Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schon ein starkes Stück! Das zu sprechende und festzustellende Recht hängt von dem Amtsgericht/bzw. der Stadt ab, an oder in der es gesprochen werden soll.

  3. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das glückliche Händchen mit dem Gerichtsstand bezieht sich aber nicht nur auf die Verwirkung sondern ist generell ein Thema beim Widerrufsjoker, dass sind ja jetzt keine neuen Erkentnisse.

  4. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Also Augen auf bei der Wahl des Sitzes der Bank und damit des Gerichtsstands
    Na, das sind ja wunderbare Aussichten - insbesondere am OLG Frankfurt. Also zunächst mal Berufung einlegen, abwarten welchem Senat die Sache zugewiesen wird und dann ggf. die Berufung beim z.B. 19. Senat sofort zurücknehmen um keine weiteren unnötigen Kosten auszulösen.

  5. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @Polli

    Wolltest du mit dem Forward Darlehen das Ing.DiBa Darlehen ablösen? Ist das Ing.DiBa Darlehen - welches abgelöst werden soll - widerrufen?
    Ja, genau, so war es eigentlich geplant.

  6. Avatar von Chubby
    Chubby ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja , noelmaxim, am türkischen Basar kann es nicht schlimmer zugehen. Wenn Sie Lenné lesen Startseite
    Beitrag von Heute, dann wollen die beim BGH eine entgültige Entscheidung veranlassen.
    Aber ich war Heute am Gericht und muss sagen, Staatanwälte und Richter/in sitzen hier mit 25 bis 30 Jahren und
    jeder will sich profilieren.

  7. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe eine Frage:

    Kann ich auch einen Bausparvertrag den ich nicht mehr benötige widerrufen? Die Widerrufsbelehrung ist mit frühstens, also falsch. Muster ist auch nicht eingehalten.
    Wenn ich widerrufe bekomme ich meine Beiträge wieder zurück und Wertersatz darauf. Was ist mit den Abschlussgebühren? Würde ich sie auch zurückbekommen, weil der Rechtsgrund dafür weggefallen ist? Wegen den Abschlussgebühren würde sich der Widerruf im vergleich zu Kündigung lohnen.
    Der Bausparvertrag läuft noch, allerdings wird da nichts mehr eingezahlt, weil ich ihn nicht mehr brauche und die Verzinsung gerade mal bei 0,5% liegt.

    Besteht auch die Vermutung mit den 5% oder 2,5% über Basiszinssatz auch für die LBS? Oder würde ich als WE nur die Zinsen die ich im Vertrag vereinbart habe bekommen.

    Hat jemand damit Erfahrungen machen können.

  8. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DSL Bank, Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 9./29.6.2011 Landgericht Hamburg,
    Urteil vom 19.09.2016 Aktenzeichen: 325 O 42/16 Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
    [neu 06.02.2017 Rechtskraft]

  9. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    noch mal eine frage zur berechnung der von der bank zu zahlenden nutzungen
    bei bereits abgelöstem darlehen:

    werden die nutzungen berechnet bis zur ablösung der darlehen, oder bis zum widerrruf?

    bgh sagt ja eigentlich bis zum wr, aber das gilt direkt nur für noch laufende darlehen

    also beispiel
    darlehen aus 2003, 2012 abgelöst
    wr 2016

    schuldet die bank nutzungen auf die gezahlten raten bis ablösung 2012 oder bis 2016??

    dn hat ja raten auch nur bis zur ablösung gezahlt

    kennt ihr rspr dazu ?

    danke für eure meinungen
    Zitat Zitat von ducnici
    Bis WR. Siehe BGH Beschluss 12.01.2016, XI ZR 366/15

    RAW Forderungen begründen auf dem Rückgewährschuldverhältnis. Das entsteht erst mit WR. Also kann auch frühestens mit WR eine Aufrechnung der gegenseitig zu erstattenden Leistungen und Nebenforderungen erklärt werden.

