Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei der WRB mit ING-Diba aus 10/2010 sieht es hierzu bei mir so aus:

    1. Widersprüchliche Fristbeginn zwischen der Widerrufsinformation und der Widerrufsbelehrung, die in der Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESM) steht, und den unterschiedlichen Paragraphen:

    Widerrufsinformation, Widerrufsrecht:
    „…Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat.

    Dann steht in dem ESM:
    Ausübung des Widerrufsrechts:
    „…die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem Ihnen die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB mitgeteilt und Ihnen…

    Was gilt nun, es sind widersprüchliche Fristangaben !

    2. Zum Thema Zuständige Aufsichtsbehörde: diese wird im ESM unter Zusätzliche Informationen im Fernabsatzgeschäft die BaFin genannt.

    Hier besteht die Frage, wer soll hier angesprochen sein: ist es die Zuständige Aufsichtsbehörde des Darlehensnehmers oder des Darlehensgebers ?

    Zitat Zitat von widerrufsjoker
    Glückwunsch! Das würde ich mal als Teilerfolg verbuchen und schauen ob noch mehr rauszuholen ist, vorausgesetzt Du hast eine RSV...

    Darf ich fragen, wie die Informationslage bzgl. der Aufsichtsbehörde bei der ING-DiBa im Darlehensvertrag war?
    War die Aufsichtsbehörde in keinem Dokument genannt (Vertrag / Eurpäisches Standardisiertes Merkblatt / AGB)?
    Wenn doch, wo wurde sie genannt und wie war das jeweilige Dokument mit dem Vertrag verbunden - angeheftet oder schriftlich als Anlage definiert oder nur als vorvertragliche Information ausgehändigt?

  3. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe auch so meine Erfahrungen mit den Angeboten der ING, die bisher über ihren Anwalt an mich herangetragen wurden. Die ING ist da sehr flexibel, siehe mein Bericht im Thread #16093. Mein erster Termin ist im Mai beim LG Frankfurt.


    Zitat Zitat von Aikido
    Es ´noch einiges rauszuholen, allerdings auch in Abhängigkeit der Widerrufsbelehrung.

    Ich habe meine Erfahrung mit der ING DiBa im Thread #17323 geschieben.

    Bei 1,3 % Zinsen und Zahlungen ab Widerruf werden als Tilgung eingesetzt, hieß es: "Das ist das absolut letzte Angebot!"

    Dann kam aber wieder eins: Sie zahlen mir 5000 €uro für den Nutzungsersatz und entlassen mich sofort aus dem Vertrag (ohne Vorfälligkeitsentschädigung natürlich, aber diesmal wollten sie Zahlungen ab Widerruf normal anrechnen)

    Mittlerweile hat mein Anwalt zur Begründung (für mehr als die mittlerweile üblichen 2,5% über den Basiszinssatz) den Institutsspezifischen Zinssatz bei Gericht angeführt. Daher ist jetzt die spannende Frage, ob sich bei der DiBa noch etwas bewegt.

    Meine Restschuld ist ebenfalls bei 90%. Allerdings hat sich der Wert des Hauses verdoppelt, so dass ich jetzt nur noch bei einer Beleihung von bis 60 % bin.

    In den Widerrufsfolgen meiner Widerrufsbelehrung steht allerdings auch: "Dies kann dazu führen, dass ich / wir die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen."

    Das Fettgedruckte habe ich hervorgehoben, die ING DiBa macht mit ihrer Belehrung selber die Begrenzung des Wertersatzes nur bis zum Widerruf!

