anwälten.

    Besonders bedanken möchte ich mich bei Euch allen für die freundschaftlichen Beiträge, die tolle Hilfe zu so vielen Aspekten des WRJ, vielen netten Scherzen am Rande, was auch sein muss. Es war immer eine große Freude hier mit Euch - ganz herzlichen Dank!

    Ich werde hin und wieder auch hier noch vorbei schauen, mich aber nun mit VW beschäftigen, weil auch ich so einen Stinker fahre (peinlich), den ich nun loswerden will.

    Also, macht's gut - man liest sich!

  5. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich bin auch froh, dass mein Feststellungsantrag schon durch ist.
    Ich habe auch überlegt hier kürzer zu treten, aber ich bin irgenwie süchtig danach.

    Wünsche dir eugh alles gute!

  6. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    EUGH, bevor du weg bist, was ist deine Meinung zu meinem Post #19122

    Natürlich bin ich auch für alle anderen Meinungen dankbar. Dachte nur das ich eventuell eugh noch erwische

    Gruss

  7. Avatar von RAeKQP
    RAeKQP ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    zu 'Ramm' #19121

    Warum sind Sie der Meinung, die RSV würde die Erteilung der Deckungszusage ablehnen? Weil es um ein MFH geht und damit der sog. Baurisikoausschluß eingreift?

  8. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Vom BGH kommt nur noch Mist... Man kann froh sein, sich rechtzeitig einigermaßen gut verglichen zu haben. Es wird wohl Zeit, dass ich mich mehr mit anderen Themen beschäftige. Sorry, das soll kein Abgesang auf den WRJ sein, aber ich gestehe, nicht nur verwirrt, sondern auch genervt zu sein.

    Jedenfalls wünsche ich allen Betroffenen weiterhin viel Geduld und Erfolg - Verbrauchern und auch ihren Anwälten.

    Besonders bedanken möchte ich mich bei Euch allen für die freundschaftlichen Beiträge, die tolle Hilfe zu so vielen Aspekten des WRJ, vielen netten Scherzen am Rande, was auch sein muss. Es war immer eine große Freude hier mit Euch - ganz herzlichen Dank!

    Ich werde hin und wieder auch hier noch vorbei schauen, mich aber nun mit VW beschäftigen, weil auch ich so einen Stinker fahre (peinlich), den ich nun loswerden will.

    Also, macht's gut - man liest sich!
    Hi eugh,

    schade, dass der BGH nun hier ein erstes "Opfer" seiner Rspr geschaffen hat. Auch von mir noch mal ganz herzlichen Dank für deinen Einsatz hier und die Organisation des Forums. Viel Erfolg bei der Rückabwicklung deines Stinkers.

  9. Avatar von widerrufsjoker
    widerrufsjoker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrBlack
    Zu Deinem Punkt 28:
    Mir hatte man mal erklärt das "im Vertrag drinsteht" bedeutet das es zwischen der Überschrift "Darlehensvertrag" und Deiner Unterschrift zur "Vertragsannahme" stehen muss. Aber es ist durchaus interessant zu erfahren wie es sich verhält wenn im Vertrag auf die anhängenden AGB`s oder den ESM hingewiesen wird und ob es damit Vertragsbestandteil wird....?????
    Wenn ich richtig informiert bin dann war die Aufsichtsbehörde bei dem vom BGH abgeurteilten Sparkassenvertrag ebenfalls im ESM genannt. Kennt diesen Vertrag hier Jemand im Detail? mich würde interessieren ob das ESM dort ebenfalls im Vertrag in irgendeiner Weise erwähnt wird und ob es Bestandteil des Vertrags (angetackert) war.
    Beim meinem Vertrag wird es unter Punkt 28 als Anlage aufgeführt, außerdem folgt unterhalb der eigentlichen Vertragsunterschriften (Punkt30) ein weiterer Punkt (31) bei dem der Darlehensnehmer mit einer weiteren Unterschrift den Erhalt aller Vorvertraglicher Informationenen insbesonder auch des ESM bestätigt.
    Was so aussieht:
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    Ist das eine Eigenheit meines R+V Vertrags oder ist das auch bei anderen Kreditgebern, insbesondere auch bei dem genannten Sparkassenvertrag, so üblich?

  10. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das LG Heidelberg als Ausgangsinstanz dazu:

    "Außerdem überreichte die Beklagte den Klägern ein europäisches standardisiertes Merkblatt (Anlage B3, AS 101)."

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ramm

    Wie soll denn bei solch einem Verfahren bzw. Vorgehen die Anschlussfinanzierung sicher gestellt werden? Willst du der ablösenden Bank dann sagen, dass das nur iniziiert wurde?