    Bis dahin... Nutzungsersatz auf alle vor WR geleisteten Zahlungen. Egal ob das Tilgung im Rahmen der Annuitätenrate war oder Endtilgung wegen Ablösung. Die Bank hatte bis WR das Geld zur Verfügung und konnte daraus Nutzungen ziehen.

    Macht richtig Spass.


    Aber...nur meine laienhafte Meinung...


    PS: was meinst, warum der BGH jetzt plötzlich doch mit möglicher Verwirkung bei beendeten Darlehen ankam...
    Zitat Zitat von LGSaar
    Ich sehe das genau so. Es ist aber meine persönliche Meinung. Das beste Urteil dazu ist der
    BGH Beschluss vom 16.01.2016 XI ZR 366/15

    (1) Der Wertberechnung ist zugrunde zu legen, dass sämtliche auf derGrundlage des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB erbrachten Leistungen des Darlehensnehmersnach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 1BGB zu erstatten sind. Das gilt auch, soweit der Darlehensnehmer die vertraglicheHauptleistungspflicht zur Rückzahlung der empfangenen Darlehensvalutanach § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB (MünchKommBGB/K.P. Berger,7. Aufl., § 488 Rn. 42; Palandt/Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., § 488 Rn. 8) erfüllthat. Entgegen einer vor allem in jüngster Zeit in der Literatur vertretenen Meinung(Müller/Fuchs, WM 2015, 1094, 1095 f., 1099; ähnlich Piekenbrock/Rodi,WM 2015, 1085, 1086 f. mit Fn. 33 zu § 3 ZPO; Schnauder, NJW 2015, 2689,2690, 2692) statuiert § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB keinen gesetzlichenAnspruch, der aus einem mit der Kündigung bzw. dem Laufzeitende entstehendenAbwicklungsverhältnis resultierte (Staudinger/Freitag, BGB, Neubearb.2015, § 488 Rn. 165) und damit außerhalb des Rückgewährschuldverhältnissesstünde.

    Die Erfüllung des Rückzahlungsanspruchs aus § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB stellt damit bei wirtschaftlicher Betrachtung den Zustand wieder her, der vor Überlassung der Darlehensvaluta durch den Darlehensgeber bestand. Das ändert aber nichts daran, dass der Darlehensgeber im Zuge der Erfüllung des Anspruchs aus § 488 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BGB eine Leistung "empfängt". Die Umgestaltung des ursprünglichen Vertragsverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis erstreckt sich mithin auch auf ihn.


    Die Bank muss NWE auf alle empfangenen Leistungen herausgeben, somit auch auf die Ablösesumme.
    Hm aber wie rechnet man?
    Tatsächlich hinsichtlich der Raten ab Zahlung der Raten bis zum wr?
    Beispiel:
    Raten ab 2003
    Ablösung 10/2012
    Wr Juni 2016
    Dann tatsächlich 2,5 ü bzs auf die Raten ab Zahlung der Rate bis zum wr?
    Obwohl letzte Rate in 9/2012 gezahlt ??

    Und ZUSÄTZLICH noch nwe i h v 2,5 ü bzs auf den 10/2012 GEZAHLTEN ABLÖSEBETRAG
    Dann berechnet vom Zeitpunkt der Ablösung bis zum Wr?

    Wj

  10. Avatar von widerrufsjoker
    widerrufsjoker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ich bin mit einem ähnlichen Fall / Volksbank am 06.02.2017 wieder beim OLG Frankfurt. Mal sehen, was der Senat dort meint.
    Hallo sebkoch,
    hat der Termin gestern stattgefunden?
    gibt es Neuigkeiten die hier von Interesse wären und schon genannt werden können/dürfen?

  11. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verlegt auf 27.02. Man will erst das Vorliegen des BGH Urteils vom 22.11.2016 abwarten, was Sinn macht.

  12. Avatar von widerrufsjoker
    widerrufsjoker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    cool, dann scheint ja Jemand zu wissen, wann dieses BGH Urteil nun endlich mal veröffentlicht wird!