  4. Avatar von HerrLars
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    Ich habe auch so meine Erfahrungen mit den Angeboten der ING, die bisher über ihren Anwalt an mich herangetragen wurden. Die ING ist da sehr flexibel, siehe mein Bericht im Thread #16093. Mein erster Termin ist im Mai beim LG Frankfurt.
    Wurde der Termin verschoben? dachte mal gelesen zu haben, dass er im Nov.2016 hätte sein sollen. Jedenfalls interessant welche Erfahrungen Du gemacht hast. Eigentlich bin ich gar nicht daran interessiert mich mit der Bank vor dem Richter zu treffen, aber wenn es nicht anders geht muss es halt sein. Dafür hat man ja (hoffentlic) die RSV

  5. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Völlig richtig. Der erste Termin vor dem LG Frankfurt wurde wegen fehlendem Richterpersonal abgesagt. Ja, RSV liegt vor, aber die Idee auf die andere Seite zuzugehen ist mir auch schon gekommen. Zumal mein RA die Erfahrung gemacht hat, dass vor Gericht die Ing-Diba Angebote wie auf dem türkischen Basar einreicht. LG
    Zitat Zitat von HerrLars
    Wurde der Termin verschoben? dachte mal gelesen zu haben, dass er im Nov.2016 hätte sein sollen. Jedenfalls interessant welche Erfahrungen Du gemacht hast. Eigentlich bin ich gar nicht daran interessiert mich mit der Bank vor dem Richter zu treffen, aber wenn es nicht anders geht muss es halt sein. Dafür hat man ja (hoffentlic) die RSV

  6. Avatar von Rhay
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kurze Frage, nachdem die letzten beiden Fragen hier im Forum unbeantwortet blieben.

    Ist es zwingend durch die Bank notwendig bei einem Vertrag vom November 2010 ein ESM mit auszuhändigen?

    Gruß und Danke

  7. Avatar von widerrufsjoker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Antwort eines Laien:

    Bei mir war es so (Vertrag von 10.2010) dass das ESM offiziell als Vorvertragliche Information betitelt wurde und ich bei Vertragsabschluss mit Unterschrift bestätigen musste, dass mir alle notwendigen vorvertraglichen Informationen incl. ESM ausgehändigt wurden.
    Was dann so aussieht:

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  8. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    Völlig richtig. Der erste Termin vor dem LG Frankfurt wurde wegen fehlendem Richterpersonal abgesagt. Ja, RSV liegt vor, aber die Idee auf die andere Seite zuzugehen ist mir auch schon gekommen. Zumal mein RA die Erfahrung gemacht hat, dass vor Gericht die Ing-Diba Angebote wie auf dem türkischen Basar einreicht. LG
    Gab es denn noch gar keine Verhandlungen zwischen Deinem Anwalt und der DiBa?

    Mein Anwalt hat gleich nach Klagezustellung den DiBa-Anwalt angeschrieben und angefragt, ob Vergleichsbereitschaft bestehe.
    Der DíBa-Anwalt hat dann wiederum bzgl. der Klageerwiderung mehrfach um Fristverlängerung gebeten und dem Gericht mitgeteilt, dass man zwecks einem Vergleich verhandele.

    Mittlerweile ist schon eine ganze Zeit vergangen und das Gericht hat noch nicht mal über die Rüge der Zuständigkeit entschieden. Mittlerweile vermutet mein Anwalt sogar, dass die Sache vielleicht doch nicht nach Frankfurt geht.



    Gerade wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, ist es bei der ING DiBa auf jeden Fall sinnvoll, wenn der Anwalt gleich Kontakt mit der Gegenseite aufnimmt, dann spart man sich mit Glück die Termin-Gebühren des Rechtsanwaltes.

    Es hat ja auch Gründe in der "Gerichtsstrategie" der ING DiBa, dass es kaum Urteile gegen die ING DiBa gibt und das können / sollten wir in unsere Strategie durchaus mit einfließen lassen.

    Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich dem Angebot der DiBa mit "1,3 % Zinsen und alle Zahlungen ab Widerruf fließen in die Tilgung" wahrscheinlich zugestimmt. Wenn das Verfahren noch ein halbes Jahr weitergeht, dann vielleicht auch (weil sich die Zinsen ab Widerruf ganz schön summieren )

  9. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist zu dem Verfahren gegen die Westimmo (unten) irgendjemandem etwas bekannt? Vorinstanz, Az oder Ausgang?