    In beiden Fällen, Inszenierung oder finanzielle Schwierigkeiten dürfte es schwer werden, eine Bank ausfindig zu machen, die das begleitet

  12. Avatar von markusstar
    markusstar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
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    Hallo,
    kann man bei dieser Widerrufsbelehrung noch etwas machen?
    Der Widerruf wurde letztes Jahr rechtzeitig erklärt. Die RSV hat sich lange gewährt , ist aber seit kurzen eingeknickt.
    Ein Anwalt ist eingeschaltet und sieht wenig Chancen etwas zu machen.

  13. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Belehrung ist seit dem Beschluss des BGH vom 27.09.2016 wohl okay, aber mE ist hier aufgrund des Tatsächlichen ggfs eine Chance. Die Belehrung wird zum Vertrag vom 01.10.2009 erteilt. Der Vertrag ist aber wohl erst mehr als eine Woche später abgeschlossen worden (Unterschriftszeile). DAmit ist das mE durchaus irreführend, da der Verbraucher ja angesichts der Betreffzeile annehmen kann, dass der Vertrag schon am 01.10.2009 geschlossen wurde und die Frist schon lief, was nicht der Fall war. So kann man es versuchen.

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bzgl. dem Ei, das uns gestern der BGH mit dem Verfahren XI ZR 467/15 gelegt hat,

    "Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen"

    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post142857



    stellt sich nun die Frage, ob das grundsätzlich auf alle Fälle anwendbar ist oder ob das mehr als Einzelfall aufgrund einer bestimmten Konstellation zu bewerten wäre...

    Leider sind die vorinstanzlichen Urteile nicht veröffentlicht.


    Daher die Frage:


    wer hat die Urteile

    LG München I – Urteil vom 13. Mai 2015 – 22 O 21729/14

    OLG München – Urteil vom 22. September 2015 – 17 U 2271/15


    und würde sie zur Verfügung stellen?

  15. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Soeben wurde das Urteil des BGH vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15 - veröffentlicht.

  16. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von claus47
    Soeben wurde das Urteil des BGH vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15 - veröffentlicht.



    Guten Morgen!


    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post142853



  17. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke, ducnici, bin aufgewacht!

    Komisch, den Veröffentlichungsstatus habe ich eben gerade per Mail erhalten und, da ich hier ein paar Tage nicht mitgelesen habe, für aktuell gehalten...

  18. Avatar von Texis
    Texis ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Mails zu Veröffentlichungen verschickt der BGH immer erst etwas später, da ist man irgendwie nie der erste.

    Das Problem mit dem Leistungsantrag ist schon, dass bei laufenden Verträgen und einer Restschuld des DN, die Bank eine bedingte Aufrechnung für den Fall erklären kann, dass das Gericht den Widerruf als wirksam ansieht. Damit fällt mit der Urteilsverkündung der Zahlungsanspruch weg und die Klage wird abgewiesen.
    Eine Widerklage muss und wird die Bank nicht führen, warum sollte sie auch. Das macht nur die DKB und auch nur um die DN anzupissen. Einen echten Grund hat das m.E. nicht.

    Letztlich würde ich das BGH Urteil wegen der Feststellungsanträge nicht zu hoch hängen. Riecht doch sehr nach Spezialfall. Ohne die Vorinstanzen zu kennen, ist das alles orakelt. Wenn es so einfach wäre, hätte der BGH das längst vorher ausgepackt. An der Zulässigkeit eines ordentlich gestellten Feststellungsantrags gibt es m.E. keine Zweifel. Reine Panikmache, auch wenn die Bankanwälte das Urteil sicher versuchen werden auszuschlachten.

    Seit der Herr Vorsitzende Professor ist, dreht sich der Wind. Vielleicht traut sich doch mal einer einen Befangenheitsantrag beim BGH einzureichen.

  19. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    aber es zeigt schon Wirkung. Gerade kommt vom LG Aachen per Fax schon ein Hinweis auf die Unzulässigkeit des Feststellungsantrags. Da hat uns der BGH ein schönes Ei gelegt. Manchmal fragt man sich wirklich, was da in Karlsruhe so abgeht. Das war doch inzwischen Konsens aller OLGs, dass diese Feststellunganträge (jedenfalls bei laufenden Darlehen) zulässig sind.

  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    umso wichtiger wäre es, die vorinstanzlichen Urteile


    LG München I – Urteil vom 13. Mai 2015 – 22 O 21729/14

    OLG München – Urteil vom 22. September 2015 – 17 U 2271/15


    zu haben....

  21. Avatar von widerrufsjoker
    widerrufsjoker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe ehrlich gesagt keinen Schimmer was die Bedeutung hinter der BGH-Geschichte Leistungsantrag/Feststellungsantrag von gestern ist.
    Darf ich hier mal nachfragen, ob das evtl. Jemand für einen Laien einfach und "verständlich" erklären kann?
    Damit meine ich, worum es in der Sache überhaupt geht, dass es selbst für die Experten nicht "verständlich" ist was der BGH von sich gibt, habe ich schon verstanden.

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