Gab es denn noch gar keine Verhandlungen zwischen Deinem Anwalt und der DiBa?
Mein Anwalt hat gleich nach Klagezustellung den DiBa-Anwalt angeschrieben und angefragt, ob Vergleichsbereitschaft bestehe.
Der DíBa-Anwalt hat dann wiederum bzgl. der Klageerwiderung mehrfach um Fristverlängerung gebeten und dem Gericht mitgeteilt, dass man zwecks einem Vergleich verhandele.
Mittlerweile ist schon eine ganze Zeit vergangen und das Gericht hat noch nicht mal über die Rüge der Zuständigkeit entschieden. Mittlerweile vermutet mein Anwalt sogar, dass die Sache vielleicht doch nicht nach Frankfurt geht.
Gerade wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, ist es bei der ING DiBa auf jeden Fall sinnvoll, wenn der Anwalt gleich Kontakt mit der Gegenseite aufnimmt, dann spart man sich mit Glück die Termin-Gebühren des Rechtsanwaltes.
Es hat ja auch Gründe in der "Gerichtsstrategie" der ING DiBa, dass es kaum Urteile gegen die ING DiBa gibt und das können / sollten wir in unsere Strategie durchaus mit einfließen lassen.
Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich dem Angebot der DiBa mit "1,3 % Zinsen und alle Zahlungen ab Widerruf fließen in die Tilgung" wahrscheinlich zugestimmt. Wenn das Verfahren noch ein halbes Jahr weitergeht, dann vielleicht auch (weil sich die Zinsen ab Widerruf ganz schön summieren
)