    26.01.2017
    Springender Punkt in den am Dienstag vom Bundes*gerichts*hof beur*teilten Widerrufs*belehrungen der BW-Bank (s. u., 24.01.2017) ist wohl doch nicht nicht die Frist, inner*halb derer nach Widerruf fällige Zahlungen zu erfolgen haben. Für falsch hält der Bundes*gerichts*hof aber offen*bar die Formulierung: „Die Frist (für nach Widerruf fällige Zahlungen, Ergän*zung der Redak*tion) beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs*erklärung , für uns mit deren Empfang.“ Das habe BGH-Anwalt Ralph Schmitt inzwischen signalisiert, berichtetRechtsanwalt Nico Werdermann, der selbst die Verhand*lung in Karls*ruhe nicht beob*achtet hatte. Dass der Bundes*gerichts*hof sich in der kurzen Verhand*lung nicht mit der Argumentation des Ober*landes*gerichts Stutt*gart befasste, liegt offen*bar daran, dass der XI. Senat zuvor bereits über eine Kredit*widerrufs*klage gegen die West*Immo entschieden hat, bei der ganz ähnliche Fehler in der Widerrufs*belehrung Thema waren.

  10. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Gab es denn noch gar keine Verhandlungen zwischen Deinem Anwalt und der DiBa?

    Mein Anwalt hat gleich nach Klagezustellung den DiBa-Anwalt angeschrieben und angefragt, ob Vergleichsbereitschaft bestehe.
    Der DíBa-Anwalt hat dann wiederum bzgl. der Klageerwiderung mehrfach um Fristverlängerung gebeten und dem Gericht mitgeteilt, dass man zwecks einem Vergleich verhandele.

    Mittlerweile ist schon eine ganze Zeit vergangen und das Gericht hat noch nicht mal über die Rüge der Zuständigkeit entschieden. Mittlerweile vermutet mein Anwalt sogar, dass die Sache vielleicht doch nicht nach Frankfurt geht.



    Gerade wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, ist es bei der ING DiBa auf jeden Fall sinnvoll, wenn der Anwalt gleich Kontakt mit der Gegenseite aufnimmt, dann spart man sich mit Glück die Termin-Gebühren des Rechtsanwaltes.

    Es hat ja auch Gründe in der "Gerichtsstrategie" der ING DiBa, dass es kaum Urteile gegen die ING DiBa gibt und das können / sollten wir in unsere Strategie durchaus mit einfließen lassen.

    Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich dem Angebot der DiBa mit "1,3 % Zinsen und alle Zahlungen ab Widerruf fließen in die Tilgung" wahrscheinlich zugestimmt. Wenn das Verfahren noch ein halbes Jahr weitergeht, dann vielleicht auch (weil sich die Zinsen ab Widerruf ganz schön summieren )

    Das stimmt hinsichtlich der Gebühren nicht wirklich. Denn telefonieren die Anwälte und kommt es zu einem Vergleich, ist die Terminsgebühr auch angefallen, auch wenn es keine mündliche Verhandlung gab.

  11. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Das stimmt hinsichtlich der Gebühren nicht wirklich. Denn telefonieren die Anwälte und kommt es zu einem Vergleich, ist die Terminsgebühr auch angefallen, auch wenn es keine mündliche Verhandlung gab.
    Wieder was gelernt

    Und wenn beides stattfindet, über einen Vergleich telefonisch verhandeln plus Termin bei Gericht, muss man dann 2 x die Termin-Gebühr zahlen?

  12. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nein, die kann nur insgesamt einmal anfallen (wie jede Gebühr)

  13. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Weiß jemand was aus BGH XI ZR 509/14 - Widerruf "Kettenverträge" geworden ist?

    Mönchengladbach und Düsseldoof hatten auf Verwirkung geurteilt. Ich kann nichts zu der BGH Geschichte finden. Lt. WWW ist das Verfahren noch offen, doch auf der BGH-Seite finde ich nichts.

