Frage an die Profis:
wie setzt sich eigentlich der Streitwert bei folgenden Klageanträgen zusammen?
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten am tt.mm.yyyy geschlossene Darlehensvertragsverhältnis mit der Nr. xxxxx über einen Nettokreditbetrag von 120.000,- € durch Widerruf vom tt.mm.yyyy in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt wurde.
2. Es wird festgestellt, dass die Klägerin der Beklagten aufgrund des unter Ziff. 1 genannten Rückabwicklungsschuldverhältnisses zum tt.mm.yyyy noch einen Betrag in Höhe von 60.000 € schuldet
Zug um Zug gegen
Freigabe eines in Höhe von 108.000 € aus der der Beklagten überlassenen und ......... eingetragene Brief-Grundschuld, eingetragen im Grundbuch von Musterdorf des Amtsgerichts xy, ...........
a) Summe Zins- und Tilgungsleistungen (angenommen 70.000Euro)
b) Summe Zins- und Tilgungsleistungen (angenommen 70.000Euro) plus Nennwert der Grundschuld 108.000Euro
c) Differenz Restvaluta lt. Vertrag (100.000Euro) zu beantragter Restschuld (60.000Euro)
d) Differenz Restvaluta lt. Vertrag (100.000Euro) zu beantragter Restschuld (60.000Euro) plus Nennwert der Grundschuld 108.000Euro
Ist Antrag 2. noch rein ein Feststellungs- oder schon ein Leistungsantrag (Herausgabe der GS gegen Zahlung Summe X) oder müsste dafür der Antrag lauten
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin aufgrund des unter Ziff. 1 genannten Rückabwicklungsschuldverhältnisses zum tt.mm.yyyy
die Freigabe einer in Höhe von 108.000 € aus der der Beklagten überlassenen und ......... eingetragene Brief-Grundschuld, eingetragen im Grundbuch von Musterdorf des Amtsgerichts xy,
Zug um Zug gegen
noch einen, klägerseitig an die Beklagte zu zahlenden Betrag in Höhe von 60.000 €
zu erteilen