Es gibt drei Ansatzpunkte, bei denen Du Dich noch besser stellen kannst, wenn Du entweder klagst oder zumindest (mit Anwalt oder ohne) nachverhandelst:
- Zinssatz: Je nachdem wie deine Bonität ausfällt, erscheint mir der gebotene Zinssatz recht teuer, hier könnte noch Luft drin sein. Hol Dir ein alternatives Angebot bei einer anderen Bank, dann weißt Du, ob und wenn ja wieviel du hier zuviel zahlst.
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Nutzungsentschädigung: Die Nutzungsentschädigung fällt im vorliegenden Angebot offenbar weg. Bei einer Rückabwicklung steht Dir diese aber zu. In deinem Fall dürften das geschätzt rund 3-6 Prozent der Kreditsumme sein, die von der Restschuld abzuziehen wären.
- Zeit seit Widerruf: Ich nehme an, dass die Diba für die Zeit seit deinem erstmaligen Widerruf die regulären Raten vereinnahmt hat und diese im Zuge des Vergleichs auch behalten möchte. Auch hier würdest Du im Rahmen einer Rückabwicklung unter Umständen besser gestellt. Diverse Gerichte haben geurteilt, dass der Bank für die Zeit zwischen Widerruf und Auflösung des Darlehen keine Verzinsung zusteht. Allerdings ist die Rechtsprechung hier nicht einheitlich.
Es gibt also mehrere Punkte, in denen Du das vorliegende Angebot noch verbessern kannst. Letztlich ist das alles eine Frage der Kosten und der Streitfreude, ob Du Dich mit dem vorliegenden Angebot zufrieden gibst. Auch spielt eine Rolle, ob Du lieber bei der Diba bleiben willst oder zu einer anderen Bank wechseln möchtest. Wir hatten bei der
IG Widerruf einige gleich gelagerte Fälle mit der Diba, in denen sowohl eine Nutzungsentschädigung gezahlt wurde, als auch die Zeit seit Widerruf zinslos blieb bzw. eine teilweise Rückzahlung des Vertragszinses für diesen Zeitraum erfolgte. In diesen Fällen kommt es dann meist zu einer Auflösung des Kredits, so dass Du eine Anschlussfinanzierung brauchst.