  14. Avatar von milkrun
    milkrun ist offline

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    Frage AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neues bei mir - Widerruf und Antwort auf Widerruf

    Ich hatte ja lange überlegt, ob ich Widerruf stelle oder nicht! Habe mich dann aber für Widerruf entschieden!
    Und folgenden sehr kurzen Widerruf abgeschickt! Habe widerrufen, ohne die möglichen, bestehenden Fehler anzugeben.
    (Vorgeschichte siehe hier im Thread!)

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    Nun bekam ich als Antwort das:

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    Was soll mir diese Antwort nun sagen?

    Bin ich verpflichtet, nähere Begründungen anzugeben?
    Es besteht ja die Gefahr, das ich was falsch machen könnte.
    Was schreibe ich am Besten als Antwort um zu demonstrieren, dass ich das immer noch anders sehe?
    Könnte so ein Schreiben ein Hinweis sein, dass irgendwo eine Lücke besteht, die ich aber noch nicht sicher sehe?

    Brauche Tipps!

    Gruß,
    milkrun

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @milkrun

    auf keinen Fall einen Grund angeben! Musst DU nicht!

    Einfach Frist (10 Tage) setzen, den Widerruf schriftlich anzuerkennen.

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von vision
    Weiß jemand was aus BGH XI ZR 509/14 - Widerruf "Kettenverträge" geworden ist?

    Mönchengladbach und Düsseldoof hatten auf Verwirkung geurteilt. Ich kann nichts zu der BGH Geschichte finden. Lt. WWW ist das Verfahren noch offen, doch auf der BGH-Seite finde ich nichts.
    Ruf doch einmal bei der Geschäftstelle in Karlsruhe an und bitte, Dir mitzuteilen, ob das Verfahren zum o.g. Az. noch läuft oder was damit passiert ist. Normalerweise geben die solch allgemeine Informationen auch an Unbeteiligte telefonisch raus.

  17. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Ist zu dem Verfahren gegen die Westimmo (unten) irgendjemandem etwas bekannt? Vorinstanz, Az oder Ausgang?

    26.01.2017
    Springender Punkt in den am Dienstag vom Bundes*gerichts*hof beur*teilten Widerrufs*belehrungen der BW-Bank (s. u., 24.01.2017) ist wohl doch nicht nicht die Frist, inner*halb derer nach Widerruf fällige Zahlungen zu erfolgen haben. Für falsch hält der Bundes*gerichts*hof aber offen*bar die Formulierung: „Die Frist (für nach Widerruf fällige Zahlungen, Ergän*zung der Redak*tion) beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs*erklärung , für uns mit deren Empfang.“ Das habe BGH-Anwalt Ralph Schmitt inzwischen signalisiert, berichtetRechtsanwalt Nico Werdermann, der selbst die Verhand*lung in Karls*ruhe nicht beob*achtet hatte. Dass der Bundes*gerichts*hof sich in der kurzen Verhand*lung nicht mit der Argumentation des Ober*landes*gerichts Stutt*gart befasste, liegt offen*bar daran, dass der XI. Senat zuvor bereits über eine Kredit*widerrufs*klage gegen die West*Immo entschieden hat, bei der ganz ähnliche Fehler in der Widerrufs*belehrung Thema waren.
    Danach hatte ich hier auch schon einmal gefragt, aber keine Info (auch sonstwo) dazu erhalten. Würde einem die GS des BGH hierzu auch ohne Nennung des Az. etwas sagen? Oder anders herum: Würde man unter Nennung des Datums und des Namens der Beklagten das Az. erfahren?

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von tobin
    Habe gerade bei der zuständigen Geschäftsstelle am OLG Nürnberg und beim Revisionseingang am BGH angefragt. Die Revisionsfrist ist am 23.01.17 abgelaufen.
    Es wurden keine weiteren Rechtsmittel eingelegt, dass Urteil 14 U 1260/16 vom 19.12.16 OLG Nürnberg ist damit rechtskräftig!
    Und hier das Urteil des OLG Nürnberg im Volltext - Link von einem Mitstreiter bei test.de (Kommentar von Mela210788 am 31.01.2017 um 17:41 Uhr).