  13. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Geht's da um die WRB der Volksbanken mit den 2 Fristen ?

    Gruss

  14. Avatar von widerrufsjoker
    widerrufsjoker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nein, um das Thema falsche Pflichtangaben in Verträgen nach dem 10.06.2010. Stichwort Aufsichtsbehörde und einzuhaltendes Verfahren bei Kündigung...

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neues vom 06.+07.02.2017 bei test.de:


    BW-Bank (unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg LBBW), Verträge vom 09./11.09.2009
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.03.2014
    Aktenzeichen: nicht genannt
    Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.04.2015
    Aktenzeichen: 6 U 66/14
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Unmüßig, Gundelfingen
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2017
    Aktenzeichen: XI ZR 183/15
    Klägervertreter: Toussaint Schmitt Rechtsanwälte am Bundesgerichthof, Karlsruhe
    Besonderheit: Die Gerichte in Stuttgart hielten den Widerruf für rechtzeitig, weil die Belehrung über die Frist aus ihrer Sicht falsch war. Nach ihr sollte die Frist einen Tag nach Erhalt wesentlicher Vertragsunterlagen und Pflichtinformationen, „nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags“ beginnen. Das sei missverständlich. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn es auf den Vertragsschluss ankommt, erst am Tag nach dem Vertragsschluss. In der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof war das allerdings nicht Thema. Dazu hat der BGH offenbar bereits eine ebenfalls noch unveröffentlichte Entscheidung zu einer Widerrufsbelehrung der WestImmo gefällt. Die Richter am XI. Senat hielten jetzt wohl die Formulierung: „Die Frist (für nach Widerruf fällige Zahlungen, Ergänzung der Redaktion) beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang“ für falsch. Der genaue rechtliche Hintergrund ist noch unklar. Die Urteilsbegründung wird frühestens in einigen Wochen vorliegen. Es kann aber auch Monate dauern, bis der Bundesgerichtshof sie veröffentlicht.
    [geändert 06.02.2017 Klägervertreter jetzt bekannt]


    Commerzbank AG, Vertrag vom 21.05.2007
    Landgericht Nürnberg-Fürth, (Anerkenntnis-)Urteil vom NN.NN.NNNN
    Aktenzeichen: 10 O 746/16
    Klägervertreter: Deckert & Böse Rechtsanwälte, Köln
    Besonderheit: Die Commerzbank erkannte die Klage sofort nach Zustellung der Klageschrift an, obwohl sie den Kreditwiderruf zuvor verweigert hatte.
    [neu 07.02.2017]


    DSL Bank, Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 9./29.6.2011
    Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.09.2016
    Aktenzeichen: 325 O 42/16
    Klägervertreter: Werdermann von Rüden Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Das Gericht entschied, dass eine sonst ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung Widerrufsinformation fehlerhaft ist, wenn der Vertragstext an anderer Stelle eine Erklärung enthält, die geeignet ist, eine Widerrufsbelehrung zu konterkarieren. Im konkreten Fall ist die Widerrufsbelehrung Widerrufsinformation fehlerhaft, weil im Anschluss an die Belehrung die Mitteilung erfolgte, der Verbraucher binde sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine Vertragserklärung. Ein Verbraucher kann so nicht erkennen, ob ihm ein Widerrufsrecht überhaupt zusteht, argumentierte das Landgericht Hamburg. Unerheblich ist, dass die Mitteilung über die Vertragsbindung außerhalb des markierten Rahmens der Widerrufsbelehrung erfolgt. Eine derartige Bindungsklausel findet sich laut Rechtsanwalt Nico Werdermann in nahezu sämtlichen Darlehensverträgen der DSL Bank von 2005 bis 2014. Weitere Details zum Urteil bei widerruf.info. Das Urrteil ist inzwischen rechtskräftig.
    [neu 06.02.2017 Rechtskraft]