  19. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kommt darauf an, wie wir verhandeln verstehen. Der Anwalt der ING-Diba hat meinem Anwalt zwei Vergleichsangebote unterbreitet. Angenommen habe ich, über meinem Anwalt, die Ablösung zweier zusammengelegter Darlehen. Vier Wochen später hat der gegenerische Anwalt dieses Angebot wieder zurückgezogen. Seitdem, das war im August/September letzten Jahres, will mein Anwalt dieses angenommene Angebot mit in die Verhandlung über die Widerruflichkeit integrieren. Hierzu läuft die Deckungsanfrage bei der ARAG.
    Zitat Zitat von Aikido
    Gab es denn noch gar keine Verhandlungen zwischen Deinem Anwalt und der DiBa?

    Mein Anwalt hat gleich nach Klagezustellung den DiBa-Anwalt angeschrieben und angefragt, ob Vergleichsbereitschaft bestehe.
    Der DíBa-Anwalt hat dann wiederum bzgl. der Klageerwiderung mehrfach um Fristverlängerung gebeten und dem Gericht mitgeteilt, dass man zwecks einem Vergleich verhandele.

    Mittlerweile ist schon eine ganze Zeit vergangen und das Gericht hat noch nicht mal über die Rüge der Zuständigkeit entschieden. Mittlerweile vermutet mein Anwalt sogar, dass die Sache vielleicht doch nicht nach Frankfurt geht.



    Gerade wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, ist es bei der ING DiBa auf jeden Fall sinnvoll, wenn der Anwalt gleich Kontakt mit der Gegenseite aufnimmt, dann spart man sich mit Glück die Termin-Gebühren des Rechtsanwaltes.

    Es hat ja auch Gründe in der "Gerichtsstrategie" der ING DiBa, dass es kaum Urteile gegen die ING DiBa gibt und das können / sollten wir in unsere Strategie durchaus mit einfließen lassen.

    Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich dem Angebot der DiBa mit "1,3 % Zinsen und alle Zahlungen ab Widerruf fließen in die Tilgung" wahrscheinlich zugestimmt. Wenn das Verfahren noch ein halbes Jahr weitergeht, dann vielleicht auch (weil sich die Zinsen ab Widerruf ganz schön summieren )

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kommentar bei test.de:

    halle.law schrieb am 01.02.2017 um 10:11 Uhr:
    Neuer Trick der BHW: "Umdeutung" WR in Kündigung

    Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Die BHW hat Kunden, die zuvor einen Widerruf erklärt haben, hinter dem Rücken des mandatierten Anwalts angeschrieben und mitgeteilt, die Rückzahlung des zum 01.01.2017 gekündigten Darlehens sei nunmehr seit mehreren Wochen überfällig. Es ist aber gar nicht gekündigt worden, sondern lediglich widerrufen mit dem Hinweis, bis zur Klärung der ANgelegenheit erfolgten weitere Zahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung von den Rückgewährsaldo übersteigenden Beträgen. Auf einem kurz zuvor bzw. parallel versendeten Kontoauszug werden Verzugszinsen ausgewiesen. Da nachteilige Folgen bis hin zur Zwangsvollstreckung drohten, möge man sich umgehend direkt mit der BHW in Verbindung setzen. Wahrscheinlich wird es das Kalkül der BHW sein, in dieser Situation die Fortsetzung zu bisherigen Konditionen aus "Kulanz" anzubieten, um so unter Druck den WIderruf zu Fall zu bringen.
    Ist das sonst noch jemandem hier passiert?

  21. Avatar von Fishtowner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So nun ist die Berechnung der Bank da.
    Nutzung KFW nur auf die Marge gem. OLG Stuttgart 24.11.15.
    Dies soll auch für das andere Darlehen gelten, entgegen diesem Urteil.
    Zahlbar bis Ende des Monats.
    Hier die Frage : bezahlen und anschließend neu klagen?

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