    FFS Bank GmbH, Vertrag vom 04.12.2004
    Vergleich vor dem Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2007
    Aktenzeichen: 12 O 365/16
    Klägervertreter: Deckert & Böse Rechtsanwälte, Köln
    Besonderheit: Nachdem die Richter hatten erkennen lassen, dass sie die Klage für begründet halten, verpflichtete sich die Bank unter anderem, Nutzungen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz herauszugeben.
    [neu 07.02.2017]


    Landesbank Baden-Württemberg LBBW, Verträge vom 07./18.01.2003 und vom 22.08./07.09.2007
    Landgericht Mannheim, Urteil vom 06.12.2016
    Aktenzeichen: 1 O 101/16
    Verbrauchervertreter: Bornemann-von Loeben Rechtsanwälte, Heidelberg
    Besonderheit: Es handelte sich um eine der so genannten Präventivklagen der Bank (Chronik 24.11.2016). Beide Verträge waren abgelöst. Wegen des einen Kredits hatten die Kläger eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 50 000 Euro gezahlt. Das Gericht wies die Klage der Bank ab. Der Widerruf war wirksam, weil die Widerrufsbelehrung falsch war und sie auch nicht wegen Verwendung des gesetzlichen Mustertexts als korrekt galt. Das Widerrufsrecht sei auch nicht verwirkt oder rechtsmissbräuchlich ausgeübt, auch wenn der Widerruf jeweils erst rund zwei Jahre nach Ablösung der Kredite erfolgte. Den Streitwert setzte das Gericht auf 324 160 Euro fest. Gesamtkosten des Verfahrens allein in der ersten Instanz: Genau 23 517,94 Euro. Die muss jetzt die Bank bezahlen, nachdem das Urteil inzwischen rechtskräftig geworden ist. Rechtsanwalt Kai Roland Spirgath forderte nach Abschluss des Verfarhens außerdem die Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung und Herausgabe der Nutzungen in Höhe von 26 400 Euro. Die zahlte die Bank innerhalb weniger Tage.
    [neu 06.02.2017]


    Sparkasse KölnBonn, Verträge avon 13.09.2005
    Landgericht Köln, Urteil vom 12.01.2017
    Aktenzeichen: 15 O 324/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass sich die beiden umstrittenen Kreditverträge durch den Widerruf der Klägerin in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt haben. Außerdem verurteilte es die Sparkasse dazu, die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin zu übernehmen. Die Verwendung einer falschen Widerspruchsbelehrung stelle eine Nebenpflichtverletzung dar.
    [neu 06.02.2017]


    Sparkasse Siegen, Verträge vom 04.02., 26.03. und 31.03.2008
    Landgericht Siegen, Urteil vom 08.07.2015
    Aktenzeichen: 2 O 437/15 (nicht rechtskräftig)
    Oberlandesgericht Hamm, (Hinweis-)Beschluss vom 06.01.2017
    Aktenzeichen: 19 U 121/16
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Reppel Seekamp Bausen, Siegen/Netphen
    Besonderheit: Es geht um wie bei Sparkassen seinerzeit üblich mit Fußnoten, unter anderem: „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“, versehene Widerrufsbelehrungen. Das Landgericht hatte die Sparkasse verurteilt. Die hat Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht wies jetzt daraufhin, dass es beabsichtigt, die Berufung per Beschluss zurückzuweisen. Die habe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
    [neu 06.02.2017]

  16. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke EuGH!

    Weiß jemand worum es bei der Commerzbank ging?

    ________

    Bei der DSL kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Habe dies ebenfalls in meinem Vertrag. Eine große Berliner Kanzlei war der Ansicht, dass man Vertrag und Wrb nicht mischen kann, also aussichtslos...

    Der Anwalt meines Vertrauens sah das zum Glück nicht so :-) bin gespannt, wie es bei mir endet.

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Polli1209

    Bist du dir im Klaren darüber, dass der Plan nicht durchdacht war und nicht aufgegangen wäre? Was hättest du gemacht, wenn die Ing.DiBa dich mit einem Vergleich aus dem Darlehen gelassen hätte oder es ein Urteil gegeben hätte und du das Ing.DiBa Darlehen z.B. in 2 Monaten hättest ablösen wollen/müssen/sollen?

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der FC Heidelberg mal wieder...


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    https://www.fc-heidelberg.de/daten/b...7_85274196.pdf



    Denen ist es sch... egal ob jemand mit Zeitvertrag oder alleinerziehend ein Darlehen bekommt,
    es geht allein nur um deren Marge und ihrer Haftung....

  19. Avatar von Madlen79
    Madlen79 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen!
    Vor einiger Zeit habe ich hier schon einmal geschrieben. Bei uns geht es um Sparkassenverträge aus 07/08 (frühestens, Frist im Einzelfall prüfen) und 05/09 (Fernabsatzgeschäfte, Frist im Einzelfall prüfen).
    Widerruf erfolge fristgerecht.Klage wurde eingereicht. Rechtschutz liegt vor. Streitwert ca. 55000€.
    Nun kam heute die Verteidigungsanzeige der Sparkasse. Bisher hatte ich gehofft, dass es ein einlenken der Sparkasse gibt. Klageerwiderung ist in 2 Wochen zu erwarten.
    Nun meine Frage....ich schaffe es unmöglich hier alles nachzulesen. Wie sieht es derzeit rechtlich aus? Gab es inzwischen Urteile die das ganze nicht so gut aussehen lassen oder könnte das alles erfolgreich sein?
    LG

  20. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @noelmaxim: die Nichtabnahmeentschädigung haben wir sozusagen "mit eingerechnet" - bei unserem Widerruf des IngDiba-Darlehens.

    Aber das war ja auch nicht meine Frage bzgl. des weiteren Vorgehens gegenüber der DSL-Bank.

  21. Avatar von Polli1209
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich schubse es nochmal hoch:

    Zitat Zitat von Polli1209
    Hallo Zusammen, ich melde mich auch mal wieder.

    Und zwar habe ich eine konkrete Frage zu unserem DSL-Forward Darlehen, welches noch nicht angefangen hat - und es auch nie soll. ;-)

    Es ist aus 10/2013 und hat unter der WRB den Passus drunter "Durch Unterzeichnung dieser Erklärung gibt der Darlehensnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages ab. Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertragesangebotes (sic) durch den Darlehensnehmer.", bei dem das LG Hamburg ja schon einmal gegen die DSL geurteilt hat.

    Soweit, sogut.

    Wir haben nun, da wir -auch auf Grund des Widerrufes unseres laufenden Darlehens bei der IngDiba- dieses nicht mehr benötigen, ebenfalls das DSL-Darlehen widerrufen, in dem Schreiben gleichzeitig "hilfsweise" die Nichtabnahme erklärt und angekündigt, dass wir evtl. Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten.

    Ziel war/ist es, dass wir jetzt erst einmal die Nichtabnahmeentschädigung zahlen (unter Vorbehalt), und dann schauen, ob wir diese dann über den WR, den wir natürlich weiterhin aufrecht erhalten wollen, das Geld wieder zurückklagen können. Das kommt ja auch etwas drauf an, wie sich die Rechtssprechung bei den neueren Darlehensverträgen entwickelt.

    Die DSL-Bank hat uns nun geantwortet und nur auf den Widerruf reagiert - mit einem Schreiben ihrer Rechtsabteilung, in dem sie den Widerruf ablehnen.

    Jetzt ist die Frage, wie gehen wir weiter vor, bzw. was sollten wir der DSL nun antworten, damit wir uns den Widerruf "offen" halten, aber dennoch erst einmal die Nichtabnahme sozusagen "weiterverfolgen"? Denn das Forward können wir tatsächlich gar nicht mehr gebrauchen - weder in der Höhe, noch zu dem Zeitpunkt, für das es abgeschlossen wurde. (Auf Grund des Widerrufs des laufenden Darlehens)

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